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Michael Kappeler/dpa

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UN-Mission in Mali verlängert

Aber die Herausforderungen nehmen zu

Der UN-Sicherheitsrat hat beschlossen, den Blauhelm-Einsatz in Mali um ein weiteres Jahr zu verlängern. Dies gibt Klarheit für die Bundeswehr, die seit 2013 im Rahmen der UN-Mission „MINUSMA“ versucht, Nordmali zu stabilisieren. Mali kündigte zeitgleich an, die Bewegungsfreiheit der Mission zu beschränken. Probleme mit Bamako sind damit vorprogrammiert.

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Das Mandat der Mission bleibt weitgehend unverändert, den von Dschihadisten heimgesuchten Norden und das Zentrum des Landes zu stabilisieren. Zukünftig sollen die UN-Blauhelme jedoch stärker Menschenrechtsverletzungen dokumentieren – seit der Stationierung von russischen Militärs und Söldnern häufen sich die Berichte von Menschenrechtsorganisationen über Massaker. Malis Vertreter im UN-Sicherheitsrat kündigte umgehend Widerstand an – sein Land werde „MINUSMA“ keine Bewegungsfreiheit geben, um Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Dies sei Aufgabe der Regierung. 

Bis zuletzt war unklar, ob Malis Hauptverbündeter Russland sein Vetorecht im Sicherheitsrat gebrauchen würde, um die Mission zu stoppen oder ihr Mandat abzuschwächen. Russland wie China enthielten sich, um ihre Ablehnung eines stärkeren Fokus der Mission auf Menschenrechtsverletzungen zu zeigen. 

Trotz der Erneuerung des Mandats dürften die Herausforderungen für die Mission zunehmen. Frankreichs Abzug schwächt „MINUSMA“, weil die französische Armee nicht nur Soldatinnen und Soldaten, sondern auch Kampfhubschrauber abzieht. Diese hatten Angriffe von Terroristen abgewehrt. Erst im Januar wurde der französische Teil des Camps in Gao, wo auch die Bundeswehr stationiert ist, von Terroristen beschossen. Die Hubschrauber waren schnell in der Luft, um die Angreifer zu bekämpfen.

 

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Ulf Laessing

Ulf Laessing

Leiter Regionalprogramm Sahel

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Über diese Reihe

Prägnant, auf das Wesentliche reduziert, aber immer hochaktuell. In der Reihe "kurzum" fassen unsere Expertinnen und Experten eine Fragestellung oder Problematik auf maximal zwei Seiten zusammen.