Veranstaltungsberichte
Insbesondere ging es um die Schaffung eines Gesetzes für die Printmedien und die Notwendigkeit, die politische Werbung gesetzlich zu regulieren. Bulgarien hat bisher kein Pressegesetz, wie es etwa in den deutschen Bundesländern oder anderen europäischen Ländern der Fall ist. Lange Zeit bestand die allgemeine Befürchtung, dass so ein Gesetz die Arbeit der Journalisten behindern und somit insgesamt die Pressefreiheit einschränken würde. Doch nach mehr als zwanzig Jahren nach der Wende zeigt sich, dass der Markt alleine Medienfreiheit und Meinungspluralismus nicht garantieren kann. Eine unzureichende Offenlegung von Beteiligungsverhältnissen, Einschränkungen in der Neutralität des Pressevertriebs und erhebliche Mängel in der Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen erzeugen den zunehmenden Wunsch nach einem Pressegesetz.
Auf der Tagung in der bulgarischen Hauptstadt, die vom KAS-Medienprogramm Südosteuropa und der bulgarischen "Stiftung Mediendemokratie" organisiert wurde, stellte der deutsche Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling das Pressegesetz des Landes Brandenburg vor. Der Initiator des Studien- und Forschungsschwerpunkts Medienrecht der Europa-Universität Viadrina unterstrich dabei, dass ein Pressegesetz keine Regulierung der Presse darstelle, sondern lediglich einen Rahmen setze und somit ein Fundament zur Garantie der Pressefreiheit lege.