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Mit der Ablehnung des Misstrauensantrags treten nun Sparmaßnahmen in Kraft, die unter anderem die Kürzung von Gehältern im öffentlichen Dienst um 25 Prozent und die Kürzung der Renten um 15 Prozent umfassen. Die Haushaltskonsolidierung war vorher vom Internationalen Währungsfond im Rahmen der Verhandlungen um die Auszahlung einer weiteren Tranche des vereinbarten Kredites in Höhe von 20 Mrd. EURO gefordert worden. Die rumänische Regierung hatte sich dann für die Kürzung von Ausgaben und gegen die Erhöhung von Steuern entscheiden, um ein künftiges Wirtschaftswachstum nicht zu gefährden.
Ohne die geplanten Sparmaßnahmen würde nach Aussagen der rumänischen Regierung das Staatsdefizit im Jahr 2012 auf 62 Prozent ansteigen, derzeit liegt es gemessen am BIP bei 30 Prozent. Insbesondere die Ausgaben für Löhne der 1,4 Millionen Staatsbediensteten sind zwischen den Jahren 2007 und 2010 von rund 34 Milliarden LEI auf rund 46 Mrd. LEI angestiegen. Premierminister Boc kündigte im Zusammenhang mit den Sparmaßnahmen an, dass in diesem Jahr 70.000 und im kommenden Jahr 2011 125.000 Stellen im öffentlichen Dienst gestrichen werden sollen.
Die Sparmaßnahmen hatten in der rumänischen Bevölkerung zu Demonstrationen und zu Streiks geführt. Die Oppositionsparteien hatten früh ein Misstrauensvotum angekündigt, die Sozialdemokraten forderten sogar ein Referendum zur Austeritätspolitik der Regierung.
Premierminister Boc verband die Vorlage der Gesetze im Parlament mit der Vertrauensfrage, um den Gesetzgebungsprozess angesichts der vom IWF angemahnten Dringlichkeit zu beschleunigen. Die von der Demokratisch-Liberalen Partei und dem Ungarnverband UDMR geführte und von den Minderheiten und einigen Unabhängigen unterstütze Regierung verfügt in den beiden Parlamentskammern um eine Mehrheit von 23 Stimmen, die für die Ablehnung des Misstrauensantrags gereicht hätten. Die Führung der Sozialdemokratischen und der Nationalliberalen Partei (PNL) hatten im Vorfeld der Abstimmung angekündigt, jeden Abgeordneten aus der Partei zu werfen, der gegen den Antrag stimmen würde. Die regierende PD-L hatte ihrerseits schon vor der Abstimmung ein Parteiausschlussverfahren gegen einen PD-L Abgeordneten eingeleitet, der angekündigt hatte, für das Misstrauensvotum zu stimmen.
Tatsächlich gelang es der Regierung dann nicht, die Reihen geschlossen zu halten. Mit einer auf acht Stimmen geschrumpften Mehrheit wurde der Misstrauensantrag dennoch abgelehnt. Demonstrativ hatte sich einige der zur Regierungsmehrheit zählenden Abgeordneten, die seit den Parlamentswahlen des Jahres 2008 direkt in Wahlkreisen gewählt werden und ihre Verantwortung gegenüber dem Wahlkreis betonten, für das Misstrauensvotum gestimmt.
Die Opposition hat nun angekündigt, die Gesetze durch das Verfassungsgerichts prüfen zu lassen.