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Migration und Flucht bleiben dringende Themen
2016 wurden die höchsten Zahlen von Flüchtlingen weltweit gezählt. Heute sind über 65 Millionen Menschen – fast doppelt so viele wie 1997 – schutzbedürftig. Flucht findet vor allem aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und Sudan statt. Die wichtigsten Aufnahmeländer befinden sich in der unmittelbaren Nachbarschaft der EU – allen voran die Türkei.
In der EU waren bereits vor 2015 die Auswirkungen von Terror, Konflikt und Krieg im Nahen Osten zu spüren. Allein die Zahl der irregulären Grenzübertritte kletterte in den vergangenen Jahren von 72.500 (2012) über 282.900 (2014) auf 1,8 Millionen (2015). 2016, durch die Wirkung der EU-Migrations- und Flüchtlingspolitik, verringerte sich die Zahl auf etwa 511.600 Personen. 2017 hat sich dieser Trend fortgesetzt: 201.300 irreguläre Grenzübertritte wurden gezählt. Analog, doch mit Verzögerungen, entwickelten sich die Asylantrags-Zahlen. Wer kam, benötigte größtenteils Schutz: 2016 waren es über 700.000 Personen, die Asyl in der EU bekamen.
Trotz des Rückgangs der irregulären Migration bleibt die Zahl der Schutzbedürftigen weltweit unverändert hoch. Die EU ist weiterhin gefordert.
Erhebliche Fortschritte – einige mit Korrekturbedarf
Die Kontrolle der Außengrenzen wurde gestärkt. Der schnelle Ausbau der EU-Grenzagentur Frontex zu einem Europäischen Grenz- und Küstenschutz ist ein Erfolg. Aktuell sind im Rahmen des Europäischen Grenz- und Küstenschutzes – neben den über 100.000 nationalen Grenzschutz-beamten – über 1.400 Sicherheitsbeamte im Einsatz, davon über die Hälfte in Griechenland. Zudem steht eine Reserve von 1.500 Grenzschützern bereit. Jenseits finanzieller und personeller Aufstockung wurden auch die Befugnisse des Grenzschutzes ausgeweitet. Gleichwohl gibt es Defizite: So lässt die Abstimmung für die Rückführungsoperationen mit den Mitgliedsstaaten noch zu wünschen übrig. Zudem sind bisher nach wie vor nicht alle Mitgliedsstaaten ihren Zusagen, insbesondere für die Materialausstattung, nachgekommen. Ein weiterer Ausbau des Grenzschutzes und seiner operativen Fähigkeiten wäre notwendig. Dafür müssten im kommenden EU-Finanzrahmen signifikant mehr Mittel (insgesamt ca. 2 Prozent) bereitgestellt werden.
Die Einrichtung der Hotspots garantiert eine Registrierung der Ankommenden und verhindert sekundäre Migration. Die EU hat 2015 in Griechenland und Italien Hotspots als Erstaufnahme- und Registrierungseinrichtungen geschaffen. Hier kooperieren nationale Institutionen eng mit den EU-Behörden. An den Hotspots findet die Identifikation und Registrierung aller Ankommenden statt. In einem zweiten Schritt kann Asyl beantragt werden. Wird ein Antrag abgelehnt, ist rechtlicher Widerspruch möglich, bevor eine freiwillige Rückkehr oder aber eine Abschiebung ansteht. Soweit die Theorie. In der Praxis werden die rechtlichen Standards jedoch häufig nicht erfüllt – was bspw. die Aufnahmebedingungen, den Rechtsbeistand oder auch die Dauer der Verfahren anbelangt. Hier muss dringend nachgebessert werden.
EU-Türkei-Vereinbarung ist gut für alle Seiten. Kaum eine Vereinbarung wird so massiv kritisiert wie die EU-Türkei-Vereinbarung vom 18. März 2016. Tatsächlich haben alle Seiten in der Flüchtlingspolitik von der Zusammenarbeit profitiert – doch einiges müsste verbessert werden. Hierzu gehört, 1. dass Kanäle für die Abstimmung und Ausgestaltung der Vereinbarung geschaffen werden (etwa durch „Ombudspersonen“), 2. dass frühzeitig über die Verwendung der Tranchen verhandelt wird und 3. dass eine Aufnahmequote für Flüchtlinge aus der Türkei beschlossen und auch eingehalten wird.
Langfristige Vorhaben – Geduld, Konsens und Koordination sind gefragt
Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Dem bisher geltenden Asylsystem mangelt es an Solidarität und Fairness. Die Standards klaffen weit auseinander. Über die not-wendigen Reformen – allen voran die der Dublin-Verordnung – besteht auch nach fast drei Jahren kein Konsens. Auch wenn es notwendig sein wird, einen für alle Mitgliedstaaten akzeptablen Kompromiss zu finden, wird das künftige System an einer verpflichtenden Verteilung von Asylbewerbern nicht vorbeikommen.
Migrationspartnerschaften – engere Kooperationen mit Afrika. Das Konzept der Migrationspartnerschaften ist in der Entwicklung. Es wendet sich speziell an Herkunftsländer in Afrika. Die Partnerschaften sollen positive Entwicklungen in den Herkunfts- und Transitländern begünstigen und so den Migrationsdruck von Europa nehmen. Dies soll durch eine neue Kräftebündelung, Fokussierung der EU-Politik und auch durch die Bereitstellung von Geldern gelingen. Teil dieses Vorhabens ist die Einführung neuer legaler Migrationswege, die auch für Europa von Vorteil sein können.
Die Zeit drängt
Global nehmen Migration und Flucht weiterhin zu, der Migrationsdruck bleibt hoch. Durch die Maß-nahmen der vergangenen Jahre hat die EU Zeit gewonnen. Diese Zeit muss dringend dafür genutzt werden, um jenseits von kurzfristiger Krisenbekämpfung langfristige Reformen zu beschließen, die erfolgten Schritte kritisch zu bewerten und gegebenenfalls nachzubessern. Der Juni-Gipfel 2018 des Europäischen Rates sollte genutzt werden, um bei schwierigen Themen (allen voran der Dublin-Reform) einen Durchbruch zu erzielen und damit auch noch vor den Europawahlen 2019 Handlungsfähigkeit in einem zentralen Politikbereich zu beweisen.
Themen
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