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Länderberichte

UN-Gericht zur Rolle Serbiens bei Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina

Abschluss der rechtlichen Aufarbeitung und mögliche Konsequenzen

Der Internationale Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe (IRMCT1) in Den Haag hat am 31. Mai 2023 die letzte Entscheidung im Zusammenhang mit jugoslawischen Kriegsverbrechen gefällt. Das Urteil ist aus zwei Gründen von Bedeutung: Erstens stellt das Gericht in diesem Urteil fest, dass Serbien entgegen der jahrelangen Leugnung durch offizielle Stellen in die Verbrechen während des Jugoslawienkriegs in Bosnien unmittelbar involviert war. Zweitens markiert dieses Urteil das Ende der Gerichtsverfahren vor internationalen Strafgerichten, die sich mit Kriegsverbrechen und der Frage der Verantwortung für Kriegsverbrechen auf dem Boden des ehemaligen Jugoslawiens befassen. Damit eröffnet es den Opfern potenzielle Klagemöglichkeiten wegen Wiedergutmachung.

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Über diese Reihe

Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist in rund 110 Ländern auf fünf Kontinenten mit einem eigenen Büro vertreten. Die Auslandsmitarbeiter vor Ort können aus erster Hand über aktuelle Ereignisse und langfristige Entwicklungen in ihrem Einsatzland berichten. In den "Länderberichten" bieten sie den Nutzern der Webseite der Konrad-Adenauer-Stiftung exklusiv Analysen, Hintergrundinformationen und Einschätzungen.

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