Veranstaltungsberichte
Am 3. und 4. November 2016 hatten Osaka University Graduate School of Law and Politics und KAS-Rechtsstaatsprogramm Experten aus 17 Ländern in Asien, Europa, Lateinamerika und USA sowie vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) zu Gast in Osaka, Japan. Sie tauschten sich über die sogenannten "Green Access Rights" aus, für die sich die Rio-Declaration on Environment and Development der Vereinten Nationen von 1992 stark macht. Zugang der Bürger zu umweltrelevanten Informationen, Partizipation bei umweltpolitischen Entscheidungen und Zugang zur Justiz in Umweltfragen standen im Mittelpunkt. Die tatsächliche Umsetzung dieser Rechte im nationalen Recht und in der Rechtspraxis ist weltweit noch ausbaufähig und scheitert nicht nur in Asien oft an einem Mangel an konkreten Umsetzungsvorschriften, finanziellen Ressourcen, der weit verbreiteten Korruption und fehlendem politischen Willen.
Unter den Gastgebern an der Osaka University war KAS-Altstipendiatin Prof. Dr. Noriko Okubo, japanische Umweltrechtsexpertin, die von einem ihrer US-amerikanischen Kollegen wegen ihrer Expertise und Netzwerkfähigkeit anerkennend als "Globetrotter of Environmental Law" bezeichnet wurde.
Dr. Hans-Jörg Dietsche, Referent in der AG Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gab auf Einladung des KAS-Rechtsstaatsprogramms einen Überblick über die deutsche Rechtslage im Hinblick auf Partizipationsmöglichkeiten von zivilgesellschaftlichen Organisationen, insbesondere Umweltverbänden, im Hinblick auf umweltrelevante Infrastrukturmaßnahmen. Er beleuchtete dabei auch die damit einhergehenden Herausforderungen für Investoren, nicht zuletzt mit Blick auf Infrastrukturmaßnahmen, die - etwa im Rahmen der Energiewende - durch die Bereitstellung erneuerbarer Energien dem Umweltschutz dienen sollen, aber zugleich Auswirkungen auf Umwelt und Natur haben.
Die Vorträge und Diskussionen zeigten insgesamt, dass etwa in Asien und Lateinamerika, wo nach wie vor große Defizite im Hinblick auf Umweltschutz und Bürgerbeteiligung bestehen, möglichst weitgehende Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft befürwortet werden. Nachdenklichkeit, inwiefern zu weitgehende Rechte letztlich gar dem Zweck des Schutzes der Umwelt zuwider laufen könnten, kam dagegen eher aus Europa.