Veranstaltungsberichte
Die Konrad-Adenauer-Stiftung unterstützt seit bald 10 Jahren regelmäßige Treffen der Verfassungshüter in Asien. Der Austausch stärkt das gemeinsame Bewusstsein für die Bedeutung einer unabhängigen Justiz. Gerade in Verfassungsfragen, die eine demokratische Staatsorganisation und Menschenrechte betreffen, kann die Rechtsprechung bedeutenden Einfluss ausüben. Dies zeigt die Erfolgsgeschichte des bundesdeutschen Verfassungsgerichts, das als Institution nach dem Ende des Kalten Krieges gerade in Osteuropa zahlreiche Nachahmer gefunden hat.
Auch in Asien ist Verfassungsgerichtsbarkeit auf dem Vormarsch. Nach langjährigen Vorbereitungen gründeten Vertreter der Justiz aus Indonesien, Korea, Malaysia, der Mongolei, den Philippinen, Thailand und Usbekistan mit der Jakarta-Erklärung im Jahr 2010 die Vereinigung der Asiatischen Verfassungsgerichte und vergleichbarer Institutionen (AACCEI). In deren Statut wird der Bedeutung einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit für die Förderung von Demokratie und Menschenrechten Rechnung getragen.
In dem ersten Kongress nach der feierlichen Gründung bekräftigten Vertreter aus mehr als 30 Ländern ihre Entschlossenheit, weiterhin weltweit für Gewaltenteilung und eine freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Zu Beginn überreichte der Präsident des koreanischen Verfassungsgerichts, Kang-Kook Lee, dem langjährigen Leiter des Rechtsstaatsprogramms Asien der Konrad-Adenauer-Stiftung, Clauspeter Hill, sowie seinem Nachfolger Marc Spitzkatz eine Ehrenplakette und würdigte damit die Verdienste der Stiftung um die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Region.