Veranstaltungsberichte
Zum Hintergrund: In praktisch allen Ländern Lateinamerikas finden derzeit Prozesse der Vergangenheitsaufarbeitung statt. In den Staaten, die in den siebziger und achtziger Jahren Diktaturen hatten (etwa Brasilien, Uruguay, Argentinien, Chile), weist diese Aufarbeitung Unterschiede zu den Ländern mit internen bewaffneten Konflikten auf (Kolumbien, Zentralamerika). Die Auseinandersetzungen um die Fragen des Ob und Wie der Aufarbeitung bestimmen vielerorts wieder die Tagespolitik und beschäftigen die Justiz bis in die obersten staatlichen Gerichte, den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und sogar den Internationalen Strafgerichtshof (Kolumbien).
Der angemessene Umgang mit begangenem Unrecht ist für die Herausbildung stabiler Demokratien, die auf dem Primat des Rechts aufbauen, bestimmend. Die deutschen Erfahrungen mit der Aufarbeitung von Systemunrecht werden auch in Lateinamerika mit Interesse verfolgt.
Die Teilnehmer des Studien- und Dialogprogramms haben in ihren Heimatländern herausragende Positionen inne, in denen sie an den beschriebenen Prozessen in der einen oder anderen Form beteiligt sind, sei es als Richter an Obersten bzw. Verfassungsgerichten, als Vorsitzende von einschlägigen Kommissionen oder in der Strafverfolgung. Die Delegation setzte sich aus folgenden Personen zusammen: Frau Carmen Lucía Antunes Rocha (Vizepräsidentin des Obersten Bundesgerichtshofs Brasiliens, Frau Marisol Peña Torres (Richterin des Verfassungsgerichts von Chile), Herr Jorge Larrieux Rodriguez
Präsident des Obersten Gerichtshofs Uruguays, Herr Florentín Meléndez Padilla (Präsident des Verfassungssenats des Obersten Gerichts von El Salvador), Herr Roberto Molina Barreto (Präsident des Verfassungsgerichts von Guatemala), Herr Luis Ernesto Vargas Silva (Präsident des Verfassungsgerichts von Kolumbien), Herr Luis Eduardo Montealegre Lynett (Generalstaatsanwalt von Kolumbien), Herr Paulo Abrâo Pires Junior (Präsident der Amnestiekommission von Brasilien, Justizstaatssekretär), Herr Jesús María Casal Hernandez (Direktor des Instituto de Investigaciones Jurídicas der Universidad Católica Andrés Bello (UCAB), Venezuela).
In der Begegnung mit Akteuren in Schlüsselinstitutionen in Deutschland und angrenzenden Ländern haben die Teilnehmer gemeinsam mit ihren Gesprächspartnern über streitige Fragen reflektiert und diskutiert, die regelmäßig in Transitionsprozessen dieser Art auftreten. Zu nennen wären hier insbesondere deutsche Erfahrungen im Umgang mit Systemunrecht, die Bedeutung der Opferentschädigung, Sinn und Zweck von "Säuberungen" der öffentlichen Verwaltung nach Systemwechseln (Entnazifizierung, Ausschluss von Stasiangehörigen) und Umsetzung in der deutschen Praxis nach 1945 sowie nach 1989. Neben Terminen in Berlin haben die Teilnehmer auch den Internationalen Strafgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht, den Generalbundesanwalt, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die Zentralstelle für NS-Verbrechen in Ludwigsburg und die Gedenkstätte des Konzentrationslagers Dachau besucht. Außerdem nahmen die Teilnehmer diverse Fachgespräche mit Bürgerrechtlern und Persönlichkeiten war, die in der Bundesrepublik maßgeblich an der rechtlichen Aufarbeitung von Systemunrecht beteiligt gewesen sind.
Mit der Studiengreise möchte die KAS einen Beitrag dazu leisten, dass die Prozesse zur Aufarbeitung der Vergangenheit nach diktatorischen Regimen bzw. Bürgerkriegen in der Region derart gestaltet werden, dass begangenes Unrecht aufgedeckt und anerkannt wird, die Opfer entschädigt und die Hauptverantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. So sollen auch schwere Menschenrechtsverletzungen in Zukunft verhindert und der innere Frieden der Gesellschaften als Voraussetzung für stabile Demokratien unterstützt werden.