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Erneuerung in der Opposition seit 2021
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Nach der Bundestagswahl am 26. September 2021 konstituierte sich am 26. Oktober 2021 der 20. Deutsche Bundestag. SPD, Grüne und FDP einigten sich auf die Bildung einer gemeinsamen Regierung und unterschrieben am 7. Dezember 2021 den Koalitionsvertrag. Bereits am 28. September hatte sich die CDU/CSU-Fraktion neu zusammengeschlossen. Formal geregelt wurde die Zusammenarbeit in der Vereinbarung über die Fortführung der Fraktionsgemeinschaft zwischen CDU und CSU für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestags, die die Vorsitzenden der CDU Deutschland und der CSU, Armin Laschet und Markus Söder, unterzeichneten. Ebenfalls am 28. September wurde Ralph Brinkhaus mit 85 Prozent der Stimmen erneut zum Fraktionsvorsitzenden gewählt. Alexander Dobrindt, der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, wurde als sein Stellvertreter bestätigt.
Am 13. Dezember 2021 wählte die Fraktion den neuen geschäftsführenden Vorstand. Hierzu zählten:
- Thorsten Frei - Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
- Stefan Müller – Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe und Stellvertreter des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers (bereits am 28.9. gewählt)
- Nina Warken– Parlamentarische Geschäftsführerin
- Hendrik Hoppenstedt – Parlamentarischer Geschäftsführer
- Patrick Schnieder
- Ansgar Heveling (Justiziar)
- Michael Frieser (Justiziar)
Für die erheblichen Stimmenverluste der CDU bei der Bundestagswahl – die Unionsfraktion verlor 49 Mandate – übernahm Armin Laschet die politische Verantwortung und kündigte seinen Rückzug vom Amt des Parteivorsitzenden an. Als sein Nachfolger wurde im Januar 2022 Friedrich Merz gewählt. Gestärkt wurde seine Position durch seine Wahl zum Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion wenige Wochen danach. Zuvor hatte Ralph Brinkhaus zu Gunsten von Merz auf sein Amt verzichtet. Nach der Wahl kündigte er einen klaren Oppositionskurs und ein geschlossenes Auftreten von CDU und CSU an. Die Bundestagsfraktion sei „das gemeinsame Kraftzentrum“ von CDU und CSU“.
Zeitenwende
Ein einschneidendes politisches Ereignis in der 20. Wahlperiode war der Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am 24. Februar 2022. In einer Regierungserklärung am 27. Februar 2022 sprach Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) von einer „Zeitenwende in der Geschichte unseres Kontinents“ und bekräftigte die Beistandspflicht der Bundesrepublik für die NATO-Mitgliedstaaten in Ost- und Mitteleuropa. In der anschließenden Aussprache sicherte Friedrich Merz der Bundesregierung die grundsätzliche Bereitschaft der CDU/CSU-Fraktion zur Zusammenarbeit „in dieser Zeit einer großen Herausforderung“ zu. Den russischen Präsidenten Wladimir Putin bezeichnete Merz als „Kriegsverbrecher“.
Angesichts der russischen Invasion und der damit einhergehenden veränderten internationalen Sicherheitslage einigten sich die Vertreter der Regierungskoalition und der CDU/CSU-Fraktion am 29. Mai 2022 auf die Einrichtung eines 100 Milliarden Euro umfassenden Sondervermögens für die Ausrüstung der Bundeswehr, ein Vorhaben, das Scholz bereits in seiner Regierungserklärung im Februar angekündigt hatte. Am 3. Juni wurde das Sondervermögen mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag gebilligt. Da für die Investition eine Grundgesetzänderung erforderlich war, war die Ampelkoalition bei der Abstimmung auf die Stimmen der Abgeordneten von CDU und CSU angewiesen. Die Einigung darauf, dass das Sondervermögen allein der Bundeswehr zugutekommen, und nicht etwa auch für zivile Zwecke verwendet werden solle, wie es die Grünen gefordert hatten, war ein Verhandlungserfolg der CDU/CSU-Fraktion. In den folgenden Monaten bemühten sich die Außen- und Verteidigungsexperten der Fraktion immer wieder darum, die Bundesregierung in der Frage der militärischen Unterstützung der Ukraine anzutreiben. Dies betraf vor allem die Lieferung von schweren Kampfpanzern, zu der Bundkanzler Scholz monatelang die Zustimmung verweigerte.
Eigene Akzente
Auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik betrieb die Fraktion in der 20. Wahlperiode einen klaren Oppositionskurs. Bei der Einführung des sogenannten Bürgergeldes, das ab Januar 2023 „Hartz IV“ ablösen sollte, stimmten CDU und CDU im November 2022 im Deutschen Bundestag und im Bundesrat gegen den Entwurf der Regierungskoalition. Nach der Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde ein Kompromiss erzielt. Damit verhinderten CDU und CSU die Umsetzung eines Kernstückes der geplanten Reform, nämlich die Einführung einer sogenannten Vertrauenszeit von sechs Monaten, in der Bezieher von Bürgergeld nicht sanktioniert werden sollten, falls sie eine zumutbare Arbeit ablehnen. Auch die Schonvermögen, die Menschen nicht antasten müssen, wenn sie Bürgergeld beziehen, fielen nach der Einigung deutlich niedriger aus als ursprünglich vorgesehen.
Im Dezember 2023 reichte die CDU/CSU-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen das Gesetz der Ampelkoalition zur Wahlrechtsreform ein. Mit der Reform soll die Zahl der Sitze im Bundestag von derzeit 736 auf 630 Abgeordnete verkleinert werden, indem Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft werden. Damit ist allerdings die Möglichkeit gegeben, dass ein Kandidat, der die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erzielt, trotzdem nicht in den Bundestag einziehen darf. Auch die Grundmandatsklausel soll mit der Gesetzesänderung entfallen. Nach ihr zogen Parteien bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der 5%-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate holten. Für die CDU/CSU-Fraktion kritisierte der Vorsitzende Merz das neue Gesetz als „eklatanten Verstoß gegen alle Grundsätze unseres Wahlrechts“, CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprach von einer „Missachtung des Wählerwillens“. Dem eigentlichen Ziel der Reform – die Verkleinerung des Parlaments – stimmt die Fraktion jedoch zu.
Erhebliche Auswirkungen hatte in der laufenden Legislaturperiode bereits eine weitere Klage der Abgeordneten der Unionsfraktion, mit der sie die nachträgliche Umwidmung von Corona-Mitteln in Höhe von 60 Mrd. Euro mit dem sogenannten Zweiten Nachtragshaushalt 2021 der Ampel-Regierung beanstandet hatten. Am 15. November 2023 entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit der Schuldenregel des Grundgesetzes (Artikel 109 Absatz 3) sowie mit den Artikeln 110 Absatz 2 und 115 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und damit nichtig ist. Mit dem Gesetz sollte eine Umwidmung einer zunächst als Corona-Hilfe vorgesehenen, jedoch nicht benötigten Kreditermächtigung von 60 Mrd. Euro rückwirkend auf den sogenannten „Energie- und Klimafonds“ (EKF), ein unselbstständiges Sondervermögen des Bundes, übertragen werden. Nach dem Urteilsspruch verfügte Finanzminister Christian Lindner (FDP) eine Haushaltssperre. In einer aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag am 16. November 2023 forderte Friedrich Merz die Bundesregierung auf, zu „verfassungskonformer Gesetzgebung“ zurückzukehren.
Christine Bach