Veranstaltungsberichte
Die Etablierung eines Verfassungsgerichts in der DR Kongo ist Teil der Reformbestrebungen der Kabila Regierung und übernimmt ein wichtiges Mandat. Das Gericht setzt sich laut Gesetz mit der Kontrolle der kongolesischen Verfassung und mit Kompetenzkonflikten zwischen den staatlichen Gewalten und Verwaltungsebenen auseinander. Wichtigste Kompetenz ist die juristische Kontrolle des Staatspräsidenten und des Premierministers sowie die Anerkennung der Wahlergebnisse.
Zudem sollen verfassungsergänzende Organgesetze, die Statute der Parlamente, der Wahlkommission und des Medienrates, sowie internationale Vereinbarungen vom Gericht überprüft werden. Die Beschlüsse sollen laut Verfassung unmittelbar ausgeführt werden und müssen von allen staatlichen Behörden, dem Justizwesen, den Sicherheitskräften und der Bevölkerung respektiert werden.
Vor allem in den nächsten Monaten stehen viele politische Entscheidungen an, welche das Potential haben, den Krisenstaat DR Kongo in eine noch größere Fragilität zu führen. Die neun Richter, welche zu je einem Drittel vom Präsidenten, dem Parlament und der Richterkammer ernannt werden, stehen daher unter einem hohen Erwartungsdruck von Seiten der Politik und der Bevölkerung.
Nicht nur der politische Druck auf die Unabhängigkeit des Gerichtshofes sehen Experten als ein Problem des neuen Verfassungsgerichts, sondern auch die mangelhafte Organisation und Finanzierung.
Das Länderprogramm in der DR Kongo und das regionale Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung flankieren diese Maßnahmen mit Ausbildungen und Dialogveranstaltungen vor Ort.