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Veranstaltungsberichte

Birzeit Legal Encounter

Vorlesung zum Thema „Eintritt in die Rentenkasse: Verfahrensweise“

Birzeit Legal Encounter

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In Kooperation mit der „Arbeitnehmer-Gewerkschaft der Birzeit Universität“ organisierte das "Institute of Law" (IoL) im Rahmen seiner „legal encounter“ Vortragsreihe am 18. Oktober 2012 eine Vorlesung zum Thema „Eintritt in die Rentenkasse: Verfahrensweise“.

Aufgrund fortlaufender Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft auf der einen und der Universitätsverwaltung sowie der “Palestinian Pension Authority“ (PPA) auf der anderen Seite, ist die Thematisierung der Rentenpolitik für Angestellte palästinensischer Universitäten von besonderer Relevanz. Der Fokus des Vortrages lag hierbei auf Eintrittsmechanismen in die gesetzliche Rentenversicherung.

Gewerkschaftsmitglied Rula Abu Dahu betonte in diesem Rahmen die allgemeine und gesellschaftsübergreifende Bedeutung der Implementierung von Rentenregulationen. Ziel der Gewerkschaft sei es, über die Universitätsverwaltung den Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung zu erwirken. Der diesbezüglich eingereichte Antrag unterliegt der derzeitigen Überprüfung durch die Universität.

Der dem IoL ausgesprochene Dank galt dessen kontinuierlichen Engagement, durch seine Vortragsreihe verschiedenen Interessengruppen sowie der Gesellschaft im

Allgemeinen Einblicke in zahlreiche Rechtsbereiche zu gewähren.

Herr Mohammad Abu Rahmah (Vertreter der PPA) betonte darüber hinaus, dass der Aufbau eines palästinensischen Zivilrententrägers im Einklang mit dem Recht der allgemeinen Altersvorsorge No. 7 von 2005 die Etablierung eines Sozialversicherungssystems begünstige. Die PPA, die finanzielle und administrative Unabhängigkeit genießt, tritt hierbei für die Gleichstellung der Rentenempfänger ein und arbeitet an der Etablierung eines Sozialversicherungssystems, das alle Gesellschaftsschichten abdecken soll.

Das am 1. September 2006 in Kraft getretene allgemeine Rentengesetz legt insbesondere Modalitäten des Eintritts in die gesetzliche Rentenversicherung fest. Es unterscheidet dabei nicht zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Es bestehen zwei Rentensysteme: ein obligatorisches mit klar definierten Zuschüssen und ein freiwilliges System mit festgelegten Beiträgen. Der gesetzliche Rentenversicherungsbeitrag beeinträchtigt jedoch nicht das Arbeitnehmerrecht, von anderen Rentensystemen zu profitieren. In Relation zu Zuschüssen und Rentenkalkulationsmethoden setzt das Gesetz das Beitrags- und frühe Rentenalter fest, definiert physische Behinderungen und inkludiert Aspekte wie Ableben, Rücktritt und Kündigung eines Versicherten. Die Rente steht neben feststehenden und periodischen Lohnerhöhungen sowie Zuschüssen zu den Lebenshaltungskosten in Abhängigkeit zum Grundgehalt.

Im Laufe der in Kooperation mit der Konrad-Adenauer-Stiftung Ramallah organisierten Veranstaltung wurde zu einem beschleunigten Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung aufgerufen. Herr Jamil Salem, Direktor des IoL, führte abschließend an, dass die Institution der Angestellten-Union der Birzeit Universität in absehbarer Zeit einen integrativen Rechtsentwurf bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung präsentieren wird.

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Birzeit Legal Encounter:\r\nVorlesung zum Thema „Eintritt in die Rentenkasse: Verfahrensweise“ KAS Ramallah

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