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ECCAS genehmigt Freizügigkeit in der Region
Die Zentralafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft („Economic Community of Central African States“ = ECCAS), die die regionale wirtschaftliche Kooperation in Zentralafrika fördert, wird von dem 1. Januar 2014 an die Freizügigkeit der Bürger ihrer sechs Mitgliedsländer (Kamerun, Tschad, Zentralafrikanische Republik, Kongo, Äquatorialguinea, Gabun) innerhalb dieser Region erlauben.
Die ECCAS hat auch entschieden, einen gemeinsamen polizeilichen Rahmen für den Schutz des Handels in dieser Region zu gründen. Dies wird die Harmonisierung der Polizei, den Kampf gegen Banknotenfälschung und die Erleichterung des Zugangs zu Pharmaunternehmen in dem regionalen Markt beinhalten.
Es steht im Einklang mit dem vorrangigen Ziel der Erreichung kollektiver Autonomie, der Steigerung des Lebensstandards der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung wirtschaftlicher Stabilität durch Harmonisierung der Zusammenarbeit.
Simbabwe: Präsidentschaftswahlen finden am 31. Juli statt
Das Verfassungsgericht von Simbabwe bestätigte am Dienstag die Ankündigung von Präsident Mugabe, dass die Wahlen am 31. Juli 2013 stattfinden. Neun Richter geführt von dem Präsident des obersten Gerichtshofes Godfrey Chidyausiku lehnten den Antrag von Premierminister Morgan Tsvangirai ab. Justizminister Patrick Chinamasa und andere haben die Verschiebung der Wahlen angestrebt, mit dem erklärten Ziel, ein Minimum an Reformen für die Sicherung von freien und fairen Wahlen zu ermöglichen.
Die Partei „Movement for Democartic Change“ (MDC) wollte, dass einige demokratische Reformen vor der Austragung der Wahlen erfolgen, damit unter anderem die offene Parteinahme der Medien sowie der Sicherheitskräfte zugunsten des amtierenden Präsidenten Mugabe reduziert werden kann.
Der Versuch von Premierminister Tsvangirai und von Professor Nucbe, die Befugnisse des Präsidenten und die vorläufigen Maßnahmen wegen Verletzung der Verfassung außer Kraft zu setzen, hatte keinen Erfolg.
Die MDC und ihr Anführer Tsvangirai haben jedoch die Entscheidung des Gerichts anerkannt und sind bereit zu kämpfen.
Senegal: Hissène Habré wurde durch das Schwurgericht in Senegal angeklagt
Das spezielle Schwurgericht („Extraordinary African Chamber“) in Senegal hat Anklage gegen den ehemaligen Präsident Tschads Hissène Habré wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter und Völkermord von über 40,000 Menschen erhoben. Die Anklage gegen Habré geht zurück auf den Beginn seiner Amtszeit in 1982 bis zum Jahre 1990, in welchem er von dem Präsidenten Idriss Déby Itno abgesetzt wurde.
Generalstaatsanwalt Mbacke Fall erklärte, dass die Ermittler überzeugende Beweise bezüglich der direkten Beteiligung Habrés an diesen Verbrechen hätten.
Habré ist insbesondere wegen des Einsetzens einer Unterdrückungsmaschinerie in Form einer politischen Polizei, der sogenannten DDS, angeklagt. Die DDS war zum Schutz des Landes vor Spionage und äußeren Angriffen geschaffen worden; allerdings hatte Habré sie gegen seine politischen Gegner und Angehörige bestimmter ethnischer und rassischer Gruppen benutzt.
Habré bestreitet alle gegen ihn erhobenen Anklagepunkte. Im Jahre 2008 hat ein tschadisches Gericht Habré in seiner Abwesenheit zum Tode verurteilt.
Es wird erwartet, dass die offiziellen Untersuchungen bis zu 15 Monaten und der Prozess sieben Monate dauern werden. Während dieser Zeit wird Hissène Habré in polizeilichem Gewahrsam in Dakar bleiben.