In Krisen werden nicht nur die sozialen, politischen und kulturellen Systeme einem Stresstest unterzogen. Auch die Urteilskraft als die Fähigkeit, unter sich ändernden Rahmenbedingungen dem jeweilig Besonderen situationsgerecht unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände angemessen gerecht zu werden, gerät unter Druck. Es ist vielleicht ein typisches, möglicherweise unvermeidliches Krisenphänomen, dass die Urteilskraft als Erste über Bord zu gehen droht, wenn angesichts bedrohlicher Szenarien rasch Entscheidungen getroffen werden müssen. Dies ist verständlich zu Beginn von Krisen. Der Kontext rückt in den Hintergrund, bisweilen reflexhaft wird das Erforderliche proklamiert. Doch die Urteilskraft ist gerade dann gefragt, wenn die Dinge nicht so klar sind, wenn die Umstände sich ändern, wenn Unerwartetes das Gewöhnliche irritiert. Denn Urteilskraft ist ein Werkzeug der Krisenbewältigung.
In ihrem Aufsatz „Welcome to the Covidworld“, erschienen im November 2020 in der britischen Zeitschrift The Critic, verweisen Ian James Kidd und Matthew Ratcliffe auf die befremdliche Erfahrung, dass sich in den Diskussionen um die Pandemie – um die jeweiligen Diagnosen, Maßnahmen, Einschätzungen und Bewertungen – eine eigentümliche „decontextualisation“ zeige (Kidd/Ratcliffe 2020). In Fällen von Kontextauflösungen verlieren sich die Dinge in Einzelheiten, die Weltwahrnehmung fragmentiert sich. Es kommt zu einer Verinselung, in der noch nicht einmal die Weltsichten als einseitig beschrieben werden können. Denn einseitig kann nur etwas sein, wenn grundsätzlich mehrere Perspektiven möglich sind. Spielen Umstände keine Rolle mehr, behauptet sich Einzelnes nur noch als Isoliertes, dann kommt es zu einem Dogmatismus des Singulären.
Genau dies hat allerdings auch eine zweite, ebenso wenig erfreuliche Kehrseite. Zersplittert das Konkrete, dann laufen auch Regeln, die notwendig fallbezogen sind, leer. Gibt es nur noch Einzelfälle, vermag keine Regel mehr zu greifen. Ein Dogmatismus des Singulären paart sich mit einer abenteuerlichen Selbstbehauptung von Regeln, denen keine Grenzen mehr gesetzt sind. Wenn Regeln sich nicht mehr am und im Konkreten bewähren können, dann liegt ein regelparadoxer Kurzschluss nahe: Es können nur weitere Regeln Abhilfe versprechen.
Wie man Eis essen kann
Eine pittoreske Illustration liefert die Empfehlung des Landes Niedersachsen aus dem April 2020 zum Kaufen und Verspeisen von Eis. Regelte die damalige Landesverordnung, dass Eisdielen zwar geöffnet werden dürfen, der Verzehr jedoch nicht innerhalb eines Umkreises von fünfzig Metern gestattet sei, dann ist eine Umsetzungsregelung zur Öffnungsregelung notwendig, die amtlich auch gern, freilich mit einem Emoji augenzwinkernd illustriert, erteilt wurde: Man dürfe hier durchaus insofern pragmatisch vorgehen, „als durch erstes rasches Lecken an einer Eiskugel während des zügigen Sich-entfernens von der Eisdiele ein Heruntertropfen des Eises auf Kleidung oder Fußboden verhindert“ werde.
Das Schmunzeln über einen derartigen Ausführungshinweis rettet die Situation und bezeugt eine Kenntnis der Zusammenhänge, die jenseits isolierter Regeln und fragmentierter Fälle besteht. Doch das Schmunzeln weicht einer Verblüffung, konsultiert man etwa die Berliner „Liste für die Notbetreuung Kita und Schule“ vom 22. Januar 2021, in der diejenigen Branchen und Berufe auf 28 Seiten aufgeführt werden, die als „systemrelevant“ eingestuft werden.
