Am 18. Oktober 2023 organisierte die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) in Zusammenarbeit mit dem jordanischen Verfassungsgericht eine aufschlussreiche und intellektuell anregende Veranstaltung. Die Veranstaltung mit dem Titel "Constitutional Implementation and Analysis in Practice" fand im Mövenpick Hotel in Amman, Jordanien, statt. Ziel dieser Veranstaltung war es, ein umfassendes Verständnis der Verfassungsgrundsätze, ihrer praktischen Umsetzung und ihrer Bedeutung in der sich entwickelnden Landschaft der modernen Staatsführung zu fördern.
Die Veranstaltung umfasste drei verschiedene Podiumsdiskussionen, die sich jeweils mit kritischen Aspekten des Verfassungsrechts befassten und an denen namhafte Rechtsexperten aus dem nationalen und internationalen Bereich teilnahmen. Diese Panels dienten als Plattformen für den Austausch von Wissen, Ideen und praktischen Einsichten im Bereich des Verfassungsrechts
Panel 1: Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der praktischen Konkordanz: Ausgleich zwischen verfassungsmäßigen Rechten und Regierungszielen
Das erste Panel mit dem Titel "Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der praktischen Konkordanz: Abwägung von Verfassungsrechten und Staatszielen" brachte juristische Koryphäen aus Deutschland und Jordanien zusammen. An dem Panel nahmen BVR Prof. Dr. Henning Radtke, Richter am Bundesverfassungsgericht, und Richter Taghreed Hikmet, Richter am jordanischen Verfassungsgericht, teil. Moderiert wurde das Panel von Richter Mohammad Talal Al-Hemsi, ebenfalls vom jordanischen Verfassungsgericht. Im Anschluss an die Vorträge der Experten konnten die Teilnehmer in einer offenen Diskussion einen konstruktiven Dialog über dieses wichtige Verfassungsprinzip führen.
Panel 2: Lebendiger Konstitutionalismus: Die Anpassung der Verfassung an moderne Realitäten
Das zweite Panel mit dem Titel "Lebendiger Konstitutionalismus: Anpassung der Verfassung an moderne Realitäten" befasste sich mit dem dynamischen Charakter des Verfassungsrechts und seiner Anpassungsfähigkeit an zeitgenössische Herausforderungen. An der Diskussion nahmen Dr. Adel Omar Sharif, Erster Vizepräsident des ägyptischen Verfassungsgerichts, und Richter Dr. Akram Masaedah vom jordanischen Verfassungsgericht teil. Die Diskussion wurde von Richter Hani Qaqeesh vom jordanischen Verfassungsgerichtshof moderiert. Wie bei der ersten Podiumsdiskussion ermutigte eine offene Diskussion die Teilnehmer dazu, die Auswirkungen eines gelebten Konstitutionalismus in der Praxis zu erkunden.
Panel 3: Überwachung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen: Auslegung der Verfassung und Abwägung zwischen den Rechten des Einzelnen und der öffentlichen Ordnung
Das dritte Panel, "Überwachung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen: Auslegung der Verfassung und Abwägung zwischen den Rechten des Einzelnen und der öffentlichen Ordnung" befasste sich mit der entscheidenden Rolle der gerichtlichen Überprüfung und dem Gleichgewicht zwischen den Rechten des Einzelnen und der öffentlichen Ordnung. An der Diskussion nahmen Richterin Mireille Najm Checrallah, Richterin am libanesischen Verfassungsrat, und Prof. Dr. Maysa Bydoon, Richterin am jordanischen Verfassungsgericht, teil. Die Diskussion wurde von Richter Mohammad Essaid vom jordanischen Verfassungsgerichtshof moderiert. Die Teilnehmer beteiligten sich aktiv an der Diskussion und erkundeten die Feinheiten der Auslegung von Verfassungsbestimmungen und der Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit.
Wissensaustausch:
Diese Veranstaltung bot den Teilnehmern eine einzigartige Gelegenheit, mit renommierten Rechtsexperten aus verschiedenen Ländern in Kontakt zu treten. Der Austausch von Wissen, Erfahrungen und Perspektiven trug zu einem tieferen Verständnis des Verfassungsrechts in der Praxis bei. Die Podiumsdiskussionen erleichterten den Austausch von bewährten Verfahren, Herausforderungen und innovativen Lösungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verfassung.
Die KAS setzt sich in Zusammenarbeit mit dem jordanischen Verfassungsgericht weiterhin für die Förderung des Dialogs und der Rechtsstaatlichkeit im Nahen Osten und Nordafrika ein. Diese Veranstaltung hat gezeigt, wie wichtig eine solche Zusammenarbeit für die Verbesserung der Rechtssysteme und die Wahrung der Grundsätze von Gerechtigkeit, Fairness und Rechtsstaatlichkeit ist.
Wir danken allen Teilnehmern, Moderatoren und Zuhörern für ihr aktives Engagement und ihre aufschlussreichen Beiträge. Der Erfolg der Veranstaltung ist ein Beweis für das Engagement zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Verfassungsgrundsätze in der Region.