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Diskussion

V. Diskussionsforum zu Verfassungsfragen

"El caso San Salvador Atenco"

Der Fall "San Salvador Atenco".

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Der Fall San Salvador Atenco – Untersuchung schwerer Menschenrechtsverletzungen durch den Obersten Gerichtshof Mexikos

In der fünften Ausgabe des Verfassungsrechtsdialogs, den die Konrad-Adenauer-Stiftung gemeinsam mit dem mexikanischen Institut für Verfassungsprozessrecht organisiert, waren die Untersuchungsergebnisse des Obersten Gerichtshofs Mexikos im Fall San Salvador Atenco Gegenstand der Debatte. Am 3. und 4. Mai 2006 war es in diesem Ort im mexikanischen Gliedstaat Estado de México zu einem brutalen Polizeieinsatz gekommen, der zwei Tote, viele Verletzte und sexuelle Übergriffe gegen Frauen im Polizeigewahrsam zur Folge hatte. Da die Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft ohne zählbare Ergebnisse blieben und es auch keine politische Konsequenzen für die Verantwortlichen gab, wurde der Oberste Gerichtshof gemäß Art. 97 der mexikanischen Verfassung mit der Untersuchung der Geschehnisse beauftragt. Das Ergebnis der Untersuchung wurde im Februar diesen Jahres vorgestellt und in einer im Gerichtskanal direkt übertragenen Debatte im elfköpfigen Plenum des Gerichts beraten. Die Richter bestätigten zwar, dass es tatsächlich grobe Menschenrechtsverletzungen durch Polizeikräfte gegeben habe, wollten aber keine politische Verantwortlichkeit der Regierung des betroffenen Bundesstaates oder der Bundesbehörden feststellen. Stattdessen beließen sie es dabei, die unmittelbar beteiligten Polizisten zu benennen und Vorschläge für eine verhältnismäßige Anwendung der Polizeigewalt zu machen.

Der mexikanische Menschenrechtsexperte Ricardo Sepúlveda und der Verfassungsrechtler Francisco Ibarra stellten in ihren Einführungsvorträgen die positiven und kritischen Punkte der Gerichtsentscheidung heraus. Im Anschluss kam es zu einer lebhaften Diskussion zwischen den etwa zwanzig teilnehmenden Universitätsdozenten, Gerichtsangehörigen, Rechtsanwälten und anderen einflussreichen Juristen.

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Mexiko, DF

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Rudolf Huber

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