Das Irritierende an solchen Listen ist weniger, dass kaum etwas über die Auswahlkriterien bekannt ist. Das Verblüffende ist vielleicht auch nicht einmal, dass solche Listen wiederum Rezepte notwendig machen, wie sie zu handhaben und umzusetzen sind. Das Erstaunliche ist vielmehr, dass in solchen Listen das Einfachste und das Nächste nicht mehr auftaucht: Sind Kinder und Eltern, sind Familien nicht systemrelevant? Immerhin sind es Familien, die im Grundgesetz gemäß Artikel 6 unter besonderen Schutz der staatlichen Ordnung zu stellen sind.
Quasi-intellektuelle Großdeutungen
Trifft die Vereinzelung der Fälle nicht mehr nur augenzwinkernd auf eine Verselbstständigung von Regeln, treten Konkretes und Allgemeines in Opposition zueinander, dann wird man dies als eine manifeste Krise beschreiben müssen, und zwar als eine praktische und intellektuelle Krise zugleich. In solchen Krisen geraten die Dinge in Unordnung und außer Kontrolle, weil es zu einem Auseinanderdriften und Zerbröseln besonderer Art kommt: Regeln verlieren ihre Fallbezogenheit, während sich gleichzeitig Fälle einer Regel entziehen. Gegen eine derartige Krise wird man keine Impfung verabreichen können, sie ist intellektueller Natur. Man muss sich ihr aber auch nicht ergeben.
Die mit der Pandemie schnell ins Kraut geschossenen Versuche quasiintellektueller Großdeutungen, die von einem herbeisehnenden Beschwören eines Schmitt’schen Ausnahmezustands bis hin zur Machtergreifung eines neuen Sicherheitsstaates reichen, sind zweifellos für Schlagzeilen gut. Mit der Sache haben sie vergleichsweise wenig zu tun. Aber auch auf der anderen Seite wird man kaum fündig. Wenn die menschliche Lebenswirklichkeit auf die statistisch modellierte und grafisch aufbereitete Verbreitungsdynamik von Viren reduziert und täglich aktualisiert wird oder wenn Wissenschaft mit Interessengruppenforschung, in der diese oder jene Interessengruppe die meiste Last zu tragen habe, identifiziert wird, dann hat dies mit der Welt, in der Menschen tagtäglich unter schwierigen Bedingungen leben, handeln, überlegen und entscheiden, wenig zu tun. Das Bild von Wissenschaft, das sich dadurch in den Köpfen festsetzt, mag alle möglichen Vorurteile bedienen, mehr aber auch nicht. All dies leistet kaum einen Beitrag zur Aufklärung von Dekontextualisierungsprozessen, sondern ist eher Bestandteil der Problemlage selbst.
Kant beschreibt die Urteilskraft als das Vermögen, „das Besondere als enthalten unter dem Allgemeinen zu denken“. Hier zeigen sich zwei Fälle, die gesondert werden, indem die bestimmende Urteilskraft von der reflektierenden Urteilskraft geschieden wird: „Ist das Allgemeine (die Regel, das Princip, das Gesetz) gegeben, so ist die Urtheilskraft, welche das Besondere darunter subsumirt, […] bestimmend. Ist aber nur das Besondere gegeben, wozu sie das Allgemeine finden soll, so ist die Urtheilskraft bloß reflectirend“ (Kant 1968, S. 179).
Die Kantische Überlegung erlaubt einen Rückbezug auf die Aristotelische Charakterisierung der Klugheit (phronesis), und sie lässt sich im Anschluss an Hannah Arendt auf die Politische Philosophie ausweiten (Arendt 2017). Ihre zentrale Stellung verwundert nicht, denn Urteilskraft ist nicht einfach auf einzelne Lebensbereiche, auf das Private, das Gesellschaftliche oder das Politische zu beschränken. Sie umgreift das menschliche Leben im Ganzen, und sie qualifiziert den Handelnden in notwendig situationsbezogenen Handlungszusammenhängen.
Wenn Wissen ungewiss wird, ist Urteilskraft gefragt, um handeln zu können. Sie ist ein intellektuelles Mittel der Krisenbewältigung. Völlig fehl würde man liegen, wenn die Urteilskraft mit schlichter Erfahrung gleichgesetzt würde. Erfahrungen sind sicherlich hilfreich, wer wollte dies bestreiten. Doch die Urteilskraft setzt auf eine intellektuelle Leistung des Ordnens und Fügens aus Überlegung, sodass Zusammenhänge, in denen das Besondere seinen Platz findet, erkannt und für das Handeln leitend werden. Denn im Außergewöhnlichen fehlt die Erfahrung, nicht aber das Urteilsvermögen (außer man verbietet es sich). Auch würde man falschliegen, wenn die Urteilskraft auf eine beliebige individuelle Einschätzung der Lage zugunsten eigener Vorteile reduziert würde. Urteilskraft hat nichts mit der „Illusion“ zu tun, die „subjektiven Privatbedingungen“ (Kant 1968, S. 298) für allgemeingültig zu erklären.
