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Der Aufbau der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

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Die CDU/CSU-Fraktion ist die Gemeinschaftsfraktion von CDU und CSU. Alle Bundestagsabgeordneten dieser Parteien sind in der Fraktion zusammengeschlossen. Sie ist die einzige ständige Klammer zwischen den Unionsparteien und konstituierte sich erstmals am 1. September 1949.

CSU-Landesgruppe und Vollversammlung

Fraktionsvorsitz, Stellvertreter und Parlamentarischer Geschäftsführer

Fraktionsvorstand

Arbeitskreise und -gruppen

Landesgruppen und soziologische Gruppen

 

CSU-Landesgruppe und Vollversammlung

Die CSU-Abgeordneten bilden seit der ersten Legislaturperiode innerhalb der Fraktion die CSU-Landesgruppe mit eigener Verwaltung und eigener Geschäftsordnung. Seit 1957 erneuern die CDU- und CSU-Abgeordneten ihre Fraktionsgemeinschaft in jeder Legislaturperiode auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung. Bis 1969 musste die Bildung der Fraktionsgemeinschaft sogar vom Bundestag zu Beginn jeder Legislaturperiode offiziell genehmigt werden.

Nach ihrer Arbeitsordnung, die erstmals im Dezember 1950 beschlossen wurde, ist die Vollversammlung das höchste Gremium der Fraktion. Sie hat die Kompetenz, die politische Linie festzulegen und Personalentscheidungen zu treffen. In der Regel tagt die Vollversammlung einmal pro Plenarwoche auf Einladung des Vorsitzenden. Ihre Sitzungen werden seit Beginn ihrer Arbeit 1949 protokolliert. Diese Protokolle werden von der Kommission für die Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien seit 1998 nach und nach ediert.

 

Fraktionsvorsitz, Stellvertreter und Parlamentarischer Geschäftsführer

Um die Fraktion nach innen und außen zu vertreten und zur Leitung ihrer Sitzungen wählt die Fraktion einen Vorsitzenden. Außerdem hat der Vorsitzende die Aufgabe, die Fraktion im Plenum zu leiten, die Wünsche seiner Fraktion gegenüber der Bundesregierung durchzusetzen sowie die Arbeit der Fraktion zu koordinieren und voranzutreiben.

Außer dem Vorsitzenden wählen nur die CDU-Abgeordneten stets mehrere stellvertretende Fraktionsvorsitzende (seit 1972). Diese werden zumeist aufgrund landsmannschaftlicher oder soziologischer Kriterien ausgewählt. Die stellvertretenden Vorsitzenden sind für bestimmte Politikbereiche zuständig und koordinieren die Arbeit der Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen der Fraktion. Ihre Zahl schwankt in der Geschichte der CDU/CSU-Fraktion zwischen drei und zwölf. Auf jeden Fall gehört der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe zu den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden. Seit 1976 ist er immer der 1. Stellvertreter. Darüber hinaus stellt die CSU entsprechend ihrer Stärke noch weitere Stellvertreter.

 

Fraktionsvorstand

Das Amt des Parlamentarischen Geschäftsführers ist in der CDU/CSU-Fraktion seit 1951 nachweisbar. Erster Parlamentarischer Geschäftsführer war Heinrich Krone. Die Geschäftsführer werden zur Erledigung der ständigen organisatorischen, parlamentarischen und juristischen Aufgaben der Fraktion eingesetzt. Die Anzahl der Parlamentarischen Geschäftsführer ist nicht festgelegt und variiert zwischen einem und fünf. Seit jeher zählt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe zu den Geschäftsführern der Gesamtfraktion.

Der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die Parlamentarischen Geschäftsführer sowie die Justitiare bilden den Geschäftsführender Fraktionsvorstand, der früher auch als „Elferrat“ bezeichnet wurde. Der Geschäftsführende Vorstand bereitet die Fraktionssitzungen vor und führt die laufenden Geschäfte.

Der größere Fraktionsvorstand besteht aus den Mitgliedern des Elferrates, den Vorsitzenden der Arbeitskreise bzw. Arbeitsgruppen sowie den Vorsitzenden der sozialogischen Gruppen und einer bestimmten Zahl von Beisitzern. Die CSU muss entsprechend ihrer Stärke im Fraktionsvorstand vertreten sein. Zu den Vorstandssitzungen haben auch immer die Parteivorsitzenden von CDU und CSU und die jeweiligen Generalsekretäre sowie die der Union angehörenden Bundesminister und Bundestagspräsidenten bzw. Bundestagsvizepräsidenten Zutritt. Außerdem können die Vorsitzenden und Präsidiumsmitglieder des Europäischen Parlaments und ehemalige Bundeskanzler teilnehmen. Falls die Fraktion einen Ehrenvorsitzenden gewählt hat, gehört dieser sowohl dem geschäftsführenden Vorstand als auch dem Fraktionsvorstand mit Stimmrecht an.

