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Veranstaltungsberichte

Deutsche Erfahrungen mit dem Aufbau einer unabhängigen Justiz nach der Wiedervereinigung

Bei der Rechtsstaatlichkeit können deutsche Erfahrungen mit dem Wiedervereinigungsprozess zum Aufbau eines palästinensischen Staates beitragen – dies war der Grundtenor des Vortrages “Der Fall der Berliner Mauer und der Aufbau einer rechtsstaatlichen Justiz in Brandenburg”, der als Teil einer Vorlesungsreihe am 3. November 2008 an der Birzeit Universität stattfand und von der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), Ramallah, und dem Institute of Law (IoL) der Birzeit Universität, organisiert wurde.

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Christiane Dreusicke, Präsidentin des Amtsgerichts Potsdam, ging zunächst auf die Probleme ein, mit denen die Justiz nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 konfrontiert wurde. Sie erläuterte den Zuhörern die Einführung eines Justizsystems, welches, angelehnt an die westdeutsche Justiz, den von Staat und Partei gelenkten, politisch korrupten und ineffektiven Justizapparat der DDR ersetzt hat. Der Aufbau einer integren Richterschaft, die Übertragung des westdeutschen Grundgesetzes und die praktizierte Rechtsstaatlichkeit waren unter den größten Herausforderungen, die es in den frühen Jahren der deutschen Einheit im Justizsektor zu bewältigen galt.

Im zweiten Vortrag ging die brandenburgische Oberstaatsanwältin, Monika Spiecker, auf den Aufbau und die Geschichte des deutschen Justizsystems ein und erklärte Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche. Die Teilnehmer folgten den Ausführungen mit großem Interesse und stellten Fragen, die vor allem auf die Umsetzung der Neustrukturierung der Justiz abzielten.

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