Urteilskraft und politische Philosophie
In den letzten Jahren ist im Feld der Politischen Philosophie die Urteilskraft wieder vermehrt in den Fokus gerückt (Esser 2017; von Bredow / Noetzel 2009). Es ist allerdings wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Urteilskraft sich nicht aufteilen und dividieren lässt. Urteilskraft kann sich hier so und dort anders zeigen; ihre Leistungen aber und auch die intellektuellen Ressourcen, auf die sie zurückgreift, sind im Öffentlichen nicht anders als im Politischen und im Privaten nicht anders als im Beruflichen. Letztlich zeigt sich in ihr eine demokratische Tugend, mit Besonderem adäquat umzugehen.
In einem prägnanten Sinne dokumentiert sich die Urteilskraft in der Fähigkeit, im Handeln unter unvorhergesehenen Bedingungen zu differenzieren, zu sondieren, zu ordnen und einzuschätzen. Sie zeigt sich mit einem Wort in der Kontextualisierung – nicht in der beliebigen, sondern der angemessenen Kontextualisierung.
Urteilskraft als eine Fähigkeit, zu differenzieren, zeigt sich in verschiedenen Hinsichten. Sie betrifft das Unterscheiden von Fällen verschiedener Art untereinander, damit jedoch auch die Differenzierung von dem, was nicht zu diesen Fällen zählt. Sie betrifft ebenso die schlichte Unterscheidung zwischen Fall und Regel – und mit dieser Unterscheidung die notwendige Korrelation von Fall und Regel. Wenig Urteilskraft würde man beweisen, wenn man etwa alle Führerscheinbesitzer für Umweltsünder hält und sie mit einer Abgabe belegt. Dies ist gleich in zweifacher Hinsicht unsinnig. Erstens führt das Besitzen eines Führerscheins nicht zu einem erhöhten CO2Ausstoß. Und zweitens sind bekanntlich nicht alle Autos gleich. Und wenn man dann noch auf die Idee kommen sollte, dass Autos, die in Technikmuseen ausgestellt werden, ebenfalls mit der Abgabe belegt werden sollten, weil alles gleichbehandelt werden müsste, dann mag dies von hohem egalitärem Bewusstsein gegenüber Artefakten zeugen, aber von wenig Urteilskraft.
Wenn Horizonte des Unwissens das Wissen übersteigen
Neben dem Differenzieren wird das Sondieren als eine Leistung der Urteilskraft angesehen werden müssen. Im Sondieren verschafft man sich einen Überblick, indem das Besondere auf seine situative Charakteristik hin erkundet wird, um die Grenzen der Situation zu erkennen. Wenn sich beispielsweise bei Wartungsarbeiten eines Gleises herausstellt, dass das Gleisbett durch starken Regen unterspült wurde und der Zugverkehr auf diesem Gleis nicht mehr sichergestellt ist, dann liegt es nahe, auch Gleise einer Überprüfung zu unterziehen, die in dieser Region verlaufen, um auszuschließen, dass Unterspülungen ähnlicher Art an anderer Stelle zu Schäden führen. Zu diesem Zweck wird man vielleicht auf die Idee kommen, die Züge langsamer fahren zu lassen oder auch provisorisch alternative Beförderungsmöglichkeiten ins Auge zu fassen, bis die Reparatur beendet ist. Allerdings wird man kaum den kompletten Zugverkehr oder die komplette Verkehrsinfrastruktur lahmlegen wollen. Man wird wohl auch nicht auf die Idee kommen, das Zugfahren grundsätzlich mit der Begründung infrage zu stellen, dass eigentlich die Gleise die Probleme verursachen. Denn gäbe es keine Gleise, würde es auch keine Unterspülungen geben.