 

Arbeitskreise und -gruppen

Zu Beginn der zweiten Wahlperiode 1953 wurden innerhalb der Fraktion sechs Arbeitskreise zu verschiedenen Politikbereichen gebildet, um die fachliche Arbeit der Fraktion besser zu organisieren. Erste Arbeitskreise waren bereits ab 1951 eingerichtet worden. Die Aufteilung in sechs Arbeitskreise bewährte sich und blieb bis 1980 bestehen. Die Arbeitskreise setzen sich aus den Abgeordneten der mit ihrem Themenbereich korrespondierenden Bundestagsausschüsse zusammen.

1980 wurden statt der Arbeitskreise 15 Arbeitsgruppen gebildet, die die Aufgabengebiete der entsprechenden Bundestagsausschüsse widerspiegeln. Die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen, die von der Vollversammlung gewählt werden, sind zugleich die Fachsprecher der Fraktion für das Thema.

Schließlich wählt die Vollversammlung noch einen Ehrenrat bzw. Ältestenrat, bestehend aus drei Mitgliedern, die nicht dem Fraktionsvorstand angehören dürfen. Die Aufgaben des Ehrenrates werden vom Vorstand bestimmt.

Zur Aufstellung des Haushaltsplans und eines Stellenplans der Fraktion wird außerdem seit den 1960er Jahren eine fünfköpfige Finanzkommission gewählt. Der Berichterstatter der Fraktion im Haushaltsausschuss für den Haushalt des Bundestages ist stets Mitglied der Finanzkommission. Haushalts- und Stellenplan müssen von der Vollversammlung genehmigt werden.

 

Landesgruppen und soziologische Gruppen

Seit den 1960er Jahren schließen sich innerhalb der Fraktion neben der CSU-Landesgruppe auch die CDU-Abgeordneten zu Landesgruppen zusammen. Diese tagen in der Regel einmal in jeder Sitzungswoche in den jeweiligen Landesvertretungen.

Neben den Landesgruppen existieren auch verschiedene soziologische Gruppen innerhalb der Fraktion, wie die Frauengruppe, die Arbeitnehmergruppe, der Parlamentskreis Mittelstand oder die Gruppe der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge. Zur besseren Vertretung ihrer Interessen können sich Abgeordnete zu solchen Gruppen zusammenschließen.

Andreas Grau

 

Vorsitzende seit 1949

 

01.09.1949-20.09.1949 Konrad Adenauer
21.09.1949-30.09.1949 Friedrich Holzapfel
30.09.1949-07.06.1955 Heinrich von Brentano
15.06.1955-24.11.1961 Heinrich Krone
24.11.1961-14.11.1964 Heinrich von Brentano
01.12.1964-09.05.1973 Rainer Barzel
09.05.1973-17.05.1973 Kurt Georg Kiesinger (kommissarisch)
17.05.1973-01.12.1976 Karl Carstens
13.12.1976-04.10.1982 Helmut Kohl
04.10.1982-25.11.1991 Alfred Dregger
25.11.1991-29.02.2000 Wolfgang Schäuble
29.02.2000-24.09.2002 Friedrich Merz
24.09.2002-21.11.2005 Angela Merkel
21.11.2005-25.09.2018 Volker Kauder
25.09.2018-15.02.2022 Ralph Brinkhaus
seit dem 15.02.2022 Friedrich Merz

 

Mandate: Wie viele Abgeordnete saßen für die CDU/CSU in den Bundestagen seit 1949?

1. Wahlperiode

Bundestagswahl am 14.8.1949

141 Mandate (CDU: 117; CSU: 24)

 

2. Wahlperiode

Bundestagswahl am 6.9.1953

249 Mandate (CDU: 197; CSU: 52)

 

3. Wahlperiode

Bundestagswahl am 15.9.1957

278 Mandate (CDU: 225; CSU: 53)

 

4. Wahlperiode

Bundestagswahl am 17.9.1961

251 Mandate (CDU: 201; CSU: 50)

 

5. Wahlperiode

Bundestagswahl am 19.9.1965

251 Mandate (CDU: 202; CSU: 49)

 

6. Wahlperiode

Bundestagswahl am 28.9.1969

250 Mandate (CDU: 201; CSU: 49)

 

