Veranstaltungsberichte
Im Rahmen der KAS-Föderalismuswochen lud das Politische Bildungsforum Niedersachsen ein, über föderale Strukturen zu informieren. Im Fokus stand die niedersächsische Bildungspolitik.
Föderalismus - Ein Für und Wider
Die praktische Perspektive lieferte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU und Sprecherin für Kultus Mareike Wulf und betonte zugleich die hohe Bedeutung der Bildungspolitik in Niedersachsen. Zu erkennen sei dies an dem hohen Etat des niedersächsischen Kultushaushaltes, der sich auf rund 6 Milliarden Euro beläuft und an der hohen Zahl der Mitarbeiter an der niedersächsischen Landesschulbehörde mit rund 800 Beschäftigten. Bei einem zentralen Schulsystem wären wohl 3.000 Mitarbeiter nötig, so die Politikerin. Welche qualitativen Unterschiede sich daraus ergeben würden, wären nicht zu erkennen: „Im Prinzip kann man aus den Pisa-Ergebnissen nicht unbedingt ableiten, ob Föderalismus gute oder schlechte Bildungsergebnisse liefert“, stellte Wulf fest und verwies auf Finnland und Schweden. Beide Staaten stünden hinsichtlich der Bildung gut dar, jedoch sei Schweden föderal organisiert während Finnland zentral seine Bildung steuere. Sie erläuterte auch ihren Standpunkt: „Wenn der Bund den Ländern zweckgebunden unter die Arme greift, begrüße ich das. Wobei ich auch sagen muss, bei den Inhalten von Bildung werden wir Landespolitiker uns nicht reinreden lassen.“
Den Vortrag hielt Privatdozent Dr. Klaus Detterbeck, Politikwissenschaftler an der Uni Göttingen: „Bei der dezentralen Bildungspolitik geht es darum, kulturelle Differenz zu erhalten und unterschiedliche Wege zu gehen.“ Ferner sei auch nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik ein föderales Bildungssystem etabliert worden. Der Referent holte etwas weiter aus und beschrieb die Entwicklung der Bildungspolitik ab den 1960er-Jahren, denn in der Zeit sei die Kooperation im Bund vertieft worden. „Das kann man auch als Antwort auf die Anforderung der Bürger verstehen, diese Unterschiede nicht zu weit zu treiben“ erklärte Detterbeck und bezog sich auch auf die Gegenwart, denn wenn die Menschen heute gefragt würden, sähen die meisten Bürger ein Kooperationsverbot als unsinnig an. Der Politikwissenschaftler betonte, dass es gar kein Kooperationsverbot gäbe, es sich hierbei eher um einen „linken Kampfbegriff“ handele: „Die einzige Stelle, auf die wir uns hier beziehen, ist die durch die Föderalismus-Reform im Jahr 2006 eingeführte neue Fassung des Artikels 104b im Grundgesetz.“ Dieser beinhaltet konkret folgende Aussage: „Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse einräumt, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden gewähren.“ Zu diesen bedeutsamen Investitionen gehören laut Detterbeck: Die Förderung wirtschaftlichen Wachstums, der Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet und die Abwehr wirtschaftlicher Notlagen. Zusätzlich sollte auch beachtet werden, dass die Bildungspolitik in Deutschland eine exklusive Kompetenz der Länder sei. Zentral stellte er auch heraus, dass „der Bund nach dem Trennungsprinzip im Bildungsbereich weder Regelungen erlassen (Gesetzgebung), behördlich umsetzen (Verwaltung) oder für Kosten der Bildung aufkommen (Finanzierung) darf.“ Hinsichtlich dieser Festschreibung und des historischen Hintergrunds plädiere man in der Christdemokratie zurecht für das dezentrale Bildungssystem.
An der anschließend intensiven Diskussion mit den Zuhörern war erkennbar, dass die Teilnehmer sehr interessiert waren und an diesem Abend viele Impulse und fachliche Denkanstöße mitnehmen konnten.