Ordnen wird man ebenfalls zur Urteilskraft zählen müssen. Darunter wird in diesem Kontext nicht das Klassifizieren verstanden, so wie man unterschiedliche Dinge in verschiedene Schubladen einordnet. Mit Ordnung im Falle der Urteilskraft ist an dieser Stelle die Hinordnung auf die richtigen Zwecke verstanden. Denn riskante Situationen zeichnen sich nicht nur dadurch aus, dass die Mittel fraglich werden, die einzusetzen sind. In Krisen drohen auch die adäquaten Zwecke in den Hintergrund zu rücken oder gar verschüttzugehen. Wenn sich beispielsweise an einem Bergsteig aufgrund eines Materialdefekts die Haken, die zur Sicherung für das Klettern verbaut sind, lösen und es zu Unfällen kommt, dann könnte vielleicht auch jemand auf die Idee kommen, den Fels lieber direkt zu sprengen, um einen asphaltierten Weg zu bauen. Technisch ist dies sicherlich machbar, wie so vieles technisch machbar ist. Doch der Bergsteig diente dem Klettern, nicht dem Befahren. Zur Urteilskraft gehört es stets, die adäquaten Zwecke auch gegen Widerstand von krisenhafter Irritation im Blick zu halten.
Mit der Urteilskraft wird man schließlich das Einschätzen in Verbindung bringen müssen. Gerade wenn es keine Rezepte gibt, wenn kein sicheres Wissen zur Verfügung steht und wenn die Horizonte des Unwissens das Wissen übersteigen, wird man nicht auf Einschätzung verzichten können. Wer bei einer Urlaubsplanung eine Reise in eine Region im Auge hat, in der die Gewaltverbrechen an Touristen besonders hoch sind, wird an einer Einschätzung der Situation nicht vorbeikommen. Die Einschätzung für die Reise orientiert sich im Falle der Urlaubsplanung sicherlich daran, in welchen Orten genau welche Art Gewaltverbrechen verübt werden. Ebenso wird man hierzu einige belastbare Informationen aus verschiedenen Quellen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Perspektiven sammeln und daran interessiert sein, dass die Informationen korrekt sind. Auch wird man andere Reisende konsultieren und auch noch einmal mit sich zu Rate gehen, ob diese Reise dorthin jetzt eine gute Idee ist. Man wird aber für eine solche Einschätzung beispielsweise kein Institut für Ökonomie konsultieren und eine Studie in Auftrag geben, die in statistischen Modellen die Ungleichverteilung des Vermögens diskutiert und Prognosen der Einkommensverschiebung in den nächsten Jahren vorstellt, weil man dahinter die Ursache der Gewaltverbrechen vermutet. Denn dann müsste zuerst einmal die Hypothese geprüft werden, ob die ungleiche Einkommensverteilung etwas mit den Gewaltverbrechen zu tun hat. Das ist sicherlich auch interessant. Aber es geht um die Planung einer Reise, nicht um die Neuorganisation oder Bewertung einer Volkswirtschaft.
Überzeugende intellektuelle Ressourcen
Zur Urteilskraft wird man noch einiges mehr sagen müssen. Doch unstrittig dürfte sein, dass sie ein Krisenbewältigungsmittel ist. Wenn Krisen sich in Prozessen beschleunigter Dekontextualisierung ausdrücken, so ist es die Urteilskraft, die eine handlungsleitende Kontextualisierung bewirkt. Wer die Pandemie leugnet und sich in seinem Weltbild einigelt, macht sich nicht nur ein falsches Bild der Lage, er macht sich gar kein Bild. Auch wird man nicht erwarten dürfen, in einem fingierten Puzzleteil das ganze Motiv eines wirklichen Puzzles erkennen zu wollen.
Eventuell wird man darauf hinweisen, dass die angeführten Beispiele verständlich sind, aber die Entscheidungen unter Bedingungen der gegenwärtigen Pandemie anders gelagert seien. Das ist allerdings kein überzeugender Einwand. Denn die Urteilskraft ist zwar situations, aber nicht ereignisbezogen. Und die intellektuellen Ressourcen der Urteilskraft können deshalb überzeugen, weil sie auf Prinzipien beruhen, die nicht Teil des Problems, sondern der Lösung sind. Die Logik der Urteilskraft ist widerstandsfähiger als manche Desorientierung. Zudem wird man nicht ernsthaft behaupten wollen, dass sich liberale Demokratien dadurch auszeichnen, dass sie die Reflexionsschwelle der Aufklärung unterlaufen und auf die Urteilskraft als ein intellektuelles Vermögen aller Beteiligten verzichten wollen.
