Länderberichte
Conférence sur la paix, la sécurité et le developpement dans les provinces de Nord et Sud-Kivu
Seit dem 6. Januar verhandelten Regierung und die diversen Rebellengruppierungen Nord- und Süd-Kivus unter der Ägide der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten, der Konferenz der Grossen Seen sowie der Afrikanischen Union über eine Wiederherstellung des Friedens in den beiden Provinzen. Die größte Errungenschaft des „Acte d’Engagement“ stellt zweifelsohne die Verpflichtung zum sofortigen Waffenstillstand dar. Alle weiteren Details, die letztlich erst einen dauerhaften Frieden ermöglichen können, wurden einer Commission Technique unter der Ko-Präsidentschaft der Regierung und mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft übertragen. Es handelt sich hierbei sowohl um den zeitlichen Ablauf und die Modalitäten einer Demobilisierung der Milizen, deren Reintegration in die kongolesischen Streitkräfte FARDC als auch um deren gesellschaftliche Wiedereingliederung.
Bereits während der Verhandlungen kam es zu weiteren Übergriffen von Rebellen auf die Bevölkerung in Dörfern nördlich von Goma (Nyamitaba und Kabonge). Die humanitäre Situation im Osten des Kongos bleibt weiterhin angespannt. Insgesamt 160.000 Kongolesen verloren Hab und Gut in den seit Ende letzten Jahres andauernden Kämpfen zwischen Regierung und Rebellen. Alleine das Flüchtlingslager Buhimba vor den Toren Gomas beherbergt zurzeit 7.363 Personen, die in mehreren Wellen vor den Angriffen der Rebellen seit Oktober 2007 Richtung Goma flüchteten.
Auch die Frage einer Amnestie für General Nkunda konnte während der Verhandlungen nicht abschließend geregelt werden. Diese Entscheidung bleibt nun dem kongolesischen Parlament vorbehalten, das von der Regierung einen Amnestiegesetzentwurf vorgelegt bekommen wird, der Kriegshandlungen ab Juni 2003 abdecken, jedoch Kriegsverbrechen, Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausschließen soll.
Der Teufelskreis militärischer Gewalt
Seit 1996 befindet sich die Demokratische Republik Kongo in einem Teufelskreis militärischer und politischer Gewalt. Ruanda und Uganda, zunächst Alliierte Laurent Desiré Kabilas zur Entmachtung des autoritären Mobutu-Regimes, wurden ab August 1998 zu Gegnern, die die Provinzen Nord-, Süd-Kivu, Maniema und Teile der Provinz Oriental mit ihren kongolesischen Verbündeten (z.B. Rassemblement Conglais pour la democratie / RCD) besetzt hielten. Insbesondere der Ressourcenreichtum des Kongo und die Ausbeutung der mineralischen Rohstoffe steuern bis heute die Interessen nationaler und externer Akteure. Den vordergründig politischen Motiven der ruandischen Regierung, die versucht extraterritorial ein innenpolitisches Problem mit militärischer Gewalt zu lösen (Entwaffnung der Hutu-Milizen), werden stets auch ökonomische Interessen nachgesagt.
Bereits im November 2007 (12.-15.) trafen sich der kongolesische und ruandische Außenminister zur Unterzeichnung des Abkommens von Nairobi, das beide Staaten dazu verpflichtet, die ex-FAR (Forces Amées Ruandais) / Interahamwe (Die Interahamwe wurden 1994 von einer Gruppe junger Hutus gegründet und zeichnen vor allem für den Genozid an der ruandischen Tutsi-Bevölkerung verantwortlich.) zu demobilisieren und auf freiwilliger Basis zu repatriieren, sowie jegliche militärische und logistische Unterstützung kongolesischer Milizen (und hier explizit General Nkunda) zukünftig zu unterlassen. Das Abkommen als solches nahm keinen Bezug auf die FDLR (Forces Démocratique pour la Liberation du Rwanda), die von der ruandischen Regierung mit den Genozidären der Interahamwe gleichgesetzt werden, sich selbst jedoch als politische Opposition zur Regierung Paul Kagames verstehen. Als Fortschritt des Nairobi-Abkommens ist allerdings zu bewerten, dass hier erstmals explizit die Unterstützung General Nkundas erwähnt wird, welche in der Vergangenheit von ruandischer Seite stets geleugnet wurde. So betonte der ruandische Außenminister bei seinem Besuch in der DR Kongo noch im Juli, dass die Aktivitäten General Nkundas (Rekrutierung von Milizen in ruandischen Flüchtlingscamps) ohne Wissen der ruandischen Regierung geschähen.
Die Rolle Ruandas in der Destabilisierung des Ost-Kongos und damit auch die potentielle Rolle des Nachbarstaates in der Lösung des Konfliktes wurden bisher nicht hinreichend objektiv untersucht und dokumentiert. Lange Zeit ignorierte die internationale Gemeinschaft die Unterstützung Ruandas für die RCD-Goma ab 1998. Dies rief insbesondere auf kongolesischer Seite stets den Eindruck hervor, dass eben diese Gemeinschaft nicht unvoreingenommen eine Lösung des Konfliktes angehe. Vor diesem Hintergrund erscheint es daher auch nicht überraschend, dass weder FDLR noch Interahamwe, noch die ruandische Regierung an der Friedenskonferenz in Goma beteiligt wurden.
