Asset-Herausgeber

Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) zur Unterzeichnung aufgelegt

Asset-Herausgeber

Der britische Außenminister Michael Stewart (Dritter von rechts) bei der Unterzeichnung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, London, 1968 AP/IAEO
Der britische Außenminister Michael Stewart (Dritter von rechts) bei der Unterzeichnung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, London, 1968

Das Ziel des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) ist es, die Verbreitung von Kernwaffen und Waffentechnologien zu verhindern und die friedliche Nutzung der Kernenergie zu fördern. Der Vertrag wurde am 1. Juli 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt und trat am 5. März 1970 in Kraft. Alle fünf Jahre finden Überprüfungskonferenzen (NVV RevCon) statt, auf denen die Mitgliedstaaten die Einhaltung ihrer Verpflichtungen überprüfen, die Umsetzung bewerten und Möglichkeiten zur Behebung etwaiger Defizite erkunden. Am 11. Mai 1995 wurde der NVV auf der fünften RevCon auf unbestimmte Zeit verlängert. Im November 2021 hatte der Vertrag 191 Mitglieder, darunter die fünf Atomwaffenstaaten.
 

Bedeutung

Die ersten Länder, die den NVV unterzeichneten, waren die Sowjetunion, Großbritannien, die USA und 59 weitere Staaten. Der Vertrag teilt die Staaten in zwei Kategorien ein: Kernwaffenstaaten (NWS) und Nicht-Kernwaffenstaaten (NNWS). Der Status als Kernwaffenstaat setzt voraus, dass bis zum 1. Januar 1967 ein Kernsprengkörper hergestellt und getestet wurde. Indien, Israel und Pakistan halten den NVV für diskriminierend und haben sich geweigert, ihn zu unterzeichnen. Nordkorea ist 2003 aus dem Vertrag ausgetreten.

Der NVV ruht auf drei Säulen: Abrüstung, Nichtverbreitung und friedliche Nutzung der Kernenergie. Artikel VI verpflichtet die NWS zur Fortsetzung der Verhandlungen über „Maßnahmen zur Beendigung des Wettrüstens, zur nuklearen Abrüstung und zu einem Vertrag über allgemeine und vollständige Abrüstung“. Die NNWS schließen ein Sicherungsabkommen mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), das es der Organisation erlaubt, technische Mittel und Sicherungsinspektionen einzusetzen, um jegliche Abzweigung von Kernmaterial von friedlichen nuklearen Aktivitäten aufzudecken und nicht deklariertes Kernmaterial und nicht deklarierte nukleare Aktivitäten aufzuspüren. Die NNWS erhalten im Gegenzug Unterstützung für die Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken.

 

Weiterführende Informationen:

https://www.armscontrol.org/factsheets/Timeline-of-the-Treaty-on-the-Non-Proliferation-of-Nuclear-Weapons-NPT

https://www.iaea.org/sites/default/files/publications/magazines/bulletin/bull22-3/223_403587380.pdf

https://www.iaea.org/topics/npt-review-conferences

https://nuke.fas.org/control/npt/

https://www.iaea.org/sites/default/files/publications/documents/infcircs/1970/infcirc140.pdf


 

Asset-Herausgeber