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Inkrafttreten des ABM-Vertrags (Anti-Ballistic Missile Treaty)

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 To the Third Nuclear Age – a Timeline Ministerium für Energie der Vereinigten Staaten, Public Domain
Oberflächennaher unterirdischer Atomtest Storax Sedan durch die Vereinigten Staaten, 6. Juli 1962 (GMT), Testgelände Nevada

Der ABM-Vertrag (Vertrag zur Begrenzung von antiballistischen Raketenabwehrsystemen) trat am 3. Oktober 1972 in Kraft. Der erste Vorschlag zur Begrenzung der strategischen Raketenabwehr stammt aus dem Jahr 1967, als die USA auf einem amerikanisch-sowjetischen Gipfeltreffen in New Jersey vorschlugen, die strategischen ABM-Systeme streng zu begrenzen. Die UdSSR lehnte diese Initiative jedoch ab und konterte mit dem Vorschlag, die ABM-Abwehr zusammen mit strategischen Offensivwaffen auszuhandeln, was die USA akzeptierten. Zur gleichen Zeit beschlossen die USA, ein nationales ABM-System zu installieren. Die konstruktiven Gespräche begannen 1969 auf zwei parallelen Wegen (ABM-Defensivsysteme und strategische nukleare Offensivsysteme) und sind als Gespräche über die Begrenzung strategischer Waffen (SALT I, Strategic Arms Limitation Talks) bekannt. Die Verhandlungen führten zum Abschluss von zwei SALT-I-Verträgen: einem Interimsabkommen zur Begrenzung strategischer Offensivwaffen und dem ABM-Vertrag zur Begrenzung strategischer Abwehrsysteme.

 

Bedeutung

Bei anti-ballistischen Raketen handelt es sich um ein Verteidigungssystem zum Abfangen gegnerischer ballistischer Interkontinentalraketen (ICBM). Der ABM-Vertrag legte Grenzen für ihre Stationierung fest – die USA und die UdSSR durften nur zwei ABM-Stellungen einrichten: eine im Umkreis ihrer Hauptstädte mit nicht mehr als 100 ABM-Abschussvorrichtungen und nicht mehr als 100 ABM-Abfangraketen und die andere im Umkreis von ICBM-Silo-Startvorrichtungen mit nicht mehr als 100 ABM-Startvorrichtungen und nicht mehr als 100 ABM-Abfangraketen. Die beiden Stellungen mussten mindestens 1300 km voneinander entfernt sein. Gleichzeitig galten diese Einschränkungen nicht für die Entwicklung und für Tests.

Anfang der 1980er Jahre wurde die UdSSR jedoch beschuldigt, den ABM-Vertrag zu verletzen, nachdem sie mit dem Bau eines Radars in Jenissejsk (Region Krasnojarsk) begonnen hatte, angeblich nachdem die USA Frühwarnsysteme in Grönland und Großbritannien errichtet hatten. Die USA meldeten erst im Juli 1983 offiziell Bedenken wegen des sowjetischen Radars an. Im März 1983 kündigte Reagan die Strategische Verteidigungsinitiative (Strategic Defense Initiative, SDI) an – ein Forschungsprogramm zur Bekämpfung ballistischer Raketen, das Atomwaffen unter anderem durch den Einsatz von Weltraumlasern (daher der Spitzname „Star Wars“) obsolet machen könnte. Die Sowjetunion und die Vereinigten Staaten begannen 1985 die Verteidigungs- und Raumfahrtgespräche (DST), die Teil der Nuklear- und Weltraumgespräche waren. 1987 unterbreiteten die USA einen Vorschlag, um die angespannte Situation zu entschärfen: Beide Staaten verpflichteten sich, bis 1994 nicht aus dem ABM-Vertrag auszusteigen, unter der Voraussetzung, dass die Gespräche über die Verringerung strategischer Waffen (START) durchgeführt würden, und sofern nichts anderes vereinbart würde, könnten die USA und die UdSSR nach 1994 Abwehrsysteme einsetzen. Die UdSSR räumte 1989 ein, dass das Krasnojarsk-Radar gegen den ABM-Vertrag verstieß und verpflichtete sich, es abzubauen.

Obwohl der Vertrag über das Jahr 1994 hinaus Bestand hatte, wurde in den späten 1990er Jahren immer deutlicher, dass alle seit der Auflösung der UdSSR vorgeschlagenen Änderungen den ABM-Vertrag wahrscheinlich nur nominell aufrechterhalten würden, und zahlreiche russische und amerikanische Versuche, zu einer Einigung zu kommen, scheiterten. Im Jahr 1999 schlug US-Präsident Bill Clinton eine Änderung des Vertrags vor, die es den USA erlauben würde, eine begrenzte nationale Raketenabwehr gegen potenzielle Verbreiter von Kernwaffen einzusetzen. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wuchs die Besorgnis der USA über Schurkenstaaten erheblich. Präsident George W. Bush kündigte am 13. Dezember 2001 formell den Austritt der USA aus dem Vertrag mit Wirkung ab dem 14. Juni 2002 an, woraufhin die Russische Föderation ankündigte, die Bedingungen von START II künftig nicht mehr einzuhalten.

 

Weiterführende Informationen:

https://www.nti.org/education-center/treaties-and-regimes/treaty-limitation-anti-ballistic-missile-systems-abm-treaty/

https://nuke.fas.org/control/abmt/chron.htm

https://www.atomicheritage.org/history/strategic-defense-initiative-sdi

https://web.archive.org/web/20120315024323/http://iis-db.stanford.edu/pubs/20734/Podvig-S%26GS.pdf

https://www.jstor.org/stable/45083662


 

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