Asset-Herausgeber

Die Ausreise der Prager Botschaftsflüchtlinge

von Markus Lingen
Kanzleramtsminister Rudolf Seiters verhandelte Ende September 1989 die Ausreise der DDR-Flüchtlinge aus der bundesdeutschen Botschaft in Prag.

Asset-Herausgeber

DDR-Bürger an der deutschen Botschaft in Prag dpa - Report
Ausreisewillige DDR-Bürger klettern im September 1989 über eine Mauer auf das Gelände der bundesdeutschen Botschaft in der tschechoslowakischen Hauptstadt Prag.

Als sich Ende Juli/Anfang August 1989 in Budapest täglich mehr Bürger der DDR in die Botschaft der Bundesrepublik drängten und der Flüchtlingsstrom drastisch zunahm, sah sich gleichzeitig die Ständige Vertretung der Bundesrepublik in Ost-Berlin einer wachsenden Zahl von Hilfesuchenden ausgesetzt. Die Menschen waren fest entschlossen, das Gebäude nur zu verlassen, wenn sie in die Bundesrepublik ausreisen dürften. Bald hielten sich 130 Personen dort auf. Offiziell verwies die Regierung der DDR auf die Verordnung vom 30. November 1988, die den behördlichen Ausreiseantrag regelte.

Die Bundesregierung sah sich gezwungen, die Ständige Vertretung für den Publikumsverkehr zu schließen. Dies war ein schwieriger Entschluss. Denn sie lief damit Gefahr, in der Öffentlichkeit in Verdacht zu geraten, sie verabschiede sich von ihrem Kurs, humanitäre Lösungen für ausreisewillige DDR-Bürger zu suchen.

Der federführend tätige Kanzleramtsminister Rudolf Seiters ermunterte Ausreisewillige zur legalen Ausreise, um eine größere Reisefreiheit zu ermöglichen. Damit setzte die Bundesregierung möglicherweise weitreichende Reformen in Gang, legte aber in der Öffentlichkeit eine verständigungsbereite Haltung gegenüber Ost-Berlin an den Tag.

Trotz der Fluchtwelle über Ungarn hielt die SED an ihrer Position fest. Die Bundesregierung bestand unverändert darauf, dass die Flüchtlinge freiwillig die Vertretung verlassen und nicht dazu gezwungen werden durften.

Der stellvertretende amerikanische Außenminister Eagleburger stellte am 7. September 1989 an Bundesminister Seiters die Frage, ob die Möglichkeit eines Volksaufstandes bestünde, wenn es in der DDR keine Reformen gäbe. Wie stehe es dann um die Zukunft des Systems dort? Was wäre die DDR ohne das System? „Deutschland“, antwortete Seiters. Die DDR-Führung habe eben nicht den Rat beherzigt, die Reiseregelung großzügiger zu handhaben.

Als sich weitere 500 DDR-Bürger in die Botschaft in Prag und 110 in die Botschaft der Bundesrepublik in Warschau flüchteten, war ungewiss, ob die ungarische Lösung auch in Warschau durchsetzbar sein würde.

Der Bundesregierung war klar: Wenn die Entwicklung, wie in Ungarn, weiterginge, bestand für die DDR kaum eine andere Möglichkeit, als sich gegenüber dem Reformprozess in Osteuropa zu öffnen.

Die sich in der deutschen Botschaft in Prag zuspitzende Lage mit über 5.000 Ausreisewilligen sollte für die DDR Rechtsanwalt Wolfgang Vogel bei einem Besuch vor Ort lösen. Die Regierung der DDR schlug vor, die Ausreise innerhalb von sechs Monaten zu erlauben, machte jedoch ein förmliches Ausreiseverfahren zur Bedingung. Für die Lösung der Situation in Warschau fordert die DDR die Anwendung des „Berliner Modells“, das hieß, die Botschaft für den Publikumsverkehr vorübergehend wegen „Renovierungsarbeiten“ geschlossen zu halten und somit die Zufluchtmöglichkeiten einzudämmen.

