Veranstaltungsberichte
Vereinigung der nationalen Menschenrechtsinstitutionen der EAC Partnerstaaten
Tagungsbericht
Datum: 7. NOVEMBER 2011
Veranstaltungsort : NAIROBI, KENYA
Das Rechtsstaatsprogramm Subsahara-Afrika der Konrad Adenauer Stiftung ermöglichte die Gründung, der am 28. Oktober 2009 gegründeten, Vereinigung der nationalen Menschenrechtsinstitutinen der EAC Partnerstaaten, um so die Koordination, die Stärken und die Leistungsfähigkeit der nationalen Menschenrechtsorganisationen (NHRIs) in Ostafrika zu fördern.
Dies erfolgt durch:
•Gemeinsame, regelmäßig – zumindest einmal jährlich – stattfindende Konferenzen
•Regelmäßiger Austausch von Erfahrungsberichten bezüglich der Arbeit der jeweiligen NHRIs
•Ausarbeitung von Strategien hinsichtlich des Umgangs mit Menschenrechten im Zusammenhang mit Fragen der Regierungsführung
•NHRIs werden ermutigt in Zusammenarbeit mit ihren jeweiligen Regierungen nationale Aktionspläne zum Thema Menschenrechte auszuarbeiten
•Regelmäßige Kontrolle und Erfassung von Menschenrechtsverletzungen in der Region
•Stärkung der Zusammenarbeit zwischen NHRIs und anderen wichtigen Interessengruppen um Menschenrechte zu fördern und zu schützen
Vertreter von NHRIs aus Kenia, Uganda, Tanzania und Burundi trafen sich am 07. November 2011 in Nairobi zu ihrer alljährlichen Konferenz, um über mögliche Aktivitäten der Kommission für 2012 zu beraten.
Die Veröffentlichung eines gemeinsamen Berichts über den Status und die Bedeutung von Menschenrechten in Ostafrika wurde beschlossen. Dieser Bericht soll unter anderem best practices, eine Reihe übergreifender Themen und die Probleme, auf die die jeweiligen NHRIs im Laufe ihrer Arbeit stoßen, enthalten.
So soll das Bewusstsein für Menschenrechte erhöht und das Profil der Kommission geschärft werden, zudem soll der Bericht als Grundlage für die gemeinsame Arbeit mit dem Ministerrat der ostafrikanischen Gemeinschaft und anderen Organen gegen übergreifende und unvorhergesehene Menschenrechtsverletzungen dienen.
Im Rahmen der Veranstaltung bestimmten die Teilnehmer Modalitäten für die Erstellung eines solchen Berichts und vereinbarten, dass weitere Details von den jeweiligen NHRIs ausgearbeitet werden.
Des Weiteren wurde beschlossen ein besonderes monitoring einzurichten bezüglich:
-der Abhaltung von Wahlen
-der Behandlung von Flüchtlingen
-dem Zugang zu Gesundheitssystemen
-der ungehinderten Ausübung gewerblicher Tätigkeiten
-Landrechten
-Übergangsjustiz