Die weltweite Covid-19-Pandemie beeinflusst den Alltag ungemein und sorgt für zahlreiche Einschränkungen des Lebens. Gerade in solch einer Krisen-Zeit ist die Bevölkerung auf korrekte Informationen angewiesen. Journalisten und Medien spielen dabei eine entscheidende Rolle. Seriöse und vertrauenswürdige Medien sind aktuell umso wichtiger, da es sich bei der jetzigen Pandemie parallel um eine „Infodemie“ handelt, die auch viele falsche Nachrichten in Umlauf bringt. Deshalb gehen die Behörden in Südosteuropa nicht nur gegen die Ausbreitung des Virus vor, sondern auch gegen Falschnachrichten und Desinformation. Allerdings besteht die Gefahr, dass diese Krisenlage ausgenutzt wird, um ungewollte, kritische Stimmen stumm zu stellen. Mit Blick auf die Entwicklungen der vergangenen Wochen muss man konstatieren: Die „Corona-Krise“ scheint die immer noch vorhandenen Demokratie-Defizite in Südosteuropa zu verstärken. Verschärft wird die Lage durch mangendes Bewusstsein für Qualitätsjournalismus, oft interessengeleitete, zum Boulevard neigende Medien sowie ein relativ niedriges Vertrauen in journalistische Arbeit und wenig ausgeprägte Medienkompetenz der Bevölkerung. Wie Medien und Regierungen in den zehn Ländern, die das KAS-Medienprogramm Südosteuropa beobachtet, derzeit mit dieser „Informations-Krise“ umgehen, soll in diesem Überblick dargestellt werden. Aufgrund täglicher Veränderungen ist dies jedoch nur eine Momentaufnahme (Stand 9. April 2020).
Albanien
In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Berichte, wie Ministerpräsident Edi Rama Journalisten diskreditierte, indem er sie bspw. als „Mülleimer“ bezeichnete. Kürzlich warnte er Handynutzer vor jedem Telefonat per Sprachnachricht: „Wascht eure Hände, geht nicht aus dem Haus zum Vergnügen, lüftet so oft es geht und schützt euch vor den Medien.“ Damit setzt Rama auch in der Krise seinen Kampf gegen unabhängige Medien fort. Letztens wurde er selbst Opfer einer Falschinformation. Er teilte ein Video, welches angeblich zeigt, wie spanische Polizisten gegen Protestierende vorgehen, um die Ausgangssperren durchzusetzen. Später stellte sich heraus, dass das Video in Algerien aufgenommen worden war.
Die Tatsache, dass der Ministerpräsident selbst Opfer von Falschnachrichten wurde, ist umso gefährlicher vor dem Hintergrund, dass Medien kaum andere Quellen für Information haben als die Regierung. So kritisierten Medien- und Menschenrechtsorganisation, dass die Regierung Informationen monopolisiere. Medizinisches Personal werde daran gehindert, mit Journalisten zu sprechen. Dadurch blieben für die Journalisten nur die Informationen, die sie während der Pressekonferenzen der Regierung erhielten.
Von den Beschränkungen im Ausnahmezustand sind aktuell vor allem die Printmedien betroffen. Derzeit erscheinen in Albanien (wie auch im Kosovo) keine gedruckten Zeitungen. Sie sind nur noch in der Online-Version abrufbar. In den Fernsehkanälen fallen TV-Shows aus, weil laut der neuen Regeln sich nicht mehr als zwei Personen in einem Raum befinden dürfen, d.h. es ist unmöglich eine Produktion fertigzustellen.
Bosnien und Herzegowina
In Bosnien und Herzegowina hat sich die Regierung zum Ziel gesetzt, Desinformation einzudämmen. Die Entität Srpska hat z.B. Strafen für die Verbreitung von Falschnachrichten eingeführt, die zu Panik oder öffentlicher Unruhe führen könnten. Die Höhe der Strafen beträgt für Personen und Firmen (auch Medienunternehmen) umgerechnet zwischen 500 und 4500 Euro. Am 28. März mussten bereits zwei Facebook-Nutzer für Kommentare eine Strafe zahlen. Auch in der anderen Entität des Landes, der Föderation Bosnien und Herzegowina, wurden bereits mehrere Fälle wegen Verbreitung von Panikmache via Facebook-Kommentare an die Staatsanwaltschaft übergeben.
