Länderberichte
Binnen einer Woche wurde ein von der Regierung eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes für die Staatliche Agentur „Nationale Sicherheit“ (SANS), also des bulgarischen Geheimdienstes mit weitreichenden Folgen von der Parlamentsmehrheit verabschiedet und unmittelbar im Gesetzblatt bekanntgemacht. U.a. werden dem bulgarischen Nachrichtendienst Kompetenzen übertragen, die bisher den Polizei- und Sicherheitsbehörden vorbehalten waren.
Fazit:
Das bulgarische Parlament sollte das Gesetz über die Staatliche Agentur für Nationale Sicherheit schnellstmöglich mit der Maßgabe ändern, die rechtsstaatlich gebotene saubere Trennung von Nachrichtendienst und Polizei- und Sicherheitsbehörden wieder herzustellen. Zudem sind Mechanismen zu schaffen, die eine effektive Kontrolle des Nachrichtendienstes durch das Parlament ermöglichen.
Zugleich muss die Regierung den politischen Willen deutlich machen, die organisierte Kriminalität wirksam bekämpfen zu wollen. Eine der Vorgaben des von der EU Ende 2006 eingerichteten Verfahrens für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte des Landes ist die Umsetzung einer Strategie zur Bekämpfung des organiserten Verbrechens. Die Auflösung einer Behörde, die diesbezüglich durchaus Erfolge aufweisen konnte, und die Übertragung ihrer Kompetenzen auf den Geheimdienst, der öffentlicher Kontrolle faktisch entzogen ist, weckt hieran Zweifel.
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