Der Faktor General Nkunda
Eine weitere Schwäche stellt sicherlich dar, dass das Abkommen auf Seiten der Milizen nicht von den Hauptakteuren sondern deren Delegierten ausgehandelt und unterschrieben wurde. So entstanden nicht nur Verzögerungen, da insbesondere die CNDP-Abgeordneten immer wieder ihren Anführer General Nkunda konsultieren mussten. Es bleibt auch fraglich, inwieweit sich General Nkunda und dessen Unterstützer einem Abkommen verbunden fühlen, das nicht ihre Signatur trägt.
Wie bereits die Friedensverhandlungen im Falle Burundis zeigten, stellen Abschlüsse, so gut sie auch gemeint sein mögen, bei denen jedoch nicht alle Akteure beteiligt sind, kein tragfähiges Fundament dar. So ist die Nicht-Teilnahme der FDLR sicherlich mit Sorge zur Kenntnis zu nehmen, da deren Präsenz auf kongolesischem Territorium General Nkunda immer wieder als Argument diente, das Gewaltmonopol des kongolesischen Staates in Frage zu stellen. General Nkundabatware, der erstmals internationale „Prominenz“ mit der Besetzung Bukavus 2004 erlangte, instrumentalisiert sowohl ideologisch als auch in der militärischen Umsetzung ethnische cleavages und heizt damit – einer „self-fulfilling prophecy“ gleich - die Spannungen zwischen kongolesischen Tutsi (Banyamulenge) und dem Rest der kongolesischen Bevölkerung weiter an. Durch die Rechtfertigung, Gewaltaktionen zum Schutz der Banyamulenge-Minderheit durchzuführen, werden diese gleichzeitig zu Akteuren stigmatisiert.
Die Historie der Gewalt durch General Nkunda und die diversen Versuche, diesen durch Integration in das System, zu neutralisieren, offenbaren die Schwächen des neuen „Acte d’Engagement“.
Bereits im Februar 2007 ließ sich die kongolesische Regierung auf eine „mixage“ der Nkunda-Truppen mit FARDC ein. Damit wurden im Gegensatz zum allgemeinen „brassage“-Prozess einer Demobilisierung von Einheiten und der Verteilung und Reintegration der einzelnen Soldaten, die 81. und 83. Brigade General Nkundas den FARDC-Truppen beiseite gestellt. Eine Auflösung und Verteilung der Milizen auf diverse Einheiten unterblieb, so dass bereits im Juli Nkunda erneut das Gebiet um Masisi und Rutshuru kontrollierte und unilaterale Angriffe auf FDLR-Einheiten durchführen konnte.
Sein eigenmächtiges Vorgehen rechtfertigte Nkunda immer wieder damit, dass Teile der FARDC mit der Interahamwe sympathisieren und diese unterstützen würden. Obgleich Präsident Kabila im Wahlkampf seine Wähler im Osten (mehr als 80%) vor allem mit dem Versprechen mobilisierte, ihnen den langersehnten Frieden bringen zu wollen, setzte er bei der Lösung des andauernden Sicherheitsproblems in den Kivus vor allem auf militärische Operationen.
Sowohl die zunächst noch mit General Nkunda durchgeführten Angriffe der brigade mixte auf Ex-FAR/Interahamwe und FDLR als auch die ab November gegen General Nkunda durchgeführten Angriffe der kongolesischen Streitkräfte erwiesen sich jedoch als Fehlschläge mit verheerenden humanitären Folgen. Obgleich sowohl die UN-Mission MONUC (aktuell 4.300 Soldaten) als auch FARDC ihre Truppen im Osten verstärkt hatten, wurde der Versuch, Nkunda militärisch in die Knie zu zwingen, Ende 2007 zu einem kongolesischen Waterloo. Binnen kürzester Zeit konnte General Nkunda seine kontrollierten Einflusszonen zurückgewinnen und bis auf 23 km vor Goma vorrücken.
350.000 bis 400.000 Kongolesen wurden 2007 erneut zu intern Vertriebenen. Die Zahl der Flüchtlingscamps alleine in Nord-Kivu wuchs in den letzten Monaten auf 15 an und selbst wenn der geschlossene Acte d’Engagement Frieden bringen sollte, wird es noch Monate dauern, bis sowohl das Vertrauen der Vertriebenen wiederhergestellt und die Voraussetzungen für eine Rückkehr geschaffen sein werden.
