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Veranstaltungsberichte

Konferenz zur Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Justiz der DR Kongo, Ruandas und Burundis

von Woly Lo

Regionale Konferenz zur justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Region der Großen Seen

Die Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltete am 4. und 5. November im Serenahotel in Goma, DR Kongo, eine Konferenz zum Thema: „Die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Justiz der Demokratischen Republik Kongo, Ruandas und Burundis“, in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Rechtsanwaltskammern der Länder der Großen Seen (ABGL) sowie den Professoren Hartmut Hamann und Jean Michel Kumbu.

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Die Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltete am 4. und 5. November im Serenahotel in Goma, DR Kongo, eine Konferenz zum Thema: „Die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der Justiz der Demokratischen Republik Kongo, Ruandas und Burundis“, in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Rechtsanwaltskammern der Länder der Großen Seen (ABGL) sowie den Professoren Hartmut Hamann und Jean Michel Kumbu.

Seit drei Jahrzehnten haben die afrikanischen Länder der Region der Großen Seen gewaltsame Konflikte erlebt bei denen schwere Straftaten begangen wurden. Hierzu zählen insbesondere der Genozid in Ruanda, die Massaker zwischen den Stammesgruppen in Burundi und die schweren Menschenrechtsverletzungen in der DR Kongo.

Die Konferenz brachte Anwälte, Richter und Akademiker der Grenzregionen - darunter Goma, Bukavu, Kinshasa, Bujumbura und Kigali - zusammen, um sich über ihre Erfahrungen, Expertise, Herausforderungen und bewährte Praktiken auszutauschen. Darüber hinaus diente die Konferenz dazu, Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu erarbeiten und die Kooperation zur Bekämpfung der in der Region begangenen internationalen Verbrechen und Menschenrechtsverstößen zu stärken.

In seiner Eröffnungsrede äußerte der Präsident der Anwaltskammer Abel Ntumba den Wunsch, dass die Ergebnisse dieser Konferenz Wissenschaftlern und Politikern als Inspiration für die Wiederherstellung eines dauerhaften Friedens, der Stabilität und der Sicherheit dienen werden, was die Voraussetzung für ein gutes sozioökonomisches Wachstum in der Region seien. Angesichts der identischen Herausforderungen der drei Länder der Großen Seen, ergänzte der Vize-Gouverneur der Provinz Nord-Kivu, Divisionskommissar, Romy Ekuka Lipopo, dass sich die Teilnehmenden der Konferenz zusammenschließen und wie Eins agieren müssten, um den politischen und diplomatischen Willen der Regierungen zu begleiten und schließlich der mangelnden Strafverfolgung ein Ende zu setzen: „Dies ist der einzige Weg, um Gerechtigkeit zu üben und den Rechtsstaat wiederherzustellen“.

Die Konferenz umfasste vier verschiedene Präsentationen mit anschließenden Diskussionsrunden, gefolgt von vier thematisch entsprechenden Workshops zur Formulierung der Empfehlungen in Kleingruppen.

Professor Pacifique Muhindo von der Katholischen Universität Bukavu und der Universität Goma hat das erste Thema „Die justizielle Zusammenarbeit im Kampf gegen die Nichtverfolgung internationaler Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen in der Region der Großen Seen“ präsentiert. Er zeigte auf, dass es einer Kooperation zwischen den drei Ländern brauche, um die Verhaftung der Täter zu erleichtern, die systematische Menschenrechtsverletzungen begehen, dabei Landesgrenzen überschreiten und in der Region und andernorts umherziehen. Nur so könne langfristig Frieden in der Region gewahrt werden. Er führt fort, dass die Verpflichtung zur justiziellen Zusammenarbeit im Strafrecht der Staaten der Region der Großen Seen auf drei fundamentalen Texten beruhe: den internationalen Menschenrechtskonventionen, den Konventionen zur rechtlichen Zusammenarbeit und den nationalen Gesetzen.

Laut Professor Muhindo sind die Herausforderungen der Zusammenarbeit rechtlicher Natur: Abschaffung der Todesstrafe, fehlende Kenntnis der Gesetze der verschiedenen Länder und die Zugehörigkeit zu verschiedenen Rechtssystemen. Er beendet seine Rede mit den folgenden Lösungsvorschlägen: Die bestehenden Gesetze müssten umgesetzt werden, Organe und eine Behörde in jedem Land eingerichtet und die Todesstrafe abgeschafft sowie die Haftbedingungen verbessert werden.

Raphaëel Tshisumpa Muelu ergänzte, dass die Gesetze bestehen und die eigentliche Herausforderung in deren Anwendung liege, weshalb es einer eigenen Behörde bedürfe, die die Umsetzung der entsprechenden Gesetze sowie den politischen Willen der Staaten zur Zusammenarbeitet leitet und überwacht.

Diese Thematik wurde durch die folgenden Themenblöcke vertieft und insbesondere durch die vierte Präsentation zum Thema „Schutz der Grundrechte und Stärkung der Demokratie vor dem Hintergrund der Sicherheitslage der Region der Großen Seen“ ergänzt. Eingeleitet von Valery Musore Gakunzi, Rechtsanwalt der Rechtanwaltskammer in Ruanda und ehemaliger Richter, gesteht dieser ein, dass die Gerichte in der Region bei weitem nicht von der Exekutive unabhängig seien. Seiner Meinung nach, stelle die Nichtanwendung bestehender rechtlicher Mittel weiterhin die größte Herausforderung dar, weshalb er es als Aufgabe der Anwälte und anderer Juristen sehe sich für deren Anwendung einzusetzen. Jean de Dieu Muhuzenge, Präsident der Rechtsanwaltskammer von Burundi schlug unter anderem vor, Synergien zu erzeugen, um die Arbeit voranzubringen und zu erleichtern.

Die Konferenz endete mit der Vorstellung der Abschlussempfehlungen. Angesichts der Komplexität der Auslieferung von Staatsangehörigen, die mutmaßlich schwere Verbrechen begangen haben, wurde vorgeschlagen, die Hindernisse für deren Auslieferung durch die Abschaffung der Todesstrafe in der DR Kongo zu verringern und die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitskräften, den Geheimdiensten, den Justizministern und den Generalstaatsanwälten in der Region der Großen Seen zu fördern. Des weiteren wurde im Hinblick auf das Ausmaß begangener Sexualverbrechen vorgeschlagen, z.B. das Bewusstsein der Opfer zu schärfen, damit sie den Missbrauch und die Täter anzeigen. In Bezug auf Verbrechen im Zusammenhang mit der illegalen Ausbeutung natürlicher Ressourcen und den Schutz von Grundrechten sei es unerlässlich, dass die Rechtsakteure im Einklang mit den bestehenden rechtlichen Mitteln agieren können und die Demokratie durch den Rechtsweg gestärkt wird.

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