7. Wahlperiode

Bundestagswahl am 19.11.1972

234 Mandate (CDU: 186; CSU: 48)

 

8. Wahlperiode

Bundestagswahl am 3.10.1976

254 Mandate (CDU: 201; CSU: 53)

 

9. Wahlperiode

Bundestagswahl am 5.10.1980

237 Mandate (CDU: 185; CSU: 52)

 

10. Wahlperiode

Bundestagswahl am 6.3.1983

255 Mandate (CDU: 202; CSU: 53)

 

11. Wahlperiode

Bundestagswahl am 15.1.1987

234 Mandate (CDU: 185; CSU: 49)

 

12. Wahlperiode

Bundestagswahl am 2.12.1990

319 Mandate (CDU: 268; CSU: 51)

 

13. Wahlperiode

Bundestagswahl am 16.10.1994

294 Mandate (CDU: 244; CSU: 50)

 

14. Wahlperiode

Bundestagswahl am 27.9.1998

245 Mandate (CDU: 198; CSU: 47)

 

15. Wahlperiode

Bundestagswahl am 22.9.2002

248 Mandate (CDU: 190; CSU: 58)

 

16. Wahlperiode

Bundestagswahl am 18.9.2005

226 Mandate (CDU: 180; CSU: 46)

 

17. Wahlperiode

Bundestagswahl am 27.9.2009

239 Mandate (CDU: 194; CSU 45)

 

18. Wahlperiode

Bundestagswahl am 22.9.2013

311 Mandate (CDU: 255; CSU 56)

 

19. Wahlperiode

Bundestagswahl am 24.9.2017

246 Mandate (CDU: 200; CSU 46)

 

20. Wahlperiode

Bundestagswahl am 26.9.2021

196 Mandate (CDU: 152; CSU 45)

Quellen und Literatur

Quellen:

  • Rechenschaftsbericht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 1971
  • Bericht der CDU/CSU-Fraktion über ihre Arbeit in der VI. Legislaturperiode
  • Rechenschaftsbericht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 1975
  • Arbeitsbericht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion 1976-1980
  • Arbeitsbericht 1982-1984 der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
  • Arbeitsbericht 1987-1990 der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
  • Arbeitsbericht 1994-1998 der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

 

  • Karl Dietrich Bracher, Rudolf Morsey, Hans-Peter Schwarz (Hrsg.) (Hrsg.): Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Sitzungsprotokolle 1949–1953. Bearb. v. Helge Heidemeyer. Düsseldorf 1998.
  • Karl Dietrich Bracher, Rudolf Morsey, Hans-Peter Schwarz (Hrsg.): Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Sitzungsprotokolle 1953–1957. Bearb. v. Helge Heidemeyer. Düsseldorf 2003.  
  • Karl Dietrich Bracher, Rudolf Morsey, Hans-Peter Schwarz (Hrsg.): Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Sitzungsprotokolle 1957–1961. Bearb. v. Reinhard Schiffers. Düsseldorf 2004.  
  • Karl Dietrich Bracher, Rudolf Morsey, Hans-Peter Schwarz (Hrsg.): Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Sitzungsprotokolle 1961–1966. Bearb. v. Corinna Franz. Düsseldorf 2004.
  • Karl Dietrich Bracher, Rudolf Morsey, Hans-Peter Schwarz (Hrsg.): Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Sitzungsprotokolle 1966–1969. Eingeleitet und bearbeitet von Stefan Marx. Düsseldorf 2011.
  • Winfried Becker, Hans Günter Hockerts, Marie-Luise Reckers, Hans-Peter Schwarz (Hrsg.): Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Sitzungsprotokolle 1969–1972. Bearb. v. Kathrin Zehender. 2 Halbbände, Düsseldorf 2016.
  • Winfried Becker, Hans Günter Hockerts, Marie-Luise Reckers (Hrsg.): Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Sitzungsprotokolle 1972–1976. Bearb. v. Joachim Wintzer und Benedigt Wintgens. Düsseldorf 2021.

 

Online: Editionsprogramm Fraktionen im Deutschen Bundestag der KGParl

 

 

Literatur: 

Günther Buchstab: Die CDU/CSU-Fraktionsgemeinschaft, in: Hans-Peter Schwarz (Hg.): Die Fraktion als Machtfaktor. Die CDU/CSU im Deutschen Bundestag 1949 bis heute, München 2009, S. 255-274.

Günter Müchler: CDU-CSU. Das schwierige Bündnis, München 1976.

Marie-Luise Recker: Parlamentarismus in der Bewährung. Der Deutsche Bundestag 1949–2020, Düsseldorf 2021.

 

 

 

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