Von welchen Tatsachen sprechen wir?
Die Urteilskraft ist allerdings auch ein unbequemes Werkzeug. Denn sie lenkt den Fokus auf einige Entwicklungen in den letzten Monaten, die zu denken geben. Wenig nachvollziehbar ist das wiederholte und laute Insistieren auf einem einheitlichen Regelwerk über alle Bundesländer hinweg, wenn nicht nur in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Entwicklungen des Infektionsgeschehens zu beobachten sind, sondern sich auch in den Bundesländern die Infektionslage von Einrichtung zu Einrichtung ändert. Überregionale Einheitlichkeit ist eine Sache für normale Zeiten. In Ausnahmesituationen angemessen zu reagieren, heißt, situationsbezogen zu agieren. Natürlich ist es vernünftig, in einem Krankenhaus einen Aufnahmestopp zu verhängen, wenn sich die Infektion dort ausbreitet. Aber niemand käme auf die Idee, darum alle anderen Krankenhäuser in derselben Stadt zu schließen, selbst dann nicht, wenn eine Mutation des Virus bekannt würde. Warum flächendeckend alle Schulen geschlossen werden, bleibt nach gut einem Jahr Erfahrung mit der Pandemie ein Rätsel.
Selbstverständlich ist es auch geboten, sich eine Übersicht über die Sachlage und die Entwicklungen der Pandemie zu verschaffen, um Entscheidungen treffen zu können. Die Wissenschaftler, auf die man sich beruft, sind sicherlich in Fragen der Entzifferung des Virus und der mathematischen Modellierung von Verbreitungsdynamiken geschult. Doch wenn nicht mehr zwischen Gründen, die Handlungen rechtfertigen, und Ursachen, die Mutationen befördern, unterschieden wird, steigt die Unsicherheit. Handlungen betreffen Menschen und sind soziale Tatsachen, sie können nicht auf naturwissenschaftlich modellierte Naturtatsachen reduziert werden.
Es ist gerade und trotz einer Krise geboten, an den richtigen Zielen festzuhalten. Hört man, um nur ein Beispiel zu nennen, Stimmen, dass alle Hochschulen verpflichtet seien, an vorderster Front der Pandemiebekämpfung zu stehen, zu diesem Zweck beispielsweise blind „digitalisiert“ werden müssten, damit die Pandemie eingedämmt werde, dann wird man ins Grübeln kommen dürfen. Es ist weder Aufgabe der Politik, sich ausschließlich auf Maßnahmen zu konzentrieren, die die Nichtverbreitung eines Virus zum Ziel haben. Noch ist es Aufgabe der Universität, sich als Pandemiebekämpfungsorganisation zu begreifen. Solche Kriegsrhetorik ist schlicht fehl am Platz. Sinn und Zweck der Universität sind Lehre und Forschung, über die sie – unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen – frei entscheidet. Und die politischen Instanzen und Organe werden gut daran tun, nicht einfach einem Virus den Krieg zu erklären, sondern die Bedingungen für die freie Entfaltung menschlichen Lebens im Fokus zu behalten.
Christian Bermes, geboren 1968 in Trier, Professor für Philosophie und Leiter des Instituts für Philosophie, Universität Koblenz-Landau (Campus Landau).
Literatur
Arendt, Hannah (2017): Das Urteilen. Texte zu Kants Politischer Philosophie. Dritter Teil zu „Vom Leben des Geistes“, hrsg. von Ronald Beiner, 4. Aufl., Piper, München 2017.
Aristoteles: Nikomachische Ethik, hrsg. von Günther Bien, 4. Aufl., Meiner Verlag, Hamburg 1985.
Bredow, Wilfried von / Noetzel, Thomas: Politische Urteilskraft, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2009.
Esser, Andrea Marlen: „Politische Urteilskraft. Zur Aktualität eines traditionellen Begriffs“, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, Nr. 65/2017, S. 975–998.
Kant, Immanuel: Kritik der Urteilskraft, 1. Aufl. 1790; Akademie-Ausgabe V, Walter de Gruyter, Berlin 1968.
Kidd, Ian James / Ratcliffe, Matthew: „Welcome to Covidworld. Trying to understand Covidworld, our new altered reality where accepted norms do not apply“, in: The Critic, November 2020, https://thecritic.co.uk/issues/november-2020/welcome-to-covidworld [letzter Zugriff: 01.02.2021].