Im Vordergrund der Veranstaltung stand das Thema „Verfassungsrechtlicher Fokus im Kampf gegen die Korruption im öffentlichen Sektor. Hierbei wurden die Staatsanwälte insbesondere in den Bereichen „Internationale Regulierungen und Verpflichtungen hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung“; „Beziehungen zwischen internationaler Rechtsprechung, Verfassung und nationalen Rechtsnormen“; „Verfassungsrechtliche Funktionen der staatlichen Institutionen bei der Korruptionsbekämpfung“; sowie „Errungenschaften und Begrenzungen der Verfassungsnormen und internationalen Abkommen beim Kampf gegen Korruption“ geschult.
Die Lehrveranstaltung wurde von der guatemaltekischen Expertin Ana Gabriela Contreras Garcia geleitet. Die Dozentin konnte die Fortbildung insbesondere durch die im Rahmen ihrer früheren Tätigkeit in der „Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala – CICIG“ erlangten Erfahrungen auf dem Gebiet der Korruptionsbekämpfung bereichern.
Die Veranstaltung verzeichnete einen sehr hohen Zuspruch. In beiden Städten nahmen insgesamt mehr als 100 Staatsanwälte teil.