Veranstaltungsberichte
Beide Länder teilen Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, der Handel wurde ausgeweitet und zahlreiche Gemeinschaftsprojekte in einem von Wert von über 16 Milliarden US-Dollar im Zeitraum von 2000 bis 2017 wurden durchgeführt. Daher ist es nur ein logischer Schritt der beiden Demokratien die Möglichkeit zur Einrichtung eines gemeinsamen juristischen Forums zu nutzen, um den Ausbau der indisch-deutschen Zusammenarbeit, weiter voranzutreiben.
Zu diesem Zweck und auf Initiative von Nalin S. Kohli, einem bedeutenden Anwalt sowie nationalem Sprecher der Bharatiya-Janata-Party (BJP) und Christian Hirte (CDU), selbst Anwalt und Mitglied des Deutschen Bundestags, organisierte das Indien-Büro der Konrad-Adenauer-Stiftung einen informativen Besuch für Herrn Kohli vom 16. bis 20. Juni 2017 in Deutschland. Ziel des Besuch war es, einzelne Rechtsanwälte, Rechtsinstitute, Bürgermeister und Abgeordnete zu treffen und auszuloten, inwieweit die Kooperation im rechtlichen Bereich ausgebaut werden kann. Die Realisierung dieser Idee sollte nicht nur die Beziehungen in der Gegenwart stärken, sondern auch ein Mittel sein, um die Zusammenarbeit in der Zukunft weiter zu vertiefen.
In Thüringen wurde ein Treffen unter anderem mit Martin Henkel, Bürgermeister von Geisa, Dr. Juergen Aretz, ehemaliger Staatssekretär, Prof. Dr. Norbert Lammert, Präsident des deutschen Bundestags, und den Rechtsanwälten Dr. Holger Jakob und Hardy Herbert organisiert.
Bei den Treffen mit Abgeordneten, Rechtsanwälten und Geschäftsleuten wurde durch viele Gespräche die Tatsache deutlich, dass Indien, mit Ausnahme von Israel, das einzige Land ist, mit dem Deutschland eine strategische Partnerschaft unterhält, aber trotz der 1900 deutschen Unternehmen in Indien und 600 Gemeinschaftsprojekten keine aktive und effektive Plattform für Rechtsanwälte, Richter und Akademiker zwischen beiden Ländern existiert. Herr Kohli beantwortete während der Treffen Fragen zum indischen Rechtssystem und erläuterte den derzeitigen Status der Reformen, die von der Regierung unternommen werden. Als Beispiele nannte er die Aufhebung von mehr als 1200 veralteten Gesetzen oder die Einführung von Schieds- und Schlichtungsmechanismen. Ebenfalls stellte er die neuen Konkurs- und Schuldenerhebungsgesetze vor, die mit weiteren vertrauensbildenden Maßnahmen, wie die baldige Einführung der „Goods and Services Tax" (GST), für Investoren aus Deutschland und anderen Ländern ein Gefühl der Sicherheit schaffen sollen.
In Berlin führten Herr Kohli und Herr Hirte eine Diskussion mit der Direktorin Dr. Veronica Horrer und dem Vizepräsidenten Dr. Martin Abend der Bundesrechtsanwaltskammer. An dem Gespräch nahmen auch Alfons Schneider von der Stiftung Deutscher Familienunternehmen, die Mitglieder des deutschen Bundestages Ralph Brinkhaus, Albert Stegemann und Andreas Scheuer und die indische Botschafterin in Deutschland Mukta D. Tomar teil. Die Konrad-Adenauer-Stiftung wurde von Frank Priess und Rabea Brauer vertreten.
Während die Bundesrechtsanwaltskammer ihre volle Unterstützung, ohne jedoch ein institutionelles Mitglied zu werden, in Form von Expertisen und Referenten für geplante Foren zusagte, hat Herr Schneider vorgeschlagen die Initiative als Stiftung in Deutschland einzutragen. Die Parlamentarier befürworteten die Initiative und die Vertreter der KAS sicherten ebenfalls ihre volle Unterstützung zu. Die Botschafterin zeigte sich erfreut über die Initiative und bot an, ihre Mitarbeiter zu beauftragen, das Bestreben in Deutschland selbst zu unterstützen.
Mit dieser enthusiastischen Unterstützung aus allen Richtungen stimmten Herr Kohli und Herr Hirte zu, diese Plattform so bald wie möglich nach der Entscheidung über Form und Inhalt der Arbeit zu realisieren. Der 26. September 2017 wurde als vorläufiger Termin zur Umsetzung in Deutschland vereinbart.
Der Besuch war somit ein voller Erfolg und übertraf sogar die Erwartungen. Ein weiteres Kapitel indisch-deutschen Beziehung kann damit aufgeschlagen werden.