Workshop
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Die Konrad Adenauer Stiftung organisierte in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Menschenrechte und Demokratie, CEDEM am 1.-3. Oktober 2012 in Budva, ein Seminar zur Thema: „Europäische Konventionen für die Menschenrechte und das Strafverfahren«. Aufgrund der Bedeutung des Seminares wurde die Veranstaltung auch von der amerikanischen Botschaft unterstützt. Nachwuchskräfte des montenegrinischen Justizwesens und die Jurastudenten wurden zur Teilnahme eingeladen. Die Veranstaltung hatte die Form eines Trainings, wobei lokale Experten für die Vorträge, Übungen und Diskussionen beauftragt wurden.
Die Justizreform ist eine wichtige Priorität der europäischen Partnerschaft. Eine erfolgreiche Reform der Justiz in Montenegro ist weitgehend von der Entwicklung der institutionellen Kapazitäten abhängig, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte im Einklang mit internationalen Rechtsnormen und der europäischen Konventionen der Menschenrechte. Der Mangel an entwickelten Kapazitäten und die Fortbildung sind die zentralen Herausforderungen bei der Erreichung der oben genannten Standards. Da das bisherige Rechtssystem Montenegros den Vorrang des Internationalen Völkerrechts im Bezug auf die nationale Rechtsordnung nicht anerkannt hat, hatten viele Richter auch nicht die Gelegenheit es in der Praxis anwenden zu können. Aus diesem Grund werden die europäischen Konventionen noch nicht vollständig im Gerichtsverfahren angewendet. Dies wiederum beeinflusst die Zahl der Fälle gegen Montenegro vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Mangel an Wissen über die Normen der europäischen Konventionen der Menschenrechte ist besonders akut, gerade dann wenn es um junge Fachkräfte in der Justiz geht.
Vor diesem Hintergrund fand die dreitägige intensive Ausbildung der jungen, fachlichen Mitarbeiter und Berater im montenegrinischen Justizwesen mit dem Ziel statt, ihnen die neuen rechtlichen Institutionen, die aus dem angelsächsischen Rechtssystem neu aufgenommen wurden, vorzustellen und auf diese Art und Weise die wirksame Umsetzung des reformierten Strafrechts zu sichern. Dementsprechend wurden die Themenbereiche: Praxis des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Bezug auf das Strafverfahren, die Rechte des Angeklagten, Europäische Konventionen für Menschenrechte und die Grundfreiheit des Beschuldigten im Strafverfahren, die Ermittlung im Strafverfahren, Angemessene Fristen der Ermittlung, die Verwaltung des Strafverfahrens, die Gültigkeit der Beweismittel im Strafverfahren, das Prozessrecht in Montenegro usw., tiefgreifend von erfahrenen Experten vorgetragen und in Diskussionsrunden besprochen.
Der Vertreter von Montenegro vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Herr Zoran Pazin hatte z.B. sehr hilfreiche Hinweise für die jungen Juristen, die sich auf die Schwächen in lokalen Gerichtsverfahren bezogen, die dann aber als Fälle vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auftauchen.
Die besondere Qualität dieser Ausbildung waren die Übungen, bei denen die Analysen der Strafverfahren im Bezug auf die Dauer und Komplexität des Verfahrens und die Standards der Konventionen durchgeführt wurden. Weiterhin wurden Fallstudien im Bereich des Prozessrechts und der Ermittlung und der Gültigkeit der Beweismittel im Strafverfahren besprochen und geübt.
In der anschließenden Bewertung der Veranstaltung äußerten die Teilnehmer große Zufriedenheit über so eine Art von Seminar, welches ihnen, so ist zu hoffen, bei ihrem weiteren professionellen Alltag von großer Hilfe sein wird.
Das Programm der Veranstaltung ist im Anhang des Berichtes.