Länderberichte
Am 8. August haben die knapp 20 Millionen registrierten Wahlberechtigten je sechs Stimmen:
- Eine Stimme zur Präsidentschaft und Vizepräsidentschaft (auf einem gemeinsamen Ticket nach US-amerikanischem Vorbild)
- Eine Stimme zur Nationalversammlung (290 Abgeordnete per Mehrheitswahl in 290 Wahlkreisen)
- Eine Stimme für eine Frauen-Repräsentantin als Mitglieder der Nationalversammlung (je eine Frau in jedem der 47 Counties)
- Eine Stimme zum Senat (je eine Person in jedem der 47 Counties)
- Eine Stimme für den County-Gouverneur
- Eine Stimme für die County-Parlamente (1 Vertreter pro Ward nach Mehrheitswahl, insgesamt etwa 1.450 Mitglieder in allen 47 County-Parlamenten)
Am Wahltag müssen sich die Wähler an elektronischen Wähleridentifikationsgeräten identifizieren, welche in jedem Wahllokal durch biometrische Technologie sicher stellen sollen, dass wirklich nur die registrierten Wähler an der Wahl teilnehmen. Erst nach erfolgreicher Identifikation werden die sechs verschiedenen Wahlzettel ausgehändigt, welche, so wie auch in Deutschland üblich, hinter einem Sichtschutz manuell mit Kreuzen versehen und dann in die verschiedenen Wahlurnen eingeworfen werden.
Den gesamten Länderbericht zu Kenia vier Wochen vor den Wahlen können Sie als PDF herunterladen.
Bereitgestellt von
Auslandsbüro Kenia
Themen
Über diese Reihe
Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist in rund 110 Ländern auf fünf Kontinenten mit einem eigenen Büro vertreten. Die Auslandsmitarbeiter vor Ort können aus erster Hand über aktuelle Ereignisse und langfristige Entwicklungen in ihrem Einsatzland berichten. In den "Länderberichten" bieten sie den Nutzern der Webseite der Konrad-Adenauer-Stiftung exklusiv Analysen, Hintergrundinformationen und Einschätzungen.