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"Gesundheitliche Bedingungen in den besetzten palästinensischen Gebieten" - Abstimmungen der 77. WHA

von Dr. Anja Maria Rittner

Map of the Month 05/2024

Bei einer Abstimmung auf der 77. Weltgesundheitsversammlung sollte auf Antrag Israels die Entscheidung A77/B/CONF./1 zu den „Gesundheitlichen Bedingungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem und auf dem besetzten syrischen Golan“ um einen Punkt ergänzt werden. Dieser fordert die bedingungslose, sofortige Freilassung der Geiseln vom 7. Oktober 2023 und verurteilt die Nutzung von Gesundheitseinrichtungen durch bewaffnete Gruppen. Der Änderungsantrag wurde von der Weltgesundheitsversammlung mit 50 Stimmen angenommen, 44 Mitgliedstaaten stimmten dagegen, 31 enthielten sich und 52 waren zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend. 17 Länder waren nicht stimmberechtigt. Ägypten als Co-Sponsor kündigte daraufhin an, die ursprüngliche Entscheidungsvorlage zurückziehen zu wollen. Da diesem Rückzug jedoch der Vorschlaggeber des Änderungsantrags (Israel) zustimmen muss, zogen sich die Mitgliedstaaten zu Beratungen zurück. Die eigentliche Entscheidung wurde vertagt.

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Bei einer Abstimmung auf der77. Weltgesundheitsversammlung sollte auf Antrag Israels die Entscheidung A77/B/CONF./1 zu den „Gesundheitlichen Bedingungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem und auf dem besetzten syrischen Golan“ um einen Punkt ergänzt werden. Dieser fordert die bedingungslose, sofortige Freilassung der Geiseln vom 7. Oktober 2023 und verurteilt die Nutzung von Gesundheitseinrichtungen durch bewaffnete Gruppen.

Der Änderungsantrag wurde von der Weltgesundheitsversammlung mit 50 Stimmen angenommen, 44 Mitgliedstaaten stimmten dagegen, 31 enthielten sich und 52 waren zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend. 17 Länder waren nicht stimmberechtigt (Art. 7 WHO-Verfassung).

Ägypten als Co-Sponsor kündigte daraufhin an, die ursprüngliche Entscheidungsvorlage zurückziehen zu wollen. Da diesem Rückzug jedoch der Vorschlaggeber des Änderungsantrags (Israel) zustimmen muss, zogen sich die Mitgliedstaaten zu Beratungen zurück. Die eigentliche Entscheidung wurde vertagt.

 

Zwei Tage nachdem der Änderungsantrag Israels angenommen worden war, brachten die Initiatoren der Entscheidung zu den „Gesundheitlichen Bedingungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem und auf dem besetzten syrischen Golan“ drei weitere Änderungen A77/B/CONF./4 ein, die Angriffe auf medizinische und humanitäre Einrichtungen verurteilten und die einstweilig angeordneten Maßnahmen des Internationalen Gerichtshof aufgriffen.

Alle drei Änderungsanträge wurden angenommen. Der erste Änderungsantrag (Abs. 27) wurde von der Weltgesundheits-versammlung mit 74 Stimmen bei 19 Gegenstimmen, der zweite (Abs. 28) mit 114 Stimmen und 7 Gegenstimmen und der dritte (Abs. 29) mit 106 Stimmen und 8 Gegenstimmen angenommen.

 

Die Entscheidung zu den Gesundheitlichen Bedingungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem und der besetzten syrischen Golanhöhen wurde mit 102 Stimmen angenommen, 6 Mitgliedstaaten stimmten dagegen, 28 enthielten sich und 41 waren zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend.

Auffälligerweise enthielten sich mit Algerien, dem Iran, Syrien und der Türkei vier der Co-Sponsoren der Resolution aus Protest gegen den überraschend angenonmmenen israelischen Änderungsantrag.

Lediglich Argentinien, die USA, Ungarn, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich stimmten mit Israel gegen die Resolution.

Anders als bei dieser Frage in der WHO üblich enthielt sich Deutschland bei dieser Abstimmung.

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