Einzeltitel
Im Verlauf der Debatte über die künftige Gestalt der Europäischen Union haben sich viele wesentliche Missverständnisse aus einem unterschiedlichen und oftmals falschem Verständnis von Termini und Funktionsweisen der EU ergeben. Die politischen Folgen dieses Phänomens könnten sich als außerordentlich negativ erweisen. Man denke nur daran, welche Folgen das Missverständnis des Begriffes „Verfassung“ verursacht hat, der als Vorschlag für den Titel des Reformvertrages (Vertrag über eine Verfassung für Europa) verwendet wurde.
Das neuste Kompendium von Jerzy Kranz (Theoretiker und Praktiker – heute Dozent, früher Unterstaatssekretär im Außenministerium und Botschafter Polens in Deutschland a.D.) ist bereits unter den Eindrücken des diesjährigen EU-Gipfels im Juni geschrieben. Es hat vor allem eine bildende und erklärende Funktion. Zum einen ist es ein gelungener Versuch, viele der charakteristischen Begriffe des Verfassungsvertrags und der europäischen Integration, zum anderen macht es dem Leser bewusst, dass der Vertrag, auch wenn er politische und rechtliche Rahmenbedingungen schafft und das allgemeine Integrationsmodell formuliert, wird es inhaltlich auf der Ebene des Sekundärrechts unter Beteiligung der EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt.
Die Publikation wurde von der Konrad-Adenauer-Stiftung in Polen in Zusammenarbeit mit der akademischen Gesellschaft „Societas Vistulana” sowie dem Unabhängigen Institut für internationales und europäisches Recht herausgegeben.
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