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Gesetze und Entscheidungen

Geschäftssordnung des deutschen Bundesverfassungsgerichts (GOBVerfG)

Ins Arabische übersetzte Rechtstexte

Die Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts (GOBVerfG) bildet den organisatorischen Rahmen für die tägliche Arbeit des Verfassungsgerichts.

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Im Gegensatz zu anderen zentralen staatlichen Institutionen wie dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung ist die Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts nicht in der Verfassung verankert. Diese Gesetzeslücke wird durch § 1 Abs. 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) geschlossen, wonach sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Geschäftsordnung gibt, die vom Plenum beschlossen wird.

Die Geschäftsordnung gliedert sich in zwei Teile. Teil A regelt Bestimmungen über die Organisation und Verwaltung des BVerfG (§1 - §19 GOBVerfG), während Teil B, der wiederum in zehn Titel unterteilt ist, Regelungen über ergänzende Verfahrensvorschriften enthält (§§20-73 GOBVerfG). Die Geschäftsordnung regelt unter anderem Einzelheiten zur Auslosung (§ 38 GOBVerfG), zur Aufzeichnung der mündlichen Verhandlung (§ 24 Abs. 3 bis 7 GOBVerfG), zur Abgabe einer Sonderstimme und zur Mitteilung des Stimmverhältnisses (§ 55 GOBVerfG) sowie zum Vorsitz und zur Vertretung der sogenannten Verzögerungskammer.

Die Geschäftsordnung wird vom Plenum, der Versammlung der Verfassungsrichter beider Senate, beschlossen. Nach § 2 Abs. 4 GOBVerfG ist das Plenum beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder - elf Richter - anwesend sind. Es entscheidet mit der Mehrheit der anwesenden Richterinnen und Richter (entsprechende Anwendung von § 15 Abs. 4 Satz 2 BVerfGG). Die Verfahrensordnung wird anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (§ 72 GOBVerfG).

Die Verfahrensordnung steht im Rang hinter einem einfachen Bundesgesetz. Sie ist lediglich Binnenrecht und daher nicht geeignet, Rechtswirkungen gegenüber Dritten zu begründen. Sie kann nur den internen Verfahrensrang regeln, ist aber gerade nicht geeignet, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im BVerfGG zu schließen. Die Geschäftsordnung entfaltet lediglich eine Selbstbindungswirkung für das BVerfG.

 

Übersetzungen ins Englische und Französische sowie das deutsche Original sind auf der Website des BVerfG zu finden:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/EN/Verfahren/Rechtsquellen/rechtsquellen_node.html

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22. November 2019
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Über diese Reihe

Überwindung der Sprachbarrieren im Rechtsbereich

 

Die Rechtsstaatlichkeit war dem Grunde nach schon seit jeher, insbesondere jedoch seit den Volksaufständen von 2011, die zur Reform von Institutionen in mehreren Ländern der Region wie Tunesien, Ägypten, Jemen und Libyen führten, ein wichtiges Thema in der arabischen Welt. Gesetze und Urteile geben die Normen vor, nach denen sich die Gesellschaft zu richten hat. In vielen Ländern der Region werden jedoch zahlreiche Gesetze nicht oder nur selektiv umgesetzt oder sind gar nicht umsetzbar. Parallel zum langsamen sozioökonomischen Wachstum, mit dem diese Länder insbesondere aufgrund der anhaltenden Krise in der gesamten Region konfrontiert sind, haben sich die Gesellschaften in der Region Naher Osten & Nordafrika bis zu einem gewissen Grad immer noch nicht an die Bedeutung von Gesetzen und Regeln für die Organisation ihrer Gesellschaften gewöhnt.

 

Aufgrund der dunklen NS-Vergangenheit Deutschlands hat das Grundgesetz von 1949 einen hohen Stellenwert in der Bevölkerung, die es als Zeichen des Nationalstolzes betrachtet. Die Mitglieder des Verfassungsrates, die das Grundgesetz erarbeiteten, formulierten darin die wesentlichen Lehren für den Aufbau eines demokratischen Rechtsstaates, der die Menschenwürde gegen alle denkbaren künftigen Bedrohungen schützt. Das Grundgesetz schuf einen rechtlichen Rahmen für eine stabile und nachhaltige Demokratie und verpflichtete Exekutive, Legislative und Judikative, sich an diese Regeln und das Prinzip der Gewaltenteilung zu halten. Im Laufe der Zeit haben Gesetze und Rechtsprechung diesen Rahmen gefestigt und konkretisiert, in dem die Gesellschaft und die öffentlichen Institutionen gleichzeitig zusammenarbeiten, um die Rechte des Einzelnen zu wahren.

 

In den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas haben sich das Recht und die Rechtssysteme stetig weiterentwickelt, wobei das Ergebnis eine Mischung aus westlichen, „modernen“ Elementen und teilweise beibehaltenen traditionellen Werten ist. Westliche Rechtsmethoden haben bei der Modernisierung der Gerichts- und Rechtspraxis und für die Verbreitung der Demokratie in der Region einen wichtigen Beitrag geleistet. Im Rahmen dieser Reihe übersetzt das Rechtsstaatsprogramm Naher Osten & Nordafrika Gerichtsentscheidungen und Gesetze aus dem Deutschen ins Arabische. Hierdurch werden junge Wissenschaftler in die Lage versetzt, die Bedeutung der gesetzgeberischen und gerichtlichen Arbeit für die Entwicklung eines nachhaltigen demokratischen Systems zu untersuchen.

 

Beirut, 2023; von Philipp Bremer, Ahmad Jenzarli und Claudia Heinthaler

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