Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts (Supreme Court) über die notwendige Parlamentsbeteiligung im Brexit-Prozess legte die Regierung dem Parlament umgehend sowohl einen entsprechenden Gesetzestext wie auch ein sogenanntes „white paper“ mit inhaltlichen Details vor. Die erste Abstimmung im Unterhaus verdeutlichte, dass nun kein signifikanter politischer Widerstand gegen das formale Austrittsgesuch (Art. 50) vorhanden ist, welches spätestens Ende März vorgelegt werden soll.