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Länderberichte

Pluralität und Dominanz in den Regionen von Bosnien und Herzegowina

Bosniaken und Serben, Kroaten und Andere wählten bei den Kommunalwahlen ihre Vertreter

Am 6. Oktober 2024 fanden in Bosnien und Herzegowina Kommunalwahlen statt. 3,4 Mio. Bürger waren aufgerufen, in 143 Städten und Gemeinden ihre Räte und Vorsteher zu wählen. Wir haben die Ergebnisse für die einzelnen Parteien und in den Regionen ausgewertet.

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Bakir_Izetbegović, Vorsitzender der SDA European Commission
Bakir Izetbegović, Vorsitzender der bosniakischen SDA

Die bosniakische SDA (18,8 %) und die serbisch-nationalistische SNSD (16,1 %) bleiben die stärksten Kräfte, gefolgt von der multi-ethnischen Sozialdemokratie SDP (8,7 %), der konservativen kroatischen HDZ BiH (7,5 %), der konservativen serbischen SDS (5,7 %) und der bosniakischen NiP (4,1 %), einer Abspaltung von der SDA. Daneben gibt es noch sechs weitere Parteien, die zumindest über zwei Prozent liegen.

In der Föderation BiH führt die SDA (31 %) gefolgt von SDP (14,2 %), HDZ BiH 12,9 % und NiP (7 %). In der Republika Srpska geben allein serbische Parteien den Ton an: an der Spitze die Unabhängigen Sozialdemokraten SNSD (37,4 %), dann die konservative SDS (13,6 %), die sozialistische SP (6,4 %), Demos (6,4 %), eine Abspaltung von der SDS, und die zentristische PDP (6,2 %).

In den Regionen spiegelt sich deutlich die ethnische Bevölkerungsverteilung in den Wahlergebnissen. Allerdings konnten die beiden führenden Parteien, SDA und SNSD, in den Großstädten keinen Bürgermeisterposten gewinnen. Sie führen aber auch bei den Bürgermeister- bzw. Gemeindevorsteher-Wahlen deutlich: die SNSD besetzt 46 und die SDA 31 Ämter, die HDZ BiH 19, die SDS zwölf, die SDP sechs und weitere fünf mit den Partnern der Trojka: der NiP und der liberalen Naša stranka (NS). Nur vier Frauen (2,8 %) wurden in eines der 142 Ämter gewählt (es fehlte zur Zeit der Auswertung noch die Wahl in Jablanica wegen der Hochwasserkatastrophe).

Die Internationale Wahlbeobachtermission stellt fest: die Wahlen seien „wettbewerbsfähig und effizient unter Wahrung der Grundfreiheiten vorbereitet“ worden, bemängelt dann aber etliche Punkte bei der Durchführung. Das Ausmaß der Verstöße gegen das Wahlrecht etwa durch Wahlbeeinflussung oder Fälschung bleibt letztlich unklar. Dennoch zeigten die durch den Hohen Repräsentanten der Vereinten Nationen im März 2024 im Rahmen eines „Integritätspakets“ eingeführten Wahlrechtsreformen gegen Wahlbetrug im ersten Anlauf bereits positive Auswirkungen.

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Kontakt

Stephan Georg Raabe

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Leiter des Auslandsbüros Bosnien und Herzegowina in Sarajevo

Stephan.Raabe@kas.de +387 33 215 240

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