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Seminar

Quo Vadis, Art. 62?

Wohin führt uns Art. 62 der Libanesischen Verfassung? - Die rechtlichen Aspekte des Machtvakuums in der libanesischen Exekutive

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Details

Seit dem 1. November 2022 ist im Libanon das Amt des Staatspräsidenten vakant. Das wäre nichts Neues, auch aus rechtlicher Sicht, wenn nicht auch die Regierung vakant wäre. Seit den Wahlen vom 15. Mai ist der Libanon ohne Regierung. Derzeit ist Najib Mikati designierter Premierminister und regiert das Land mit seiner geschäftsführenden Regierung, d. h. mit den Ministern, die auch schon vor den Wahlen im Amt waren. Dieses Machtvakuum in der Exekutive ist ein Novum in der Geschichte des Libanon.

Art. 62 der libanesischen Verfassung lautet wie folgt: "Wird das Amt des Präsidenten aus irgendeinem Grund vakant, so übt der Ministerrat die Befugnisse des Präsidenten im Wege der Delegation aus". Aber gilt dies auch für eine geschäftsführende Regierung? Und was genau bedeutet das? Kann die geschäftsführende Regierung alle Rechte und Befugnisse einer amtierenden Regierung ausüben? Was ist in den kommenden Monaten zu erwarten? All dies ist juristisches Neuland.

Das KAS-Rechtsstaatsprogramm MENA lädt zu einer Podiumsdiskussion am Dienstag, den 6. Dezember 2022; 16:00 - 18:30 Uhr in Antwork Hamra, Community Square, Block B.

 

Seien Sie dabei!

Melden Sie sich per e-mail an info.mena@kas.de oder Salam.AlZahran@kas.de für die Veranstaltung an.

 

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Veranstaltungsort

Antwork Hamra, Community Square, Block B; Beirut

Kontakt

Salam Al-Zahran

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Projektkoordinatorin

Salam.Alzahran@kas.de +961 1 385 094 | +961 1 395 094

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