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Der Bundestag stimmt für die Ost-Erweiterung der NATO

von Christine Bach
Die NATO-Erweiterung war ein Ergebnis des Falls des „Eisernen Vorhangs“ und der politischen Transformationen in Mittel- und Osteuropa in den 1990er Jahren. Motiviert wurde die Erweiterung von dem Ziel, die demokratischen, marktwirtschaftlichen und politischen Reformen in den Beitrittsländen mit sicherheitspolitischen Mitteln zu unterstützen und ihren Besorgnissen Rechnung zu tragen.

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Strategische Neuausrichtung der NATO nach 1990

Der Zusammenbruch der Sowjetunion und der Fall des „Eisernen Vorhangs“ führten zu einer grundsätzlichen Neuausrichtung der europäischen und transatlantischen Sicherheitsarchitektur. Als direkte Reaktion auf die Umbrüche in Mittel und Westeuropa verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs der 16 NATO-Mitgliedsstaaten auf dem Gipfel am 7./8. November 1991 ein neues strategisches Konzept, das eine Stärkung der politischen Rolle des Bündnisses im Sinne präventiver Friedenssicherung beinhaltete. Zur Sicherung der Stabilität in Europa sah das Konzept „verstärkte Kontakte und größere Transparenz“ gegenüber der Sowjetunion und den Ländern Ost- und Mitteleuropas vor.

 

"Der militärische Bereich kann dazu beitragen, das Trennende der Vergangenheit zu überwinden - nicht zuletzt durch verstärkte Kontakte und größere Transparenz in militärischen Angelegenheiten. Die Dialogpolitik des Bündnisses wird eine Grundlage für die breitere Zusammenarbeit in ganz Europa und die Fähigkeit zur friedlichen Beilegung von Differenzen und Konflikten schaffen."

Quelle: Tagung der Staats- und Regierungschefs des Nordatlantikrates am 7. und 8. November 1991; Bulletin vom 13.11.1991, Nr. 128, S. 1033ff.


 

Der östliche Teil der bipolaren Sicherheitsordnung des Kalten Kriegs, der Warschauer Pakt, löste sich als Folge der Revolutionen in Ost- und Mitteleuropa nach 36jährigem Bestehen am 1. Juli 1991 auf. Die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn stationierten sowjetischen Truppen wurden daraufhin abgezogen. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR verblieben einzelne Einheiten der russischen Armee noch bis zum Sommer 1994. Dabei handelte es sich jedoch bloß um eine Übergangsregelung, denn mit der Auflösung der Nationalen Volksarmee am 2. Oktober 1990 war die DDR bereits offiziell aus dem Kreis der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrags ausgeschieden.

Nach der Auflösung des Warschauers Pakts drängten vor allem die mitteleuropäischen Visegrád-Staaten (Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn) auf eine baldige NATO-Mitgliedschaft. Eine Allianz von Ländern, die durch gemeinsame Werte von Demokratie und Freiheit vereint sind, so der der tschechoslowakische Präsident Václav Havel am 21. März bei seinem Besuch des NATO-Hauptquartiers in Brüssel, könne sich nicht für alle Zeiten den Nachbarländern verschließen, die ähnliche Ziele verfolgen. Mit diesem Statement brachte Havel zum Ausdruck, dass es den Mitteleuropäern vor allem darum ging, mit einer NATO-Mitgliedschaft die neu gewonnene Freiheit abzusichern.

