Einzeltitel
Zusammenfassung
- Politisch sollte das Ziel der Stabilität im Euroraum im Sinne einer generationengerechten Wirtschafts- und Fiskalpolitik in das Narrativ der Nachhaltigkeit und dessen Umsetzung im Rahmen der sog. SDGs eingebettet werden.
- Rechtlich hat sich jede Reform des Euroraums an den vertraglichen Leitprinzipien zu orientieren. Zu diesen Leitprinzipien gehören nicht nur die Verfassungsprinzipien der Solidarität, der Subsidiarität und der Demokratie, sondern auch die spezifischen vertraglichen Leitprinzipien der WWU, konkret der Stabilität und Konditionalität.
- Dem Konditionalitätsprinzip kommt eine Brückenfunktion zu, indem es das Zusammenspiel von Stabilitäts- und Solidaritätsprinzip ausgestaltet. Zugang zu finanziellen Mitteln können demnach nur Mitgliedstaaten haben, die sich an die vereinbarten rechtlichen Regeln (konkret an den Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie das Europäische Semester) halten.
- Um die „Ownership” hinsichtlich notwendiger Reformen in den Mitgliedstaaten zu verbessern, müssen ergänzend zu finanziellen Anreizen partnerschaftliche Formen der Zusammenarbeit entwickelt werden, die vom Informationsaustausch bis hin zu einer fachlichen, personellen oder technischen Unterstützung durch die EU reichen.
- Institutionen der Kontrolle (sei es ein Europäischer Stabilitätsrat oder ein Europäischer Währungsfonds) müssen von der Politik unabhängig agieren können. Weichen die politischen Entscheidungsträger (Kommission, Eurogruppe, Europäischer Wirtschafts- und Finanzminister) von deren Entscheidungen ab, so müssen sie die Gründe hierfür detailliert offenlegen.
- Neben dem Europäischen Parlament sollten die nationalen Parlamente mit Blick auf ihr Budgetrecht (oder eine Dritte Kammer) in jenen Politikfeldern ein suspensives Vetorecht erhalten, die von der notwendigen europäischen Überformung der nationalen Wirtschafts- und Fiskalpolitik betroffen sind.
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