Viel Kritik löste die Ankündigung des Innenministeriums der Republika Srpska aus, dass Daten von Personen in Selbstisolierung veröffentlicht werden sollen. Auf Druck der Datenschutz-Behörde wurde diese Regelung jedoch kurze Zeit später wieder zurückgenommen.
Auch mangelnde Transparenz der Behörden ist ein wiederkehrender Kritikpunkt. So monierte der Journalistenverband „BH novinari“, dass die Medien nicht ausreichend informiert würden. Während offizieller Pressekonferenzen dürften nicht ausreichend Fragen gestellt werden und die Antworten blieben oft vage oder würde nicht beantwortet.
Bulgarien
In Bulgarien hatte Mitte März das Parlament ein Gesetz mit Maßnahmen für einen Ausnahmezustand verabschiedet. Darunter fiel auch ein schärferes Vorgehen gegen Falschnachrichten. Deren Verbreitung sollte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zur Folge haben und eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Leva (ca. 5.000 Euro). Gegen diesen Teil des Gesetzes jedoch legte Präsident Rumen Radev, der der Opposition angehört, sein Veto ein. Begründung: Da keine Definition von Falschnachrichten formuliert worden sei, sehe er die Gefahr von Selbstzensur und eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Das Parlament entfernte daraufhin diesen Abschnitt im Gesetz. Die Regierungspartei kündigte jedoch an, eine präzisere Formulierung finden und das Gesetz erneut ins Parlament einbringen zu wollen.
In Bezug auf die Einhaltung der Quarantänebestimmungen wurde es der Polizei erlaubt, ohne vorherigen Gerichtsbeschluss die Daten der Mobiltelefone einzusehen, sodass Personen über ihre Handys lokalisierbar sind. Mobilfunkanbieter müssen diese Daten sechs Monate speichern.
Kroatien
Kroatiens Hauptstadt Zagreb hat seit Wochen nicht nur unter der Corona-Pandemie, sondern auch unter den Folgen des Erdbebens vom 22. März zu leiden. Noch immer sind insbesondere an den historischen Gebäuden im Zentrum die Schäden sichtbar. Die Versorgung mit Gas und heißem Wasser funktioniert nur teilweise.
Die Behörden verzeichnen eine Zunahme von Cyberattacken und Phishing-Emails. So sei beispielsweise die Online-Plattform Carnet, die als Unterrichtsplattform für Schulkinder genutzt wird, mehrmals attackiert worden.
Ein positives Zeichen im Hinblick des Datenschutzes war die Abschaltung der Webseite samoizolacija.hr, die persönliche Daten von Personen sammelte, die die Quarantänebestimmungen nicht einhielten. Das Innenministerium meldete, die Webseite verstoße gegen die europäischen Datenschutzregelungen; die Polizei habe eigene Methoden, solche Vergehen zu verfolgen. Dazu zählt aber anscheinend auch ein Gesetzentwurf der Regierung, der am 26. März ins Parlament eingebacht wurde. Der Entwurf sieht vor, dass Behörden Menschen in Selbstisolierung über ihre Mobiltelefone orten dürfen. Mobilfunkanbieter müssten die entsprechenden Daten ohne Gerichtsbeschluss zur Verfügung stellen. Diese offensichtliche Verletzung der Privatsphäre löste eine Welle der Kritik aus. Daraufhin kündigte Parlamentspräsident Gordan Jandroković an, dass dieses Gesetz nicht im Eilverfahren behandelt, sondern in zwei Lesungen im Parlament debattiert werde.
Kosovo
Im Kosovo hat die „Corona-Krise“ zum Bruch der Regierungskoalition und damit zu einer handfesten "Regierungs-Krise" geführt. Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten im Umgang mit der Pandemie hatte zunächst Premierminister Albin Kurti (Partei "Vetevendosje") Innenminister Agim Veliu (Demokratische Liga des Kosovo - LDK) entlassen. Danach kam es zum Zerwürfnis zwischen beiden Koalitionspartnern und zu einem erfolgreichen Misstrauensantrag gegen Kurti (siehe dazu auch KAS-Länderbericht „Regierung im Kosovo zerbrochen: Misstrauensvotum in Zeiten von Corona“).
