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Workshop

Strategieworkshop “Verwaltungsverfahren und Verwaltungsgerichtsbarkeit”

am 28. /29. Mai 2007

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Details

„Verwaltungsrecht ist konkretisiertes Verfassungsrecht“. Mit diesem berühmtgewordenen Satz hat 1959 der damalige Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Fritz Werner, Geschichte geschrieben und damit das moderne Verständnis von der engen Beziehung zwischen den beiden Rechtsgebieten geprägt. Sowohl aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip als auch aus der generellen Grundrechtsbindung ergeben sich wichtige Anforderungen an die Organisation und das Verfahren der öffentlichen Verwaltung, wie z.B. die Gesetzesbindung der Verwaltung, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Anhörung oder Beiladung des Betroffenen, die Verpflichtung zur umfassenden Klärung der Sach- und Rechtslage, der Ausschluss von befangenen Amtsträgern sowie die Begründung und Bekanntmachung von Verwaltungsakten. Entscheidend ist auch die Art und Weise, wie die Behörden mit dem eingeräumten Ermessenspielraum umgehen.

Zu dem anderthalbtägigen Workshop zum Thema „Verwaltungsverfahren und Verwaltungsgerichtsbarkeit” hatte das Rechtsstaatsprogramm für Lateinamerika einige Verwaltungsrechtspezialisten und Verfassungsrechtler aus Lateinamerika, Spanien und Deutschland eingeladen, um über eine allgemeine Strategie zur Unterstützung von Verwaltungsreformen in Lateinamerika mit dem Ziel einer effizienten, rechtsstaatlichen und transparenten öffentlichen Verwaltung nachzudenken.

Zunächst stand dabei die Identifizierung von Problemfeldern im Bereich des Verwaltungsverfahrens und der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung durch eine unabhängige, spezialisierte Verwaltungsgerichtsbarkeit im Vordergrund. Neben einer fachlichen Situations- und Problemanalyse sollten dabei im Ergebnis praktikable Handlungsempfehlungen für das Rechtsstaatsprogramm in Lateinamerika erarbeitet werden.

Die gesetzliche oder zum Teil sogar verfassungsrechtliche Ausgestaltung ist in den verschiedenen Ländern Lateinamerikas sehr unterschiedlich. Gemeinsam sind gewisse Grundregeln des Verwaltungsverfahrens, wie die Begründungspflicht von Ermessensentscheidungen, das Anhörungsrecht oder das Publizitätsprinzip. Die Umsetzung dieser Regeln durch die öffentliche Verwaltung ist jedoch wohl eher die Ausnahme als die Regel, zumal das zum Teil als Prozessvoraussetzung vor dem Verwaltungsgericht vorgeschriebene Widerspruchsverfahren in der Regel nicht zum Erfolg führt, sondern eher der Verschleppung des Verfahrens dient. Auch fehlt es im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit häufig an wirklich spezialisierten Richtern. Als ein Hauptdefizit wurde daher angesehen, dass die universitäre und richterliche Ausbildung im Verwaltungsrecht äußerst unterentwickelt und unattraktiv sei. Daher sei vor allem im Bereich der Ausbildung anzusetzen. Ebenso kann man feststellen, dass das Verwaltungsverfahren in der Debatte über die Notwendigkeit von Reformen in der Staatsorganisation oder im Justizbereich nur am Rande eine Rolle spielt, nämlich wenn es um Transparenz und den Zugang zu öffentlichen Informationen geht. Legislative Fortschritte wie das neue Verwaltungsgerichtsgesetz in Costa Rica sind eher die Ausnahme.

Im Laufe des Workshops ergaben sich zahlreiche Anregungen und Empfehlungen für die Arbeit des Rechtsstaatsprogramms in Lateinamerika. Es ist offensichtlich, dass es an geeigneten Materialien und öffentlichen Foren zu diesem spezifischen Thema fehlt. Die Diskussion über die Reformbedürftigkeit des Verwaltungsverfahrens und der Verwaltungsgerichtsbarkeit findet zur Zeit fast nur auf akademischer Ebene statt. Das Rechtsstaatsprogramm wird es sich zur Aufgabe machen, die Bedeutung klarer Regeln für die öffentliche Verwaltung und einer wirksamen internen und externen Kontrolle des Verwaltungshandeln herauszustellen, um den Boden für tatsächliche strukturelle Reformen des Verwaltungsverfahrens und der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu bereiten.

Programm

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Veranstaltungsort

in Mexiko-Stadt / Mexiko

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Rudolf Huber

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