Um Konflikte mit der innen- und außenpolitisch geschwächten Sowjetunion zu vermeiden, begegneten westliche Politiker den Beitrittswünschen der Visegrád-Staaten jedoch zunächst sehr zögerlich. Weil sie Zeit gewinnen und die unterschiedlichen Interessen der europäischen Staaten, der Sowjetunion und der USA ausgleichen wollten, erarbeiteten Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher und US-Außenminister James Baker im Frühjahr 1991 das so genannte Liaison-Konzept, dass sie bei der NATO-Ratstagung im Juni 1991 in Kopenhagen vorstellten. Genschers und Bakers Überlegungen bildeten die Basis für die Erklärung „Partnerschaft mit den Staaten Mittel- und Osteuropas“, das der NATO-Ministerrat bei dieser Gelegenheit verabschiedete. Im Prinzip lief diese Erklärung zunächst auf eine Absage an die Beitrittswünsche hinaus, allerdings stellte die NATO eine „Intensivierung der Kontakte“ zum „Ausgleich berechtigter Sicherheitsinteressen“ in Aussicht. Zur Bewahrung von Frieden und Sicherheit in Europa setzte das Bündnis vorerst auf die „Weiterentwicklung eines Geflechts ineinandergreifender Institutionen und Beziehungen“.

Nach dem Augustputsch in Moskau 1991 und dem Rücktritt Michail Gorbatschows als Generalsekretär der KPdSU wuchsen die Sicherheitsbedenken der Mittel- und Osteuropäer und ihr Drängen nach einer konkreten Beitrittsperspektive wurde stärker. Mit der Schaffung des NATO-Kooperationsrates (NAKR) stellte das Bündnis deshalb die Zusammenarbeit mit den ost- und mitteleuropäischen Ländern auf eine neue institutionelle Grundlage. Der NAKR setzte sich aus Vertretern der (damals) 16 NATO-Staaten, der Länder Ost- und Mitteleuropas und der baltischen Staaten zusammen. Die konstituierende Sitzung des NAKR fand am 20. Dezember 1991 statt.

 

Beschlüsse zur Erweiterung des Verteidigungsbündnisses 1994–1997

Doch auch die Schaffung des NAKR stellte bloß eine Zwischenetappe auf dem Weg der Länder Mittel- und Osteuropas in die NATO dar. In Polen fand das Ziel des NATO-Beitritts Eingang in die die nationale Verteidigungsdoktrin vom 3. November 1992. Auch Ungarn und Tschechen strebten weiterhin danach, durch eine Vollmitgliedschaft Sicherheitsgarantien für ihre Länder zu erlangen und die Situation des verteidigungspolitischen Vakuums zu überwinden.

Im Laufe des Jahres 1993 wurde die Debatte um die NATO-Osterweiterung dann immer offener geführt. Einer der ersten westlichen Politiker, die sich nachdrücklich für die Schaffung einer konkreten Beitrittsperspektive aussprachen, war Bundesverteidigungsminister Volker Rühe. „Was wir jetzt wollen, ist ein Signal der NATO, der EG und der WEU an die Visegrád-Staaten, das ihnen klarmacht, dass ihr Weg nach Europa auch gemeinsame Sicherheitsstrukturen einbezieht", so Rühe im September 1993 (FAZ vom 08. 09. 1993). Gerade Deutschland, so argumentierte er, habe ein großes strategisches Interesse daran, dass seine Ostgrenze nicht mit der Ostgrenze der NATO zusammenfalle. Das offensive Werben des Bundesverteidigungsministers für die NATO-Osterweiterung repräsentierte jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht die offizielle Position der Bundesregierung, die nach wie vor – eingedenk der Zustimmung der Sowjetunion zur Deutschen Einheit - von dem Bestreben nach einer Stabilisierung der Beziehungen zu Russland gekennzeichnet war.

Um den Mittel- und Osteuropäern weiter entgegenzukommen, entwickelten die USA im Laufe des Jahres 1993 das Programm „partnership for peace“. Es beinhaltete den Aufbau einer Sicherheitspartnerschaft ohne konkrete Sicherheitsgarantien. Die Einladung, an dem Programm teilzunehmen, erging bei der Tagung der Staats- und Regierungschefs des Nordatlantikrates in Brüssel am 10./11. Januar 1994.