Ende März kam es – wohl aufgrund interethnischer Konflikte – zu einem Angriff auf ein Reporter-Team der Zeitung Gazeta Blic im serbisch-dominierten Norden des Landes in der Stadt Nordmitrovica. Die Journalisten interviewten dort gerade Bewohner zur aktuellen Lage als sie attackiert wurden. Einer der Journalisten kam ins Krankenhaus.
Wie in Albanien erscheinen auch im Kosovo derzeit keine gedruckten Zeitungen. Sie sind nur online abrufbar.
Republik Moldau
Die Republik Moldau lieferte ein besonders negatives Beispiel für die Einschränkung der Medienfreiheit. Der sogenannte audiovisuelle Rat, zuständig für die Freigabe und Kontrolle aller audiovisueller Medien, hatte am 24. März beschlossen, dass Medien nur noch offizielle Positionen (z. B. von der Regierung oder der WHO) veröffentlichen dürfen. Nach dieser Regelung war es untersagt, offizielle Aussagen zu bewerten, vor allem diese nicht zu kritisieren oder andere Experten zu befragen, um z.B. Maßnahmen der Regierung zu beurteilen. Auf Grund einer Petition, unterschrieben von zahlreichen Medienorganisationen, und nach der Kritik durch Moldaus Präsident Igor Dodon musste der Rat diese Regelung jedoch kurze Zeit später wieder zurücknehmen.
Kritik lösten auch zwei weitere Regelungen in Verbindung mit der Corona-Pandemie aus: So war es Journalisten nicht erlaubt, bei einer Pressekonferenz der Regierung Fragen zu stellen, die sie nicht vorher schriftlich eingereicht hatten. Auch finden die Pressekonferenzen nur noch online statt.
Im Kampf gegen Desinformationen hat der moldauische Geheimdienst, das Recht erhalten, Webseiten mit Falschinformationen vom Netz zu nehmen. So wurden mittlerweile mehr als 50 Internetportale geschlossen. Ob und in welchem Umfang diese Seiten jedoch auf Desinformation geprüft wurden, ist nicht bekannt. Es gibt Vermutungen, sie seien pauschal vom Netz genommen worden, weil sie auf der Liste der Webseite "stopfals.md" stehen, die Portale aufführt, die Desinformation verbreiten.
Eine Verletzung des Datenschutzes gab es Anfang März, als Präsident Igor Dodon den Namen der ersten Patientin mit Covid-19 öffentlich nannte.
Montenegro
Montenegro gehört zu den Ländern, die in dieser Krisensituation die persönlichen Datenschutzrechte von Bürgern zumindest teilweise außer Kraft gesetzt haben. So wurden die Namen der Personen veröffentlicht, die sich in Quarantäne befinden. Die Behörden begründeten diesen Schritt damit, dass viele Menschen die persönliche Ausgangssperre nicht ernstnehmen würden. In einem anderen Fall nahmen die Behörden den Datenschutz allerdings wieder ernster: Ein Mitarbeiter einer Klinik wurde verhaftet, weil er Namen von Infizierten in einer Messenger-Gruppe preis gegeben hatte.
Zudem kam es zu Festnahmen wegen der mutmaßlichen Verbreitung von Falschnachrichten. So wurde ein Mann für drei Tage in Haft genommen, weil er auf Facebook behauptet hatte, dass die Regierung die wirkliche Zahl der Corona-Infizierten verheimliche.
Es gibt jedoch auch positive Meldungen: Das Kultusministerium teilte mit, für Journalisten, Fotografen und Kameraleuten werde Schutzkleidung zur Verfügung gestellt. Diese müssten sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit besonders vor Infektionen schützen.
