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Veranstaltungsberichte

Kolloquium

Die Zusammenarbeit zwischen den Justizakteuren in der Demokratischen Republik Kongo, Ruanda und Burundi

Das zweitägige Kolloquium bot den anwesenden Justizakteuren die Möglichkeit zur länderübergreifenden Verständigung sowie zur Erörterung der zahlreichen Herausforderungen, mit denen sich die Region der Großen Seen zur Zeit konfrontiert sieht.

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Das Rechtsstaatsprogramm Subsahara Afrika der Konrad-Adenauer-Stiftung organisierte in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Anwaltskammern der Länder der Großen Seen am 13. und 14. Oktober 2022 im Hotel Serena in Kigali, Ruanda, das zweite Kolloquium über die Zusammenarbeit zwischen den Justizakteuren der Demokratischen Republik Kongo, Ruanda und Burundi. Ziel der Aktivität war es, eine Plattform für einen transnationalen Austausch zwischen den verschiedenen Justizakteure zu schaffen. Hierzu kamen insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zusammen, auch einige Richter und Staatsanwälte waren vertreten. 

Der Präsident des Obersten Gerichtshofs und Vorsitzender des Obersten Rates der Richterschaft von Ruanda, Dr. Faustin Ntezilyayo, der amtierende Vorsitzende der Vereinigung der Anwaltskammer der Länder der Großen Seen, Maître Moïse Nkundabarashi und der Direktor des Regionalbüros des Rechtsstaatsprogramm Subsahara-Afrika, Ingo Badoreck, leiteten die Eröffnungszeremonie.  In dieser würdigten die Redner unter anderem die Kontinuität des Formats.

Herr Ingo Badoreck wies auf das Ziel des Kolloquiums, der Schaffung eines länderbergreifenden Netzwerks zwischen den Justizakteuren, hin. Hierbei wolle das Rechtsstaatsprogramm die lokalen Akteure unterstützen. Da die justizielle Zusammenarbeit ein zentrales Instrument zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit sei, komme insoweit gerade den Anwältinnen und Anwälten eine entscheidende Bedeutung zu.

Inhaltlich stand dieses Jahr die Integration einer neuen Informations- und Kommunikationstechnologie im Vordergrund mit der die Digitalisierung des Justizsystems vorangebracht werden soll. Diese traf auf großen Zuspruch bei den Teilnehmenden. Sie betrachteten sie als große Chance für die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Justizakteuren in der Region.

Das Kolloquium zeichnete sich durch ein interaktives Programm aus: Vorträge, Podiumsdiskussionen und Gruppenarbeiten wechselten sich ab und trugen zu einem besseren Verständnis des Themenkomplexes bei. Im Zuge der Gruppenarbeiten hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, die Debatten zu vertiefen und Vorschläge zum Umgang mit den wichtigsten Herausforderungen der Region zu formulieren. Eine solcher Vorschlag war exemplarisch die Schaffung einer überregionalen Anwaltskammer, die auf die justizielle Zusammenarbeit und Kooperation spezialisiert ist. Hierdurch könnten sprachliche und soziokulturelle Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern abgebaut und die Zusammenarbeit gestärkt werden.

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