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Bundesparteitag / Parteitag

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Aufgaben des Bundesparteitags sind von Beginn an die Wahl des Bundesparteivorsitzenden und der Stellvertreter sowie der Beschluss über die Grundlinien der Politik der CDU. Seit 1962 wählt er alle Mitglieder des Präsidiums, seit 1967 auch die des Bundesvorstands. Das Delegiertenprinzip, d.h. die Zusammensetzung aus Delegierten der Landesverbände, wurde beibehalten, ihre Anzahl wurde jeweils angepasst.

Heute besteht der Bundesparteitag aus 1000 Delegierten der Landesverbände, die von den Kreis-, Bezirks- oder Landesparteitagen gewählt werden, den Delegierten der Auslands-verbände und den Ehrenvorsitzenden (vgl. Statutenbroschüre der CDU Deutschlands vom 25. Februar 2019). Von den 1000 Delegierten der Landesverbände werden 200 im Verhältnis der bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag für die einzelnen Landeslisten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands abgegebenen Zweitstimmen, 800 im Verhältnis der Mitgliederzahlen der einzelnen Landesverbände entsandt.

Das Statut der CDU-Bundespartei legt fest, dass der Bundesparteitag mindestens alle zwei Jahre zusammentritt. Er wird vom Bundesvorstand einberufen.

Der Bundesparteitag nimmt die Berichte des Bundesvorstandes entgegen, sowie die Berichte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestage und der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament und er beschließt über sie. Formal beschließt der Parteitag ferner über das Statut, die Finanz- und Beitragsordnung, die Parteigerichtsordnung und die Geschäftsordnung, die jeweils Bestandteile des Statuts sind. Er wählt drei Rechnungsprüfer nach den Bestimmungen der Finanz- und Beitragsordnung. Er beschließt ferner über die Auflösung der Partei und über die Verschmelzung mit einer oder mehreren anderen Parteien. Der Bundesparteitag  beschließt auch über das Ergebnis von Koalitionsverhandlungen.

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