Nordmazedonien
Auch in Nordmazedonien gibt es Überlegungen, die Verbreitung von Falschnachrichten strafbar zu machen. Doch dies sind bisher nur Pläne, da aufgrund des Zensurverbots keine gesetzlichen Möglichkeiten bestehen. Nichtsdestotrotz hat die Polizei bereits 15 Online-Portale wegen der Verbreitung von Desinformation und Panik an die Staatsanwaltschaft gemeldet.
Der Staat bietet finanzielle Unterstützung für Medien an. So werden 50 Prozent der Sozialausgaben für Medienunternehmen übernommen.
Der nordmazedonische Journalistenverband stellt in den kommenden Tagen Schutzbekleidung für Journalisten zur Verfügung und bietet auch psychologische Hilfe für Medienschaffende an.
Rumänien
Mit der Ausrufung des Ausnahmezustands wurde ein Verbot der Verbreitung von Desinformationen im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“ verabschiedet. Dies ermöglicht u.a. die Schließung von Webseiten, wenn diese Falschnachrichten verbreiten. Mit dieser Begründung wurde bereits ein Onlineportal vom Netz genommen. Nicht betroffen davon sollen traditionelle Medien sein. Des Weiteren wurde versichert, dass die Webseiten im Einzelnen geprüft und entsprechend unterrichtet werden. Jedoch wurde damit die nationale Behörde für Management und Regulierung in der Kommunikation beauftragt. Diese Institution war bisher nicht mit dieser Art von Aufgaben beschäftigt. Deshalb fehlt die entsprechende Expertise. Nichtregierungsorganisationen aber auch die OSZE warnen vor einer Einschränkung der journalistischen Arbeit und der Gefahr von Selbstzensur aus Angst, etwas Falsches zu veröffentlichen.
Ein weiterer Kritikpunkt: Das Recht auf Information. Hier wurde die Antwortfrist für Behörden von 30 auf 60 Tage verlängert.
Beim Datenschutz steht Rumänien vor besonderen Herausforderungen. So teilte die rumänische Cybersicherheitsfirma Bitdefender mit, dass die Zahl der Cyberattacken im März um fast 500 Prozent im Vergleich zum Vormonat gestiegen sei. Besonders betroffen seien öffentliche Behörden und Gesundheitsinstitutionen.
Serbien
In Serbien gibt es mehrere Punkte, die die Medienfreiheit, den Datenschutz, aber auch die Regierungstransparenz betreffen. Im Bereich des Datenschutzes räumte Präsident Aleksandar Vučić ein, dass Mobiltelefone mit italienischen Telefonnummern geortet und verfolgt werden. Die serbische Verfassung sieht aber selbst im Notzustand Datenschutz als Persönlichkeitsrecht vor; Ortungen von mobilen Daten dürfen nur per Gerichtsbeschluss eingeholt werden.
Sehr strikte Maßnahmen gibt es gegen die Verbreitung von Fake News. Diese tragen jedoch weniger zur großflächigen Bekämpfung von Desinformation bei, sondern schränken vielmehr die Freiheit einzelner Personen ein. So gab es bereits Festnahmen aufgrund vermeintlicher Verbreitung von Panik – durch Falschnachrichten in Sozialen Medien. In Belgrad beispielsweise wurde ein 31-jähriger Mann in Gewahrsam genommen, nachdem er in einer Messenger-Gruppe geschrieben hatte, dass ab dem nächsten Tag kein Benzin mehr an Privatpersonen an Tankstellen verkauft werde. Am 1. April wurde die Journalistin Ana Lalić vom Online-Portal nova.rs wegen angeblicher Verbreitung von Panik festgenommen, nachdem sie über Zustände in einem Klinikum in Novi Sad berichtet hatte. Dort gebe es nicht genug Schutzkleidung für Personal und auch die Klinikorganisation sei unkoordiniert.
Es zeigen sich auch andere Vorfälle, bei denen kritischen Medien die Arbeit erschwert wurde. Eine Journalistin der Investigativ-Plattform CINS wurde nicht zu einer Pressekonferenz der Regierung zugelassen. Begründung: Die Sicherheitsabstände zwischen den Journalisten könnten nicht eingehalten werden.
