Veranstaltungsberichte
Die argentinische Konferenz über Verfassungsprozessrecht wurde zeitgleich mit der Gründung des argentinischen Zentrums für Verfassungsprozessrecht 1978 begonnen und fand in verschiedenen Universitäten wie z.B in Buenos Aires, Rosario, Córdoba, San Juan, San Miguel de Tucuman und Mar del Plata statt.
Dieses Jahr wurde die Tagung am 8. und 9. Mai in der Ciudad Autónoma in Buenos Aires abgehalten.
Renommierte argentinische Verfassungsrechtler stehen hier zusammen mit Professoren und Akademikern des Forums in regem Austausch mit Anwälten und Professoren staatlicher sowie privater Universitäten.
Themenbereiche der diesjährigen Tagung waren: Verfassungsgerichtsbarkeit in Argentinien heute, interamerikanischer Rechtsschutz, Reflektion über den Rechtsschutz, Schutzmaßnahmen und effektiver Rechtsschutz, Grenzen des Verfassungsrichters, Verfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungsmäßigkeit, außerordentliche Rechtsbehelfe, das Prinzip der Auslegung zu Gunsten des Individuums.
Die Vortagsreihe enthält sowohl Ausführungen von ausländischen Referenten als auch von obersten Behördenvertreter und Fachleuten. Vor diesem Hintergrund bietet die Tagung jungen Akademikern verschiedener Forschungsgruppen die Möglichkeit ihre Arbeit einer großen Anzahl von Experten vorzustellen.