Veranstaltungsberichte
Mit dem Ziel, die Publikation zu optimieren, hat das Rechtsstaatsprogramm vier Autoren-Workshops durchgeführt. Folgende Autoren nahmen an den Workshops teil: Dr. Claudio Nash (Chile), Mtra. Gabriela Rodríguez (Mexiko), Dr. Carlos Zelada (Peru), Mtra. Luz María Sánchez (Kolumbien), Mtro. Carlos Pelayo Möller (Mexiko), Lic. Pilar Elizalde (Argentinien), Mtro. Cristián Correa (Chile), Dr. Miguel Rábago (Mexiko), Mtra. Juana María Ibañez (Peru) und Mtro. Fabián Sánchez (Mexiko).
Die internen Workshops wurden mit Diskussion- bzw. Fortbildungsveranstaltungen für externe Juristen verbunden. Dort hatten die Teilnehmer Gelegenheit, mit den Autores ihr Bearbeitungsentwürfe zu diskutieren, um die Verständlichkeit und den Nutzen im Vorfeld der Publikation weiter zu verbessern.
Der erste Workshop fand in Campeche, Méxiko, statt. Dort wurden die Kommentare zu den Artikeln 1 (Verpflichtung, die Rechte zu respektieren), 2 (Pflicht internes Recht anzupassen), 5 (Recht auf Integrität der Person), 13 (Meinungsfreiheit), 24 (Gleichheit vor dem Gesetz), 28 (Generalklausel), 27 (Aussetzung von Rechten), 29 (Normen zur Interpretation) und Artikel 30 (Umfang von Restriktionen) debattiert. Teilgenommen hat hier auch die wissenschaftliche Mitarbeiterin des Interamerikanischen Gerichtshof, Mtra. Romina Sinjiesky.
Am 20., 21. und 22. Februar wurde in Bogotá, Kolumbien, der zweite Workshop durchgeführt. Hier wurden die Artikel 15 (Versammlungsfreiheit), 16 (Vereinigungsfreiheit), 22 (Recht auf Freizügigkeit und Niederlassung), 23 (Politische Rechte), 63 (Entschädigung) sowie die allgemeinen Bestimmungen der Interamerikanischen Kommission erörtert. Während der öffentlichen Veranstaltung hatten die Autoren die Möglichkeit sich mit Richtern, Staatsanwälten, Forschern und Menschenrechtsanwälten auszutauschen. Sie alle hatten zuvor das Material erhalten und sollten Klarheit und Sachdienlichkeit der Bearbeitungen kommentieren.
Der dritte Workshop fand in der letzen April-Woche in Lima, Peru statt. Es nahmen Dr. Néstor Pedro Sagüés (Argentinien), zuständig für Artikel 14 (Recht auf Gegendarstellung oder Antwort), Mtro. Oswaldo Ruiz (Ecuador), zuständig für den speziellen Abschnitt über die Rechte indigener Völker, sowie Mtro. Carlos Pelayo (Mexiko), Co-Autor von Dr. Eduardo Ferrer Mac-Gregor, Kommentierung der Präambel und des Artikels 32 (Wechselwirkung zwischen Rechten und Pflichten) teil. Der öffentliche Teil der Veranstaltung fand am Morgen des 26. April in der Universidad del Pacífico mit der großzügigen Unterstützung des Dekans der juristischen Fakultät, Dr. Fernando Cantuarias, statt. Bei dieser Gelegenheit, sowie bei einem anschließenden Essen gab es erneut die Möglichkeit sich mit Rechtsanwendern über die Reichweite und Bedeutung des Kommentars in der Praxis auszutauschen.
Für den vierten und letzten Workshop, vom 7. bis 9. Mai kamen die Autoren in Buenos Aires, Argentinien zusammen. Anwesend waren Dr. Alejandra Gonza, zuständig für Artikel 21 (Recht auf Eigentum), Dr. Mary Beloff, Kommentar der Artikel 18 (Namensrecht), 19 (Rechte der Kinder) und 20 (Recht auf Nationalität), Dr. Marco Huaco (Peru), Ausführung des Artikels 12 (Gewissens- und Religionsfreiheit), Mtra. Juana María Ibáñez, zuständig für die Artikel 8 (Verfahrensgarantien) und 25 (Rechtsschutz). Außerdem anwesend waren Dr. Thomas Antkowiak (USA), Bearbeiter der Artikel 9 (Gesetzlichkeitsprinzip und Rückwirkungsverbot) und 10 (Schadensersatz bei Justizirrtum), Mtra. Gabriela Rodríguez (Mexiko), Ausführung der allgemeinen und Übergangsbestimmungen, sowie Lic. Pilar Elizalde, die in Argentinien tätig ist. Ebenso wie bei den anderen Workshops wurde auch hier ein öffentlicher Arbeitskreis organisiert, um den Austausch der Experten mit einem breiteren Publikum zu fördern.
Die Publikation wird im zweiten Halbjahr 2012 veröffentlicht.