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Workshop

Verfassungsgerichtsbarkeit und Menschenrechte in Zentralamerika

Corte Interamericana de Derechos Humanos, Instituto Interamericano de Derechos Humanos, Comisión Interamericana de Derechos Humanos

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Das regionale Projekt “Rechtssprechungsdialog zwischen dem interamerikanischem Gerichtshof für Menschenrechte und den zentralamerikanischen Verfassungsgerichten“des Rechtsstaatsprojekts der KAS für Lateinamerika war auf dem Treffen zentralamerikanischer Verfassungsgerichte im August 2007 auf Initiative des Rechtsstaatsprogramms und des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte formal beschlossen worden. Bereits im Oktober 2007 kam es zu einem ersten Planungstreffen mit Vertretern der Gerichtshöfe Zentralamerikas und deren Ausbildungsinstituten, auf dem die Eckpunkte der Implementierung besprochen wurden. Anhand eines mehrmonatigen Ausbildungs- und Dialogprogramms mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern der obersten Gerichtshöfe soll deren Kapazität für die Anwendung der interamerikanischen Menschenrechtskonvention erweitert werden, in dem Bewusstsein, dass die nationalen Gerichte die wichtigsten Garanten für die Durchsetzung elementarer Menschenrechte sind. Die beiden Organe des interamerikanischen Menschenrechtssystems, Kommission und Gerichtshof mit Sitz in Washington und San José, können hingegen nur komplementär und in wenigen Einzelfällen zum Einsatz kommen, in denen sie aber wichtige Standards und Parameter zur Rechtsauslegung vorgeben, die den nationalen Gerichten Klarheit über die Reichweite der Menschenrechtskonvention geben. Die Rezeption der Rechtssprechung des interamerikanischen Gerichts durch die nationalen Gerichte erfolgt allerdings sehr unterschiedlich. Während das kolumbianische und das costarikanische Verfassungsgericht beispielsweise sehr häufig die internationalen Menschenrechtsabkommen in ihren Urteilen anwenden und dabei auch auf die Rechtssprechung des Interamerikanischen Gerichtshofs Bezug nehmen, sind die Mehrzahl der lateinmamerikanischen Verfassungsgerichte noch zurückhaltender oder sogar resistent. Die nationale Souveränität und eigene gewachsene Rechtsstraditionen bestimmen noch immer die Rechtspraxis in den meisten Ländern des Kontinents. Das Ziel des Rechtsstaatsprogramms ist es aber nicht, die Vorrangigkeit internationaler Menschenrechtsstandars gegenüber den nationalen Rechtsordnungen zu propagieren, sondern die Verfassungsrichter zu einem „Rechtssprechungsdialog“ mit dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte aufzurufen. In erster Linie geht es nämlich darum, Berührungsängste abzubauen und das Verständnis der lateinamerikanischen Verfassungsrichter für die Komplementarität und den Nutzen des interamerikanischen Menschenrechtssystems deutlich zu machen. Das Gericht in San José versteht sich nämlich nicht als eine Superrevisionsinstanz der nationalen Gerichte, sondern als ein auf Fragen der Anwendung und Auslegung der amerikanischen Menschenrechtskonvention spezialisierter Spruchkörper, dessen Aufgabe es ist, der völkerrechtlichen Verpflichtung der amerikanischen Staaten zur Achtung und Durchsetzung der Menschenrechte Geltung zu verschaffen. Seit 2004 wird der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte daher zu den lateinamerikanischen Verfassungsrichtertreffen eingeladen. Auf dem 14. Verfassungsrichtertreffen in Lima, im September 2007, war der internationale Menschenrechtsschutz sogar Leitthema der Veranstaltung. Seit 2006 beteiligt sich das Rechtsstaatsprogramm an der Herausgabe der Publikationsreihe „Diálogo Jurisprudencial“, in der Urteile nationaler Gerichte dargestellt werden, die sich in ihren Entscheidungen auf internationale Menschenrechtsabkommen und insbesondere auf die Rechtssprechung des interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte berufen. Das Ausbildungs- und Dialogprogramm wird als regionales Projekt für Zentralamerika und die Dominikanische Republik gemeinsam mit den obersten Gerichtshöfen der Region durchgeführt. Die konkrete Umsetzung erfolgt allerdings Land für Land. Dem Start des Projekts in El Salvador im Februar 2008 folgt eine zweite Staffel in Guatemala, die im Juni 2008 beginnen wird.

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Veranstaltungsort

El Salvador, Guatemala, Costa Rica, Nicaragua

Kontakt

Rudolf Huber

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