Auch nach verschiedenen Gesprächen von Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher mit dem sowjetischen Außenminister Eduard Schewardnadse, der zusagte, bei der DDR auf eine Verbesserung der Lage der Flüchtlinge hinzuwirken, und in Unterredungen mit DDR-Außenminister Oskar Fischer sowie dem tschechoslowakischen und dem polnischen Außenminister am Rande der Vereinten Nationen in New York war noch keine Klärung in Sicht. Am 30. September 1989 bot die DDR über ihren Ständigen Vertreter in Bonn an, die Zufluchtsuchenden in den Botschaften in Prag und Warschau könnten am 1. Oktober 1989 mit Sonderzügen der DDR über das Gebiet der DDR in die Bundesrepublik ausreisen. Zugleich sicherte die Regierung freies Geleit zu.

Die DDR hoffte, mit dieser Ausnahme einerseits die Fiktion einer Ausreise aus dem Territorium der DDR aufrechterhalten und gleichzeitig die diplomatische Situation entschärfen zu können. Nach Rücksprache mit Bundeskanzler Helmut Kohl stimmte Seiters für die Bundesregierung dem Vorschlag der DDR zu. Als Vertreter des Bundeskanzleramtes, das die ganzen Verhandlungen und Kontakte mit Ost-Berlin, Prag und Warschau koordiniert, reiste Rudolf Seiters gemeinsam mit Außenminister Genscher noch im Laufe des Tages nach Prag, um die Ausreise der Flüchtlinge sicherzustellen. Vom Balkon der bundesdeutschen Botschaft, in der der Bundesaußenminister Hausherr war, verkündete deshalb Genscher und nicht der eigentliche erfolgreiche Verhandlungsführer Seiters den DDR-Flüchtlingen die Ausreiseerlaubnis.

Am 1. Oktober sagte der DDR-Repräsentant Horst Neubauer im Bundeskanzleramt, allein die DDR-Regierung habe über die Ausreise entschieden. Falsch sei, dass Bundesminister Genscher die Ausreise bewirkt habe. Wiederholt warf Neubauer der Bundesregierung vor, die Botschaften nicht geschlossen zu haben. Kanzleramtsminister Seiters parierte solche Attacken mit dem Hinweis, es sei nicht das Problem der Bundesregierung, wenn Menschen die DDR verlassen wollten.

Die Ausreise der Botschaftsflüchtlinge mit den Sonderzügen über das Territorium der DDR am 1. Oktober 1989 entwickelte sich für die SED-Diktatur zum Desaster. Die Züge wurden auf den Strecken von Flüchtlingen begleitet, denen es zum Teil gelang, noch aufzuspringen. In Dresden, Leipzig und anderen Städten entwickelten sich auf den Bahnhöfen regelrechte Straßenschlachten zwischen „Volkspolizei“ und DDR-Bürgern, die – über das Westfernsehen in fast jeden Haushalt der DDR vermittelt – den Reformdruck weiter erhöhten.

Sicherlich hatte die Bundesregierung kein Interesse daran, die Situation weiter eskalieren zu lassen. Aus „technischen Gründen“ blieben die Botschaften in Prag und Warschau vorerst geschlossen. Das brachte Zeitgewinn für weitere Lösungen und kam auch der DDR entgegen. Man hatte nicht einkalkuliert, dass am nächsten Tage schon wieder 6.000 Deutsche aus der DDR in die bundesdeutsche Botschaft in Prag drängten und 2.000 Personen sich in der Umgebung aufhielten, ganz abgesehen von den 3.000 bis 4.000 Menschen, die auf dem Weg dorthin waren. Die Grenze zwischen der DDR und der Tschechoslowakei wurde daraufhin geschlossen. Der Verlust der letzten Reisemöglichkeit war dann ein wesentliches Motiv für die innenpolitische Eskalation in der DDR.

 

Literatur:

 

Asset-Herausgeber