Ein generelles und stetiges Problem ist die mangelnde Transparenz von Behörden, die gern Medien bevorzugen, von denen sie wohlwollende Berichterstattung erwarten können. Gerade auf lokaler Ebene erscheint dies eklatant. So berichteten Journalisten aus Niš, dass das örtliche Krankenhaus und die Behörden ihnen keine Informationen zur aktuellen Gesundheitssituation geben. Nachdem diese Kritik öffentlich wurde, gaben der Leiter des örtlichen Krisenstabs und der Bürgermeister Interviews – aber nur regierungsnahen Fernsehsendern wie dem öffentlich-rechtlichen RTS und dem privaten Kanal Pink.
Für Kritik sorgte auch eine andere Verordnung: Nur noch Premierministerin Ana Brnabić und der Krisenstab sollten autorisiert sein, Informationen über die Pandemie zu veröffentlichen. Dies bedeutete, lokale Stellen durften nicht mehr direkt Journalisten informieren. Der Informationsfluss sollte so zentralisiert und kontrolliert werden. Die Regelung jedoch hatte nur wenige Tage Bestand und wurde auf Initiative von Präsident Vučić wieder zurückgenommen.
Kritische Maßnahmen der Regierungen
Zusammengefasst kann man in der aktuellen Krisenphase in Bezug auf Medienfreiheit und Persönlichkeitsrechte folgende problematische Maßnahmen konstatieren.
1. Grundsätzlich müssen die Behörden Mittel und Wege finden, gegen die Flut an gezielt veröffentlichten gefälschten Meldungen vorzugehen. Hierbei ist jedoch eher eine unkoordinierte Strafverfolgung von Meldungen zu verzeichnen, die vermeintlich Panik auslösen könnten. Hinzu kommt, dass es an einer genauen Definition des Begriffes "Fake News" mangelt. So gelangen auch Veröffentlichungen von möglicherweise falschen aber nicht bewusst gefälschten Informationen ins Visier der Behörden. Dies schafft Unsicherheiten. Da die Verbreitung von Falschnachrichten mit hohen Strafen verbunden ist, hat dieses Vorgehen eher Selbstzensur als eine wirkliche Bekämpfung von Desinformation zur Folge.
2. Anscheinend halten zahlreiche Menschen die ihnen aufgelegten Sicherheitsmaßnahmen nicht ein. So bewegen sich viele Personen in der Öffentlichkeit, obwohl sie eigentlich zu Hause in Quarantäne sein müssten. In einigen Ländern wurden daher die Namen dieser Personen oder gar von Corona-Infizierten veröffentlicht. Dies verletzt eklatant den persönlichen Datenschutz. Zudem haben einige Länder Gesetze eingeführt – oder planen es –, die eine Lokalisierung der Menschen über Mobiltelefone ermöglicht, um damit Verletzungen der Quarantänebestimmungen nachzuverfolgen.
3. Neben diesen Einschränkungen demokratischer Grundrechte wird die Arbeit vieler Journalisten zusätzlich erschwert. Sie klagen über mangelnde Transparenz von Regierungsbehörden und die Ausweitung der Bearbeitungsfristen von Anfragen.
Viele Einschränkungen des Alltags sind offenbar notwendig, um die Pandemie zu stoppen. Allerdings zeigen sich viele der Maßnahmen in Südosteuropa sehr drastisch und demokratiegefährdend. In der Erklärung von David Kaye, UN-Sonderberichterstatter zur Förderung und dem Schutz des Rechts auf Meinungs- und Meinungsfreiheit, und Edison Lanza, IACHR-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, heißt es: „Die menschliche Gesundheit hängt nicht nur von einer leicht zugänglichen Gesundheitsversorgung ab. Es kommt auch auf den Zugang zu genauen Informationen über die Art der Bedrohungen und die Mittel an, um sich selbst, die Familie und die Gemeinschaft zu schützen.“ Deshalb muss gerade in Krisenzeiten Qualitätsjournalismus geschützt und unterstützt werden. Positiv zu beobachten ist die Solidarität unter den Journalisten. Trotz erschwerter Bedingungen gehen viele ihrer Arbeit nach – auch wenn viele Medienunternehmen bereits auch vor großen finanziellen Schwierigkeiten stehen.
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