 

Auszug aus dem Abschlusscommunité des NATO-Gipfels am 10./11. Januar 1994 in Brüssel:  

"12.  Aufbauend auf der engen und langjährigen Partnerschaft zwischen den nordamerikanischen und europäischen Bündnispartnern, treten wir dafür ein, Sicherheit und Stabilität in ganz Europa zu stärken. Wir haben daher den Wunsch, Bindungen zu den demokratischen Staaten im Osten zu festigen. Wir bekräftigen, dass die Allianz, wie in Artikel 10 des Washingtoner Vertrages vorgesehen, für eine Mitgliedschaft anderer europäischer Staaten offenbleibt, die in der Lage sind, die Grundsätze des Vertrages zu fördern und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen. Wir erwarten, dass und würden es begrüßen, wenn die NATO-Erweiterung demokratische Staaten im Osten erfassen würde, als Teil eines evolutionären Prozesses, unter Berücksichtigung politischer und sicherheitspolitischer Entwicklungen in ganz Europa."

 

 

Bei den Vertretern der Visegrád-Staaten, die auf einen NATO-Beitritt ihrer Länder drängten, stieß das Partnerschaftsangebot auf Zustimmung, jedoch beanstandete insbesondere Polen, dass es nicht weit genug ging. Der polnische Außenminister Andrzej Olechowski kritisierte, dass die Erklärungen des Bündnisses weder ein fixes Datum für einen Beitritt noch die Kriterien beinhalteten, welche Polen erfüllen müsse, um Vollmitglied zu werden (Süddeutsche Zeitung vom 22. Januar 1994). Der ungarische Präsident Árpád Göncz bezeichnete die Aussicht auf eine zukünftige Vollmitgliedschaft seines Landes in der Europäischen Union und der NATO als größtmögliche Garantie für Sicherheit und Demokratie. Dieses Ziel sei jedoch nicht über Nacht zu erreichen, weshalb das Angebot der Partnerschaft als wichtiger Zwischenschritt zu betrachten sei. Ähnlich äußerte sich auch Václav Havel.

Zur Festlegung der Auswahlkriterien für die Interessenten und der Beitrittsmodalitäten, beschlossen die Außenminister der NATO-Mitgliedsstaaten schließlich bei ihrem Treffen in Brüssel am 1. Dezember 1994, eine Erweiterungsstudie („Study on Enlargement“) in Auftrag zu geben. Die Ergebnisse der Studie, die im September 1995 veröffentlicht wurden, bildeten die Grundlage für die Beschlüsse des Madrider Gipfels des Nordatlantikrates im Juli 1997, bei dem die offizielle Einladung der Länder Polen, Ungarn und Tschechien zum NATO-Beitritt ausgesprochen wurde.

 

Auszug aus der Erklärung von Madrid zur Euroatlantischen Sicherheit und Zusammenarbeit vom 6./7. Juli 1997:

"1. Wir, die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten des Nordatlantischen Bündnisses, sind in Madrid zusammengekommen, um der neuen NATO auf unserem Weg ins 21. Jahrhundert Gestalt zu verleihen. Bei der inneren Anpassung des Bündnisses sind substantielle Fortschritte erreicht worden. Als einen wesentlichen Schritt im Rahmen des evolutionären Prozesses der Öffnung des Bündnisses haben wir drei Länder eingeladen, Beitrittsgespräche aufzunehmen. Wir haben unsere Beziehungen zu den Partnern durch den neuen Euroatlantischen Partnerschaftsrat und die Partnerschaft für den Frieden substantiell gestärkt. Die Unterzeichnung der Grundakte zwischen der NATO und Russland am 27. Mai sowie der Charta über eine ausgeprägte Partnerschaft mit der Ukraine am morgigen Tag legen ebenfalls Zeugnis ab für unser Bekenntnis zu einem ungeteilten Europa. (…)."

