Veranstaltungsberichte
Der Gastsprecher, Dr. Salem Aldadouh, Dozent an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Al-Azhar Universität, begann mit einer kurzen Einführung in die Fachterminologie des palästinensischen Arbeitsrechts bevor er auf die Auswirkungen des Arbeitsrechtes, welches die Briten zwischen 1925 und 1942 im Gazastreifen einführten, zu sprechen kam.
Diese Gesetze benachteiligten Frauen und ’unterprivilegierte’ Arbeitskräfte. Er erläuterte Maßnahmen die zu einer finanziellen Absicherung auch von weniger qualifizierten Arbeitskräften dienen sollen wie zum Beispiel Arbeitslosengelder, dessen Betrag sich nach der Zeitspanne des Arbeitsverhältnisses richtet.
Danach sprach er über die Philosophie der Willkürlichen Entlassungen und über Vertragsregeln, die solche Entlassungen verhindern sollen, einschließlich der Möglichkeit von Kurzzeitverträgen. Da das palästinensische Arbeitsrecht, welches am 25. Dezember 2001 in Kraft trat, die Rechte des Arbeitnehmers meist nur wage definiert und Arbeitsverträge, sofern diese existieren, oft nicht oder nur unzureichend die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Arbeitnehmer festlegen, ist es für diesen in den meisten Fällen schwierig, sich gerichtlich gegen willkürliche Entlassungen seitens des Arbeitgebers zu wehren. Es ist lediglich ein Fall bekannt, in welchem dem klagenden Arbeitnehmer von einem Gericht Recht gegeben wurde.
Dr. Aldadouh betonte die Notwendigkeit einer Modifizierung des Arbeitsrechts in einigen wesentlichen Punkten, um eine bessere Rechtsgrundlage für Angestellte zu schaffen und verwies hierbei auf das jordanische Arbeitsrecht.
Am Ende der Vorlesung, welcher rund fünfzig Studenten der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Al-Azhar Universität beiwohnten, gab es noch Gelegenheit für eine kleine Diskussionsrunde.