Die brigade mixte wurden darüber hinaus durch ihre Menschenrechtsverletzungen, incl. Folterungen, Vergewaltigungen und Mord an Zivilisten, vermeintlichen Kollaborateuren der Rebellen, bekannt. Die Zivilbevölkerung befindet sich in einer „no-win-situation“, da in den besetzten Gebieten oft nur die Alternative zwischen Kollaboration oder Flucht besteht. General Nkunda stellt sich hingegen in seiner PR-Arbeit selbst gerne als modernen Robin Hood dar, der sich im Gegensatz zur herrschenden Elite um die Belange der Bevölkerung in den von ihm kontrollierten Gebieten bemüht. Dies scheint sich allerdings vor allem auf die Banyamulenge-Minderheit zu beschränken, als deren Retter sich General Nkunda versteht.
Die Schwächen der FARDC
Die Kreation der brigade mixte ist nicht nur ein Problem für die FARDC, sondern auch für die UN-Mission MONUC. Die FARDC-Führung besaß von Beginn an keine Kontrolle über Nkundas Einheiten, musste diese jedoch bezahlen, kleiden und medizinisch versorgen. Für MONUC, deren Mandat robust genug wäre, gegen Nkundas Milizen militärisch vorzugehen, wurde die Kreation gemischter Brigaden zum legalen Problem, da damit die Milizen offizieller Bestandteil der FARDC wurden. Militärische Unterstützung der FARDC, wie diese in der Vergangenheit im Einsatz gegen Interahamwe oder die Rebellen in Ituri geleistet werden konnte, war somit nicht mehr ohne weiteres möglich.
Darüber hinaus stellen die FARDC selbst ein Sicherheits- und vor allem rechtsstaatliches Problem dar. Zurzeit befinden sich ca. 164.000 Soldaten auf der Gehaltsliste der FARDC (hiervon wahrscheinlich 30.000 als Karteileiche). Es handelt sich um ein Konglomerat schlecht ausgebildeter Soldaten, die aus den alten Mobutu-Streitkräften, AFDL und den diversen Milizen übernommen wurden. Zusätzlich befinden sich noch schätzungsweise 80 - 90.000 Personen im „brassage“-Prozess. Wie die Auseinandersetzungen zwischen FARDC und Rebellen im Laufe des Jahres 2007 zeigten, ist der Reformprozess der Armee und der Versuch professionelle Streitkräfte zu schaffen, bisher erfolglos geblieben. Die 15. integrierte Brigade löste sich im September im Feuergefecht auf, und häufig stellt sich das Problem, dass entweder sofort schwere Artillerie aufgefahren und somit zu einer Eskalation beigetragen wird, oder dass die FARDC-Soldaten unter Beschuss flüchten. Das größte Problem sind jedoch die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen, die von FARDC-Soldaten begangen und bislang rechtlich nicht geahndet werden. Die Straflosigkeit und das entstandene Rechtsvakuum sind unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass die Militärjurisdiktion nicht unabhängig und in die Kommandostruktur der Streitkräfte integriert ist. Ein Problem, dass sich auch in den zivilen Bereich hineinzieht, da die Militärjustiz für Delikte, die im Entferntesten die nationale Sicherheit betreffen, zuständig ist.
Auch wenn die Konferenz für Frieden, Sicherheit und Entwicklung in Nord- und Süd-Kivu ein Zeichen der Hoffnung setzte und die kongolesische Regierung damit eingestand, dass ihre vorherige Strategie einer militärischen Lösung gescheitert ist, sind die eigentlich problematischen Fragen der Demobilisierung, Reintegration und Status der Milizenführung sowie deren Amnestierung insbesondere für völkerrechtlich relevante Delikte nicht behandelt und in das Technische Komitee bzw. das Parlament verschoben worden. Die Gefahr besteht, dass die jeweiligen Akteure in diesen, nicht im Schein der großen internationalen Öffentlichkeit durchgeführten Gespräche, weit weniger Kompromissbereitschaft zeigen und durchaus voreilig das Verhandlungspodium verlassen könnten.
Darüber hinaus wurde die eigentliche Daseinsberechtigung der Truppen Nkundas – die ruandischen Hutu-Milizen – nicht beteiligt oder thematisiert. Noch wurde über eine Strategie für deren weiteres Schicksal reflektiert. Auch die Rückführung der sich in den Flüchtlingslagern jenseits der Grenze befindlichen kongolesischen Banyamulenge bleibt ungeklärt.
Insgesamt gesehen sind trotz des gefeierten erfolgreichen Abschlusses der Konferenz noch zahlreiche Fragen offen und es wird in der Analyse immer wieder deutlich, dass das Sicherheitsproblem des Ostkongos sich nicht alleine auf nationale Milizen beschränkt. Solange das Problem der Interahamwe und der FDLR auf kongolesischem Territorium nicht gelöst ist und die ruandische Regierung keinen Modus findet, bei einer Rückführung der Interahamwe und FDLR dafür Sorge zu tragen, dass nach rechtstaatlichen Kriterien am Genozid Schuldige zur Verantwortung gezogen werden und eine demokratischen Spielregeln verpflichtete Opposition Raum für ihr Wirken erhält, werden die Instabilitäten im Osten der Demokratischen Republik Kongo bestehen bleiben.