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Veranstaltungsberichte

Der Reformprozess der Vereinten Nationen in der Entwicklungszusammenarbeit: eine deutsche Perspektive

von Sebastian Borchmeyer
Dr. Sebastian Paust, Leiter des Referates für Vereinte Nationen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), sprach am 7. November bei einem gemeinsamen Mittagessen mit deutschen Mitarbeitern bei den Vereinten Nationen über die Reforminitiativen des Generalsekretärs, denen er die volle Unterstützung seines Hauses zusagte. Zu der Veranstaltung hatten das KAS Büro New York und der Verband deutscher Bediensteter bei Internationalen Organisationen (VDBIO) eingeladen.

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Zu Beginn der Veranstaltung berichtete Dr. Paust über den Stand der verschiedenen Reformprozesse, die der UN Generalsekretär seit seiner Amtseinführung 2017 angestoßen hat. Dabei hob er die Zielstrebigkeit und Beharrlichkeit von sie António Guterres besonders hervor. In der Tat schienen viele Mitgliedsstaaten überrascht von dem hohen Grad an Entschlossenheit und dem Tempo, mit denen die einzelnen strukturellen Maßnahmen zur Durchsetzung vorgelegt worden seien. Die jetzigen Reformbemühungen unterschieden sich schon dadurch von früheren, meist nicht erfolgreichen Vorschlägen. Hinzu kommt, daß sie sehr detailliert und konkret ausgearbeitet worden seien, was eine Entscheidungsfindung bei den Mitgliedsstaaten erleichterte. Herr Paust zeigte sich beeindruckt davon, daß die Vereinte Nationen, die im Auge vieler Beobachter gerne als reformunfähig gesehen werden, heute sogar als ein Vorbild für strukturelle Reformen im multilateralen Kontext angesehen werden können. Trotzdem gelte, daß jede Reform in internationalen Organisationen nur so gut werden könne, wie ihre Mitgliedstaaten bereit seien, sich daran zu beteiligen.

In seinen nachfolgenden Ausführungen konzentrierte sich Dr. Paust vor allem auf den Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Zentrales Ziel der Reformvorhaben in der Entwicklungszusammenarbeit ist es, die Vereinten Nationen voll einsatzfähig zu machen („fit for purpose“), um ihrer zentralen Rolle bei der Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele und als führender universeller Staatenbund gerecht zu werden. Wichtiger Punkt ist dabei die Weiterentwicklung der Entwicklungsgruppe der Vereinten Nationen (UNDG) und des sogenannten Resident Coordinator System, welches zuständig ist für die effektive Zusammenarbeit und Koordinierung der UN und ihrer Sonderorganisationen auf Länderebene. Dabei geht es primär um die Stärkung der Instrumente, die dafür zur Verfügung stehen, wie das United Nations Development Assistance Framework (UNDAF), einer länderbezogenen Rahmenstrategie für die UN Entwicklungszusammenarbeit.

Während die Reformprozesse viel Anlass zur Hoffnung geben und sehr erfolgversprechende Verhandlungsdurchbrüche trotz der komplexen Lage bei 193 stimmberechtigen Mitgliedsstaaten erzielt werden konnten, gibt es immer noch Unwägbarkeiten, die den Erfolg dieses Großprojektes gefährden können. Dazu gehört zum einen der Umzug des Development Coordination Office, dem Verwaltungsapparat der UNDG, von UNDP in das Sekretariat der Vereinten Nationen, welches personelle Unklarheiten mit sich bringt, und zum anderen die künftige Autorität des Resident Coordinators vis-à-vis den jeweiligen Leitern der diversen UN Sonderorganisationen vor Ort, welche zusammen das UN Country Team bilden. Letztlich stellt auch die komplexe und unsichere Finanzierungsstruktur eine Herausforderung dar. In diesem Zusammenhang drückte Dr. Paust sein Bedauern aus, daß die Mitgliedsstaaten sich nicht auf das Modell des Generalsekretärs einigen konnten, wonach das Budget der neuen Strukturen vom Ordentlichen Haushalt („assessed contributions“) der Vereinten Nationen bestritten werden sollte. Stattdessen wurde ein kompliziertes Sonderfinanzierungsmodell gewählt, welches die längerfristige Planungssicherheit erschwert.

Zum Anschluss gab es noch eine lebhafte Diskussion über den vorgeschlagenen Finanzierungspakt des Generalsekretärs (Funding Compact), welcher sich darum bemüht, die Zweckbindung von Beiträgen an das UN System zugunsten höherer Flexibilität zu lockern, wofür Herr Paust großes Verständnis aufbrachte. Als Beispiel nannte er, daß sein Ministerium in dem Zeitraum 2015-17 über 500 Einzelinitiativen der Vereinten Nationen gefördert hätte; über die Bundesregierung verteilt wären es klar über 1000; ein Umstand, der zu einem hohen Transaktionsaufwand führte. Herr Paust meinte, daß die Reformen des Generalsekretärs daher mitnichten innerhalb des UN Systems aufhören sollten, sondern auf Seite der Geberländer weitergedacht werden müssten. Eine Lösung wäre eine stärkere Hinwendung zu Beiträgen in das Kernbudget und sogenannten pooled funding Instrumenten.

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