Fachkonferenz
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Einige afrikanische Staaten stecken aktuell in einer Vertrauenskrise mit den internationalen Gerichtsbarkeiten. So ist das Verhältnis zwischen IStGH und einigen afrikanischen Staaten spürbar angespannt. Auch gegenüber dem afrikanischen Menschengerichtshof – Cour Africaine des Droits de l'Homme et des Peuples – haben vier afrikanische Staaten ihre Erklärungen zur Anerkennung der Zuständigkeit des Menschengerichtshofs zurückgenommen.
Vor diesem Hintergrund hat das Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Institut für Menschenrechte und Frieden (Institut des Droits de l’Homme et de la Paix – IDHP) eine zweitägige internationale Konferenz am 21. und 22. März 2022 in Somone, Senegal zum Thema „Anerkennung der internationalen Gerichtsbarkeiten durch die afrikanischen Staaten“ organisiert.