 

Um die Sicherheitsinteressen Russlands zu berücksichtigen, hatte die NATO zuvor mit der Russischen Föderation die sogenannte NATO-Russland-Grundakte (Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation vom 27. Mai 1997) abgeschlossen. Zur Umsetzung der hier vereinbarten Ziele und zur „Etablierung der Praxis ständiger Konsultation und Zusammenarbeit“ verständigten sich die NATO und Russland auf die Schaffung des NATO-Russland-Rates als „Mechanismus für Konsultation, Koordination“ und, „wo dies angebracht ist, für gemeinsame Entscheidungen und gemeinsames Handeln“.

Ein sehr wichtiger Grundsatz der NATO-Russland-Akte bestand in dem Bekenntnis der NATO-Mitgliedstaaten, in Gegenwart und Zukunft keine nuklearen Waffen im Hoheitsgebiet neuer Mitgliedsstaaten zu stationieren. Darüber hinaus beinhaltete die Akte die gegenseitige Absichtserklärung zum „Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander oder gegen irgendeinen anderen Staat“ sowie zur Achtung von „Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit aller Staaten sowie ihres naturgegebenen Rechtes, die Mittel zur Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit sowie der Unverletzlichkeit von Grenzen und des Selbstbestimmungsrechts der Völker selbst zu wählen“.

 

Zustimmung des Deutschen Bundestages

Die grundlegenden Schritte zur Öffnung der NATO nach Mittel- und Osteuropa stießen in der Bundesrepublik auf die Zustimmung einer großen Mehrheit der Politiker von CDU/CSU, FDP, und SPD. Kritische Stimmen kamen aus den Reihen von Bündnis 90/Grünen und PDS. Bereits bei der Aussprache über die Ergebnisse des Brüsseler NATO-Gipfels vom Januar 1994 im Deutschen Bundestag wurde deutlich, dass die SPD mit den Regierungsparteien in der Frage der Öffnung der NATO gegenüber den Transformationsstaaten in Mittel- und Osteuropa im Wesentlichen übereinstimmte. Bundeskanzler Kohl bezeichnete bei dieser Gelegenheit das Programm „partnership for peace“ als „Meilenstein auf dem Weg zu einer neuen Sicherheitsordnung für Europa nach dem Ende des Ost-West-Konflikts“. Die Allianz habe damit ein klares Signal für die Öffnung gegenüber neuen Mitgliedern gegeben. Gleichzeitig betonte Kohl den Zusammenhang zwischen der Erweiterung des Sicherheitsbündnisses und dem europäischen Einigungsprozess, der für seine Politik maßgeblich war: „Meine Damen und Herren, die NATO unterstützt unmissverständlich den Vertrag von Maastricht und damit die weitere politische Einigung Europas. Dies gilt auch für die Bemühungen, eine eigenständige europäische Sicherheitspolitik und Verteidigung mit Hilfe der Westeuropäischen Union als sicherheitspolitischem Arm der Politischen Union entsprechend dem Maastricht-Vertrag aufzubauen.“

Die 1997 getroffenen Beschlüsse der NATO zur Ausdehnung des Bündnisses nach Osten wurden vom Deutschen Bundestag am 26. März 1998 mit einer Mehrheit von 554 Stimmen gegen 37 Stimmen bei 30 Enthaltungen gebilligt. Sämtliche Abgeordnete der PDS votierten mit „Nein“, die Fraktion von Bündnis 90/Grünen war in dieser Frage gespalten. Während eine Gruppe um den späteren Außenminister Joschka Fischer die Erweiterung befürwortete, stimmte ein Teil der Grünen-Abgeordnete dagegen, die Mehrheit der Fraktion übte Stimmenthaltung. Regierungsmitglieder wie Außenminister Klaus Kinkel (FDP) und Verteidigungsminister Rühe kritisierten dies scharf, denn, so Kinkel, gerade die Deutschen ständen in „der historischen und moralischen Pflicht“ den Weg der Mittel- und Osteuropäer in das westliche Bündnis zu unterstützen: „Ohne den Freiheitswillen unserer östlichen Nachbarn und Freunde hätten wir unser wichtigstes nationales Ziel – die Einheit – nicht erreicht.“

An der Abstimmung im Bundestag nahm Bundeskanzler Kohl selbst nicht teil, denn er befand sich am 26 März 1998 bei einem Gipfeltreffen mit dem französischen Staatspräsidenten Jaques Chirac und dem russischen Präsidenten Boris Jelzin in Moskau, bei dem eine enge Anbindung Russlands an Europa verabredet wurde.

