Das Rechtsstaatsprogramm Subsahara-Afrika der Konrad-Adenauer-Stiftung führte vom 19. bis zum 23. Oktober 2022 mit Unterstützung der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien und dem Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (IRMCT) ein Fortbildungsseminar zur Ermittlung und Verfolgung von internationalen Verbrechen im Radisson Blue Hotel in Dakar (Senegal) durch.
Eingeladen waren insgesamt 20 ranghohe Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter aus dem frankophonen Afrika (Senegal, Mali, Niger, Guinea, Burkina Faso, demokratische Republik Kongo, zentralafrikanische Republik).
Gehalten wurde das Seminar von Laurel BAIG, der ersten Stellvertreterin des Chefanklägers des IRMCT in Berufungsverfahren, und Barbara GOY. Beide verfügen über jahrelange Erfahrung in der internationalen Strafgerichtsbarkeit und leiteten bereits ähnliche Seminare unter Federführung des Rechtsstaatsprogramms Subsahara-Afrika der Konrad-Adenauer-Stiftung für das anglophone Afrika.
Zu Gast waren ebenfalls der senegalesische Justizminister, Ismaïla Madior FALL, der Chefankläger des IRMCT, Serge BRAMMERTZ und Anabela ALVES als Vertreterin der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien.
In seiner Eröffnungsrede appellierte Ingo BADORECK, Leiter des Rechtsstaatsprogramms Subsahara-Afrika, an die Teilnehmenden sich die Relevanz der Ermittlung und Verfolgung von internationalen Verbrechen zu vergegenwärtigen. In dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshof sei das sog. Komplementaritätsprinzip niedergelegt, wonach die Staaten selbst die Hauptverantwortung für die Ermittlung und Verfolgung internationaler Verbrechen trügen. Daher sei es in erster Linie Aufgabe der nationalen Institutionen Gerechtigkeit bei internationalen Verbrechen zu schaffen. Genau hier setzt das Seminar an: es soll das allgemeine Verständnis der Teilnehmenden für die internationale Strafgerichtsbarkeit festigen und neue Kompetenzen bei der Ermittlung und Verfolgung von internationalen Verbrechen schaffen.
Um dieses Ziel zu erreichen, verfolgten die Trainerinnen Laurel Baig und Barbara Goy ein interaktives Konzept. So gab es neben bloßer Wissensvermittlung, wie beispielsweise der Frage, wann ein Konflikt von einem nationalen zu einem internationalen wird, sprich wann das allgemeine Völkerstrafrecht überhaupt zur Anwendung kommt, auch viele Gruppenarbeiten. In diesen arbeiteten die Teilnehmenden an Fällen und diskutierten gemeinsam, welche möglichen Verbrechen die Akteure und Akteurinnen in dem jeweiligen Fall verwirklicht haben könnten. Die gefundenen Ergebnisse wurden sodann in der großen Gruppe besprochen und zu einer gemeinsamen Lösung zusammengeführt.
In einem nächsten Schritt beschäftigten sich die Teilnehmenden damit, wie sie das von ihnen gefundene Verbrechen dem Täter nachweisen könnten. So erklärte Laurel Baig, dass es zum Nachweis von sexueller Gewalt genüge, wenn das Opfer, dem Gericht glaubhaft darlegen könne, dass sich diese ereignet habe. Weitere Beweismittel seien zwar zweckmäßig und daher bestenfalls einzuholen, zur Anklage und Verurteilung aber nicht zwingend notwendig.
Schließlich berichteten die Trainerinnen von Strategien, die sie in ihrer jahrelangen Praxis beim Internationalen Strafgerichtshof entwickelt hatten und ermutigten insbesondere die anwesenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte selbst strategischer zu denken.
Insgesamt waren sowohl die Trainerinnen als auch die Teilnehmenden mit dem Seminar sehr zufrieden. Es kam vielfach zu kontroversen und lebhaften Diskussionen und die Teilnehmenden waren stets neugierig und interessiert.