Veranstaltungsberichte
Die Konferenz brachte junge juristische Fachleute zusammen, um sich u.a. über Erfahrungen in ihren jeweiligen Ländern auszutauschen, ein solides Netzwerk von jungen Fachleuten, die sich der Verbreitung und dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet fühlen, zu knüpfen, und noch wichtiger die Möglichkeiten zu untersuchen das Rechtsstaatssystem in die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in der Region einzubinden.
Die Konferenz wurde beehrt durch die Teilnahme von Richter Philip Tunoi, Vizepräsident des East African Court of Justice und Richter am Verfassungsgericht Kenias. Er stellte seinen Beitrag „Der ostafrikanische Gerichtshof und seine Beteiligung am regionalen Rechtsstaatssystem und dem Integrationsprozess“ zur Diskussion.
Weiter nahmen teil Andrea Sasse, Leiterin der Presse- und Kulturabteilung der Deutschen Botschaft in Nairobi, Prof. Christian Roschmann, Leiter des KAS Rechtsstaatsprogramms Subsahara Afrika und Prof. Hartmut Hamann, Dozent an der Freien Universität Berlin.
Andere bedeutende Sprecher der Konferenz waren Prof. Migai Akech, Rechtsfakultät der Universität Nairobi, mit dem Thema „Rechtsstaat in Kenia“; Frau Rhoda Rutto, Rechtsberaterin im Büro des Attorney Generals in Kenia, zum Thema „Dezentralisierung in Kenia unter der neuen Verfassung von 2010“; Prof. Stanislas Makoroka, Dekan der Rechtsfakultät der Universität Burundi; Prof. Jean-Michel Kumbu, Universität Kinshasa; Prof. Adalbert Sango Mukalay und Prof. Kalala Ilunga-Matthiesen, Universitaet Lubumbashi; Prof. Jean Claude Mubalama, Katholische Universität Bukavu und Prof. Emmanuel Ugirashebuja, Universität Ruanda.
Es herrschte generell Übereinstimmung unter den Teilnehmern, dass Rechtsstaatlichkeit tatsächlich eine Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung ist. Des Weiteren sei das Konzept der Rechtsstaatlichkeit ein aktiver Bestandteil bei der Verwirklichung der wirtschaftlichen Entwicklung und untrennbar mit dem Schutz und der Förderung von Menschrechten verbunden.
Außerdem analysierte die Konferenz kritisch die Ostafrikanische Gemeinschaft und die dazu gehörenden Vorteile für die Mitgliedsstaaten. Die Rechtfertigung für das an einem Strang ziehen war die Verbesserung des wirtschaftlichen Lebens der Menschen durch die Einrichtung einer Zollunion, gemeinsamer Märkte, Finanzunion und als ultimatives Ziel die Bildung einer Föderation.
Die Teilnehmer waren einhellig der Meinung, dass für wirtschaftliche Entwicklung in der Region der Bedarf für die Mitgliedstaaten besteht naturgegebene Werte und Prinzipien der guten Regierungsführung und des Rechtsstaats zu beachten.