Polen, Tschechien und Ungarn traten am 12. März 1999 anlässlich des 50. Gründungstages des Bündnisses der NATO bei.

 

Die NATO-Osterweiterung - Vertragsbruch des Westens gegenüber der Sowjetunion?

Hat es im Zuge der Verhandlungen zur deutschen Einheit 1990 eine bindende Zusage des Westens gegenüber der Sowjetunion gegeben, die eine Ausdehnung des nordatlantischen Bündnisses nach Osten in der Zukunft verbindlich ausschloss? Die eindeutige Antwort auf diese Behauptung lautet: Nein, eine völkerrechtlich bindende Vereinbarung hat es nicht gegeben. Der am 12. September 1990 unterzeichnete Zwei-plus-Vier-Vertrag zur Herstellung der inneren und äußeren Souveränität Deutschlands enthielt keine Regelung, die eine über die DDR hinausgehende Ausdehnung der NATO nach Osten ausschloss. Aufgrund der bestehenden Bündnisstrukturen in Europa, also dem Fortbestehen des Warschauer Vertrags, stellte sich diese Frage zunächst überhaupt nicht. Erst nach der Auflösung des Warschauer Pakts am 1. Juli 1991 wurde ein NATO-Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten überhaupt erst zu einem realistischen Szenario. Doch begegneten, wie oben dargelegt, die NATO-Vertragsstaaten dem Integrationswunsch der Mittel- und Osteuropäer zunächst sehr zögerlich. Das Ziel der USA und ihrer Verbündeten war es dagegen, Russland in den Aufbau einer neuen europäischen Sicherheitsarchitektur eng einzubinden. Hierzu dienten z.B. die Schaffung des NAKR und des Programmes „partnership for peace“, dem Russland selbst am 22. Juni 1994 beitrat. Vor allem aber die Unterzeichnung der NATO-Russland-Grundakte am 27. Mai 1997 war als Mittel gedacht, die Zusammenarbeit zwischen der westlichen Allianz und der Russischen Föderation auf eine neue, kooperative Grundlage zu stellen. Mit der Unterzeichnung der Grundakte erklärte Russland ausdrücklich seine Absicht, den souveränen sicherheitspolitischen Willen freier Staaten anzuerkennen. Dass es der souveräne und laut vorgebrachte Wille der Polen, Tschechen und Ungarn war, dem westlichen Verteidigungsbündnis beizutreten und dass dies die Dynamik der sicherheitspolitischen Beschlüsse der 1990er Jahre letztlich bestimmte, ist unbestritten.

 

Literatur:

  • Stefan Creuzberger: Die Legende vom Wortbruch. Russland, der Westen und die NATO-Osterweiterung, in: Osteuropa, 65. Jg. (2015), H. 3, S. 95–108.
  • Michael Gehler: Revolutionäre Ereignisse und geoökonomisch-strategische Ergebnisse: Die EU- und NATO-„Osterweiterungen“ 1989–2015 im Vergleich. Discussion Paper No. C 239/ 2017, Zentrum für Europäische Integrationsforschung der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität Bonn.
  • August Pradetto (Hrsg.): Ostmitteleuropa, Rußland und die Osterweiterung der NATO. Perzeptionen und Strategien im Spannungsfeld nationaler und europäischer Sicherheit. Wiesbaden 1997.
  • August Pradetto/Fouzieh Melanie Alamir (Hrsg.): Die Debatte über die Kosten der NATO-Osterweiterung. Baden-Baden 1998.

 

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