Um die sich täglich verschlimmernde Pandemielage in Guatemala wieder unter Kontrolle zu bringen, hat Präsident Giammattei am Donnerstag mit seinem Kabinett erneut den Katastrophenfall (estado de calamidad) ausgerufen, der ab Samstagabend 20 Uhr in Kraft getreten ist. Zuvor hatte der Kongress, und zwar mit Unterstützung auch der Oppositionsfraktionen, den Präsidenten schriftlich aufgefordert, endlich Maßnahmen gegen die stark ansteigenden Infektionszahlen zu ergreifen. Die rechtlich vorgeschriebene Ratifizierung des mit dem Katastrophenfall verbundenen Ausnahmezustandes, für die das Parlament am Samstagnachmittag zusammentritt, sollte daher dieses Mal eher eine Formsache sein. Zwar wird es keinen kompletten Lockdown geben, aber doch ein Verbot öffentlicher und privater Veranstaltungen und Feiern sowie eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 Uhr und 4 Uhr. Mit einer Entscheidung des Parlaments, das die Regelungen des Präsidenten bestätigen, ändern oder ablehnen kann, wird am Montag gerechnet.
Der von einem russischen Bergbaukonsortium angebotene Vertrag über die Anmietung eines Areals im einzigen Atlantikhafen von Guatemala ist geplatzt. Die Betreibergesellschaft des Hafens entschied, das von den Russen unterbreitete Angebot zurückzuweisen. Zuvor war es in der Öffentlichkeit wochenlang zu heftiger Kritik an dem Vorhaben gekommen. Dabei ging es um Korruption, in die der Präsident selbst verwickelt sein soll, um ungenehmigte Pläne zum Abbau von Uran, um mögliche Umweltschäden durch den Ausbau von Transportwegen für die rohstoffhaltige Erde, die von dem Hafen aus verschifft werden sollte, und schließlich um ein Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2017, in dem ein ähnliches Projekt als verfassungswidrig verworfen worden war. Nachdem der Justitiar der Regierung den Hafenbetreiber schriftlich auf dieses Urteil und dessen Auswirkungen auf das Geschäft mit den Russen aufmerksam gemacht hatte, gab der Vorstand der Gesellschaft schließlich klein bei und lehnte das Angebot endgültig, d.h. ohne die Möglichkeit einer Nachbesserung einzuräumen, ab.
Nachdem Generalstaatsanwältin Consuelo Porras noch am Mittwoch und Donnerstag erklärt hatte, es gebe keinen Anfangsverdacht, um die genannten Korruptionsvorwürfe gegen den Präsidenten zu untersuchen, ließ sie dann am Freitag bestätigen, dass staatsanwaltliche Untersuchungen in der Angelegenheit eingeleitet worden seien. In ihren öffentlichen Stellungnahmen hatte Porras in dieser Woche vor allem damit begonnen, den ehemaligen Leiter der Sonderstaatsanwaltschaft gegen die Korruption FECI, Juan Carlos Sandoval, öffentlich strafrechtlicher Vergehen im Amt zu beschuldigen. Seit Freitag hat sie nun auch den erwünschten Haftbefehl gegen Sandoval. Allerdings fehlen bisher jegliche Belege für die Anschuldigungen gegen Sandoval. Dieser wiederum hat bereits in mehreren öffentlichen Erklärungen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und mit Erläuterungen und Unterlagen zu entkräften versucht. Die USA sollen dem Außenminister Guatemalas bereits signalisiert haben, dass sie wegen der Vorgänge in der Generalstaatsanwaltschaft wirtschaftliche und diplomatische Sanktionen gegen das mittelamerikanische Land planen.
Ein neues Urteil des Verfassungsgerichts von Guatemala erlaubt es künftig einer Person, die wegen Korruption zu nicht mehr als fünf Jahren Haft verurteilt worden ist, anstelle des Freiheitsentzugs eine Geldstrafe in einer Höhe von 9.125 bis 182.500 Quetzales, das heißt gut 1.000 bis gut 20.000 Euro, zu beantragen. Kritiker der Entscheidung des Gerichts sehen auch darin einen weiteren Schlag gegen die Korruptionsbekämpfung.
Über die ZEDE genannten Sonderwirtschaftszonen in Honduras berichten wir an anderer Stelle (siehe Länderbericht „Wohlstand für alle oder bloß Versicherung für Korrupte?“). Die ZEDE sollen vor allem ausländische Investitionen nach Honduras locken. Nun schütteln Befürworter wie Gegner dieses Projektes den Kopf über eine Kehrtwende von Präsident Juan Orlando Hernández in der Energiepolitik. Denn 2016 hatte er wegen der totalen Überschuldung des staatlichen Elektrizitätskonzerns Empresa Nacional de Energía Eléctrica (ENEE) dem mit kolumbianischem Kapital ausgestatteten Privatunternehmen Empresas de Energías de Honduras (EEH) die gesamte Stromversorgung des Landes übertragen. Verbunden war damit auch die Ankündigung, EEH werde die Energieversorgungsprobleme des Landes lösen. Damals hatten Kritiker davor gewarnt, ein staatliches Monopol in ein privates umzuwandeln. Fünf Jahre später ist Hernández nun zu dem Schluss gekommen, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen nicht eingehalten habe, und hat angekündigt, die Stromversorgung wieder der staatlichen ENEE zu übertragen. Die Kritiker dieses Schrittes verweisen vor allem darauf, dass dieser die Unsicherheit ausländischer Investoren über die Verlässlichkeit des honduranischen Rechtssystems untergrabe: ein Problem, das durch die ZEDE eigentlich aus der Welt geschafft werden soll. EEH hat im Übrigen angedroht, Honduras vor internationalen Gerichten bzw. Schiedsstellen zu verklagen, wenn es zu einer Übertragung seiner Rechte an ENEE komme. Die Rede ist von einer Streitsumme in Höhe von 805 Millionen US-Dollar. Würde der honduranische Staat zu einer solchen Zahlung verpflichtet, müsste er dafür neue Schulden aufnehmen.
Einem Muster folgend, das in Europa auch die polnische Regierung angewendet hat, hat die Gesetzgebende Versammlung von El Salvador eine Regelung verabschiedet, die es erlaubt, Richterinnen und Richter die entweder das 60. Lebensjahr vollendet haben oder seit mehr als 30 Jahren im Amt sind aus dem Justizdienst zu entlassen. Damit kann sich die Regierung des autoritären Präsidenten Nayib Bukele auf einen Schlag bis zu 150 Personen in den Gerichten entledigen und die frei werdenden Stellen mit ihr genehmen besetzen. Zudem hat Bukele vom Verfassungsgericht die erwünschte Bestätigung erhalten, dass er bei den nächsten Wahlen erneut für die Präsidentschaft kandidieren darf. Eigentlich schließt die Verfassung von El Salvador eine unmittelbare Wiederwahl des Präsidenten aus und schreibt ein zehnjährige Pause (das entspricht zwei Amtsperioden) vor.